diesen blödsinn habe ich hier schon mehrfach gelesen. irgendjemand verlinkte sogar zu einer scheinbaren begründung dafür. in erster instanz gibt es einen wie auch immer gearteten vertrag, in zweiter instanz will das ding gekündigt werden und der empfänger will natürlich nach möglichkeit nichts davon wissen. das ist grundlagenvorlesung privatrecht! natürlich kann es sein, daß da theoretisch jemand einen leeren briefumschlag hinschickt, aber das ist wie geschrieben nur theoretisch der fall. die beweislast kehrt sich in diesem fall um (insofern es keine irgendwie gearteten nebenerscheinungen gibt, z.b. zusätzliche telefonate, whatever). die absicht der kündigung ist eindeutig erkennbar und nun ist der empfänger in der pflicht, zu beweisen, daß er da eine scheibe toastbrot geschickt bekommen hat. ich habe bewußt solche dummenbeispiele gewählt, damit es jeder zufällig über den thread solpernde sofort rafft. es ist also sehr wohl sinnvoll ein einschreiben mit einer irgendwie gearteten rückmeldung zu nutzen, da so ein beweisstück in euren händen liegt.
btw: es wäre sinnvoll den link zu löschen der behauptet, daß ein einschreiben mit empfangsbestätigung, sinnlos ist.hier scheint er ja für einige verwirrung zu sorgen.
Ich würde mal sagen, da täuscht du dich gewaltig. Abgesehen davon, dass es immer noch streitig ist, ob ein Einwurfschreiben (die anderen bestätigen zumindest den Zugang) den Zugang beweist, ist über den Inhalt rein gar nichts gesagt. Woher du hier eine Beweislastumkehr zauberst ist mir schleierhaft. Es ist einfach so, dass derjenige der sich darauf beruft, auch den Beweis darüber zu führen hat, welchen Inhalt das Schreiben hatte. Deine Toastbrotgeschichte, ist da ebenfalls nicht hilfreich. Genausogut könnte es ein völlig anderen Grund haben da ein Einschreiben hinzuschicken. Woraus soll die Gewissheit gezogen werden, es wäre die Kündigung gewesen, nur weil die Absicht der Kündigung "jetzt" erkennbar ist. Damals muss das nicht der Fall gewesen sein. Kurz um eine Beweislastumkehr ist nicht gegeben. Und genau darüber soll aufgeklärt werden. Die Leute gehen fälschlich davon aus, dass damit auch über den Inhalt Beweis geführt werden kann. Und genau das ist eben nicht der Fall. Ergo kann man sich wenn man es nicht richtig macht auch das Einschreiben sparen. Hättest du den damaligen Link gelesen, dann wäre dir die dortige Empfehlung auch aufgefallen. Wichtig ist, dass man sich einen Zeugen beschafft, der etwas über den Inhalt sagen kann! Deswegen Bekannte mitnehmen und vor deren Augen das ding in den Brief stecken und abschicken. Dann hat man zumindest den Beweis über den Inhalt geführt.