ist mir schon klar das sich die bedrohung nicht so einfach nachweisen läßt. deswegen würde ich ja auch ne anzeige machen. und die widerrufsbelehrungen ensprechen ja meist nicht der form die der gesetzgeber verlangt. ich würde mich einfach wehren, nix tun ist der falsche weg.
sicher ist es doof (sry phanatos ) einfach nur tatenlos rumzusitzen. aber was genau bringt dir eine Anzeige, wenn du nichts beweisen kannst? gar nichts! als erstes sollte man sich über die widerspruchsfrist informieren. der gesetzgeber verlangt nur, dass eine widerrufsbelehrung zumindest in den AGB vorhanden sein muss. deshalb reicht auf dem zettelchen nur ein verweis auf die AGB (siehe mein letzter Post). wenn es allerdings keine Widerrufsbelehrung gab, dann kannst du auch einfach widerspruch einlegen, anstatt zu der Polizei zu rennen...