öhm, kannst du ca ne seitenanzahl (1-10 oder so ) angeben? dann muss ich nicht alle 96 seiten durchsuchen ...
EDIT: ok, habs gefunden ... dummerweise hab ich die Kundennummer ja nicht, aber ich denke ich werde das Ding trotzdem hinschicken ...
§312 verweist übrigens auf Haustürgeschäfte. Ich bin aus der Bahn gekommen, das fällt unter öffentliche Verkehrsmittel und damit unter "Haustürgeschäft".
Des weiteren beginnt die Widerrufs-Frist ab "Aushändigung" des Durchschlags, ich würde zu gern wissen ob die komische Tussi meine Daten nicht sofort weitergegeben hat bzw es einen dritten Durchschlag gab.
In dem Widerrufsbrief, der fristgericht (also innerhalb von 2 Wochen) bei der Post abgegeben wird ("Absendung zählt"), müssen eigtl keine Gründe angegeben werden (steht auf der "Quittung" und im Gesetz ). Man muss also EIGTL nicht schreiben, dass man übers Ohr gehauen wurde.
Dieser Beitrag wurde von Stichlasser: 30 Mar 2009, 18:00 bearbeitet