Mich macht nur das stutzig was in den AGBs der VSR-Seite steht: Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflicht gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. § 3 BGB-Info-V. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Das heißt die Ware muss erst hier ankommen bevor ich widerrufen kann?? Aber dann sind die 2 Wochen doch um?!?! Versteh ich nicht ganz.
Der erste Satz "Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger" ist für mich schon ein Widerspruch in sich selbst. Ich würde trotzdem jetzt noch ein Einschreiben + Rückschein wegschicken... Wenn du dann von denen "deine" Zeitschrift bekommen solltest, die gleich wieder zusammen mit noch einem Widerruf wegschicken... Ist zwar sehr kostenintensiv, aber kannst nix falsch machen... und am Ende immer noch günster als 12 Monate für eine Zetischrift bezahlen die man nie wollte Wünsche dir viel Glück, dass du da heile raus kommst!