Ein Anwalt kostet Dich als Student 15€, als Hartz4-Empfänger nicht wirklich mehr (max. 25).
Das stimmt so nicht...
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Eine einfache Beratung beim Anwalt kostet für Geringverdiener/Studenten/Arbeitslose, wie womme schon sagt 10 €. Da muss man sich aber einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht abholen. (Achtung! Gilt nur für das Beratungsgespräch und max 1-2 Schreiben)
Später, sollte es zum gerichtlichen Verfahren kommen, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden (Einkommensverhältnisse werden nach 3 Jahren nochmal nachgeprüft und im Falle des Unterliegens müssen die Prozesskosten dann nachgezahlt werden, wenn sich das Einkommen so geändert hat, dass man jetzt in der Lage ist die Kosten zu tragen)
Für Nicht-Studenten sind die Kosten für das Beratungsgespräch vereinbarungssache mit dem Anwalt (höchstens 190 € netto)
Danach richten sich die Kosten nach dem Streitwert. Sieht ungefähr so aus (im außergerichtlichen Verfahren!!):
Gegenstandswert bis zu 300 €
1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 32,50 Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV 6,50 Ust, Nr. 7008 VV 7,41 Endsumme 46,41
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Dieser Beitrag wurde von Kore: 29 Jun 2009, 09:09 bearbeitet