Ja klar tut mir leid aber ich hab zur zeit des Glück das jeder von mir Geld will ((
Außerdem was mich halt am meisten Interessiert ist. Ob ich angeben kann das ich keine qutittung bekommen habe auch wenn ich diese erhielt???
hab den Punkt so formuliert :
Da ich Anfang November auf der Straße weder einen Vertrag, noch eine Kopie/Durchschlag etc. erhalten habe, und zudem absichtlich falsch über Widerrufsregelungen informiert wurde (laut den Aussagen des Vertreters würde es als Widerruf genügen, wenn ich mich nach 2 Monaten nicht bei Ihnen melde), hatte ich außerdem keine Möglichkeit fristgerecht zu Widerrufen. Das heißt, Ihre Widerrufsbelehrung wird den gestezlichen Erfordernissen der § 312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB nicht gerecht. Daher erlischt mein Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Danke schon mal für deine Hilfe.
Dieser Beitrag wurde von Beder: 17 Dec 2009, 13:54 bearbeitet