Interessant! Das ist hier mal definitiv was Neues und macht mich grad neugierig.
An deiner Stelle würde ich um Übermittlung einer Kopie des angeblich unterschriebenen Vertrages bitten. Denn immerhin muss deine Einwilligung deutlich erkennbar sein. Ebenfalls angeben würde ich, dass du ohne Nachweis des Vertrages weder Zahlungen leisten wirst, noch angebotetene Ware (Zeitschriften) annehmen wirst.
In diesem Fall bedeutet das natürlich für dich, die zugestellten Zeitschriften so wie du sie im Briefkasten findest unter dem Vermerk "Annahme verweigert!" bei der nächsten Postfiliale deines Vertrauens abzugeben.
Ein Telefonanruf könnte sicherlich nicht schaden, Briefe sind dazu verhältnismäßig teuer
Dieser Beitrag wurde von Sigurd: 22 Dec 2009, 00:46 bearbeitet