verdammter mist, ich bin noch nicht raus aus dem Vertrag. Bei mir ist gerade ein Brief der PVZ eingetrudelt mit folgendem Inhalt:
auf meine mail:
Zitat
Abonnement: Stern Kundennummer: 3003979ND0
Sehr geehrte Damen und Herren des D.V.R., Sehr geehrte Damen und Herren der PVZ GmbH & Co. KG, Sehr geehrte Damen und Herren des Stern Kundenservice,
in Bezug auf das Schreiben des D.V.R., datiert auf den 02. November 2009, einem Telefongespräch mit dem Kundenservice der PVZ und einer E-Mail an den Kundenservice der PVZ, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer 3003979ND0 meinerseits kein Vertrag (Stern-Abonnement) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123 BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.
Die Aussagen des Mitarbeiters, der mich Anfang Oktober auf der Bahnhofstraße in Saarbrücken ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als "Vertrag" untergeschoben wird. Er sprach von einem kostenlosen, 2 monatigen Probe-Abonnement, an deren Ende man entscheiden könne, ob man mit dem Probe-Abonnement zufrieden war und es weiterhin beziehen möchte auch auf mein skeptisches Nachfragen wurde mir versichert, dass wegen dem bereits erwähnten Probe-Abonnement von meinem Konto niemals Geld abgebucht werden würde, was jedoch am 30.11.2009 der Fall war. In Anbetracht des Schreibens, welches ich am 02. November 2009 vom D.V.R. erhielt und welches die Vetragskonditionen (53 Ausgaben jährlich, Gutschrift für die ersten zwei Monate, Heftpreis 3,00 Euro) enthielt, kann dies nur als arglistige Täuschung betrachtet werden.
Ich berufe mich hierbei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1, außerdem UWG §7 Abs. 3.4, sowie BGB §357 Abs. 1, BGB §§ 123 I+II, 124 BGB, § 142 Abs. 1 BGB. Desweiteren weise ich auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften". Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen; weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.
Egal aus welchem der genannten Gründe: Ich möchte darum bitten, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden und das Abonnement unter der Kundennummer 3003979ND0 storniert wird. Auch ohne all diese Verstöße sollten Sie aus Gründen der Kulanz dazu bereit sein. Solche Werbemethoden schaden dem Ansehen Ihrer Firma sowie dem aller Zeitschriften, die sie Vertreiben.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen. Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.
Ich bin nicht bereit auf weiteren Schriftverkehr einzugehen. Rechnungen und Mahnungen an mich sind Geld- und Papierverschwendung. Ggf. unaufgefordert zugesandte Zeitschriften können Sie gerne auf Ihre Kosten innerhalb einer Woche nach Eingang bei mir abholen. Nach dieser Frist werden die Zeitschriften entsorgt.
Im Anhang befindet sich eine Kopie des besagten Kontoauszugs mit der Abbuchung vom 30.11.2009
Ich bitte um sofortige Bestätigung über den Erhalt dieses Schreibens.
Hochachtungsvoll **** ******
kam folgende Antwort:
Zitat
Sehr geehrter Herr *****, wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung.
Eine vorzeitige Kündigung ist aus den von Ihnen genannten Gründen nicht möglich. Von Ihrem Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht. Ihre Einwendungen erfolgen verspätet und beruhen nicht auf außerordentlichen Umständen, die eine vorzeitige Vertragsaufhebung rechtfertigen. Auf dem vorliegenden Bestellschein wurde keine Probelieferung schriftlich festgehalten, aus diesem Grund gelten lediglich die Vereinbarungen, die auf dem Vetrag stehen.
Sollten Ihnen andere schriftliche Vereinbarungen vorliegen, übersenden Sie uns bitte eine Fotokopie.
Wir dürfen auch an dieser Stelle erwähnen, dass uns der betreffende Vertreter namentlich nicht bekannt ist. Dieser war auch nicht in unserem Auftrag tätig. Wir verwalten das Abonnement hinsichtlich der Belieferung und der Rechnungslegung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus vorgenannten Gründen auf die Erfüllung des Vertrages bestehen müssen.
Der nächte Kündigungstermin ist der 1. Januar 2011. Zu diesem Termin werden wir die Belieferung einstellen.
MfG i.A. - Frau ****** -
+
Sehr geehrter Herr ******
wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung.
Ihre Daten wurden uns durch die Firma D.V.R., welche uns mit der Verwaltung Ihres Zeitschriftiften-abonnements beauftragt hat,übermittelt.
Als Ihre Betzreuungsfirma haben wir Ihre Daten wie folgt gespeichert:
[DATEN]
Bei den vorgemerkten Daten handelt es sich um personenbezogene Daten, welche zur Vertragsabwicklung, Leistungserbringung und zur Berechnung des Abonnements benötigt werden. Die Daten wurden zur Vertragserfüllung an unseren IT-Dienstleister, die Firma DATA Service GmbH, Beethovenstr. 2 a 23617 Stockelsdorf übermittelt. Aufgrund Ihrer Bitte werden Ihre Daten gem. §35 Abs. 3 Nr.1 und 3 BDSG bei uns, sowie bei der Firma DATA Service GmbH gesperrt. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist werden sie automatisch gelöscht, falls §35 Abs 3 Nr.1 und 3 BDSG nicht entgegenstehen. Eine sofortige Löschung ist aus rechtlichen Gründen (§147 AO) nicht möglich.
MfG - Kundenbetreuung -
Mist und ich hab vorn paar Tagen die Überweisung rückgängig machen lassen. -.- Soll ich es nochmal per Einschreiben versuchen und mich darauf berufen, dass ich keinen Durchschlag erhalten habe?
Dieser Beitrag wurde von Jonnessen: 02 Jan 2010, 15:29 bearbeitet