Hi, auch ich bin in die Abofalle getappt.
Ich verzichte jetzt mal darauf, mich hier öffentlich über meine Dummheit zu beklagen… glücklicherweise bin ich seit heute aus dem „Vertrag“ draußen.
Ich möchte mit meinem Beitrag meinen Weg raus aus dem PVZ-Mist schildern, vielleicht hilft es ja anderen, die sich in der selben Anfangssituation wie ich damals befinden.
Am 9.1.10 unterschrieben mein Freund und ich den Wisch, genialerweise mit Angabe sämtlicher Daten und haben uns in den folgenden Wochen keine Gedanken mehr darüber gemacht.
Etwa 4 Wochen später, am 5.2.10, erhielten wir den Schrieb, in dem wir zu unserem Abo beglückwünscht wurden – von da an schaltete sich mein Hirn wieder ein und uns war sofort klar, dass wir reingelegt wurden.
Mit Hilfe dieses Forums und eines anderen (http://board.gulli.com/thread/1048192-pvz-abzocke/21/#post12580087) habe ich dann den Paragraphen-Standartbrief per Einschreiben und Rückschein am 8.2. losgeschickt:
Kundennummer: xxx
Abonnement: Der Spiegel
Sehr geehrte Damen und Herren der PVZ,
in Bezug auf Ihr Schreiben, datiert auf den 02. Februar 2010, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer xxx meinerseits kein Vertrag eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie ein von mir unterschriebenes Formular vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig.
Ich bitte Sie, den unten stehenden Text sorgfältig zu lesen.
Am 09. Januar 2010 wurde ich im Main-Taunus-Zentrum Sulzbach von einer Mitarbeiterin ihres Unternehmens angesprochen. Die junge Frau bot mir an, zwei Monate lang 8 Ausgaben einer Zeitschrift meiner Wahl („Der Spiegel“) gratis zu beziehen. Es handle sich um eine Aktion, die dazu diene, die Zuverlässigkeit von Jugendlichen aus „sozial schwachen Milieus“ zu testen, die mit der Zustellung von Zeitschriften „etwas Geld dazuverdienen“. Die 8 kostenlosen Ausgaben seien Exemplare der Überproduktion und würden jeweils 3 bis 4 Tage nach offiziellem Erscheinen an mich gesendet. Ihre Mitarbeiterin erklärte mir, ich bekäme von Ihnen eine Evaluationskarte, anhand derer ich die Zustellung bewerten sollte.
Die Mitarbeiterin notierte auf einem Formular meine Personalien. Als sie nach meiner Bankverbindung fragte, wurde ich misstrauisch und fragte, wozu diese notwendig sei und ob nicht ein Missverständnis vorliege und es sich doch um ein Abonnement handle. Ihre Mitarbeiterin versicherte mir jedoch, es handle sich keinesfalls um ein Abonnement und meine Bankdaten seien notwendig, um lediglich zu überprüfen („Bonitätsprüfung“), ob ich Schulden bei dem Vertrieb habe, da dieser ungern Zeitschriften an Schuldner verschenke. Diese Erklärung überzeugte mich.
Schließlich sollte ich das Formular unterschreiben, um – wie ihre Mitarbeiterin beteuerte - nachzuweisen, dass das Gespräch stattgefunden habe.
Folglich unterzeichnete ich das Formular, das mit „2 Monate gratis“ überschrieben war, in dem Glauben, dass der Inhalt dieses Formulars mit den Aussagen Ihrer Mitarbeiterin übereinstimmt – nämlich, dass es sich dabei um eine kostenlose Vereinbarung zur Evaluation
der Zustellung von 8 Zeitschriften handelt und nicht um einen Vertragsabschluss, der eine Zahlungsverpflichtung meinerseits beinhaltet. Es war niemals meine Absicht, die Zeitschrift „Der Spiegel“ zu abonnieren, und ich habe niemals eine solche Absicht geäußert.
Für den gesamten Vorgang gibt es einen Zeugen, der meine Schilderung des Ereignisses bestätigen kann und dies auch an Eides statt versichern wird.
Etwa 4 Wochen später, am 05. Februar 2010, erhielt ich das besagte Schreiben von Ihnen, aus dem hervorgeht, dass es sich um ein Abonnement handelt, bei welchem ich als Dankeschön eine „Gutschrift“ im Wert von 8 Ausgaben erhalten würde.
Offensichtlich ist ohne mein Wissen und unter Vorgabe falscher Tatsachen durch ihre Mitarbeiterin ein rechtswidriger „Vertrag“ zustande gekommen.
Aus diesem Grund erkläre ich hiermit die Anfechtung meiner diesbezüglichen Erklärung wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 I BGB, da ihre Mitarbeiterin mich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu dieser Erklärung veranlasst hat. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen Inhaltsirrtums gem. § 119 I 1. Alt. BGB, da ich eine Erklärung, ein kostenpflichtiges Zeitungsabonnement abschließen zu wollen, nicht abgeben wollte.
Zudem berufe ich mich auf das UWG § 4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. und Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4. Des Weiteren weise ich Sie auf §§ 16 ff. UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Es hat außerdem keine Widerrufsbelehrung stattgefunden. Gemäß § 355 BGB ist die Widerrufsbelehrung auf der Rückseite des vermeintlichen Vertragsformulars nicht rechtmäßig und somit nichtig. Demzufolge hat eine Widerrufsfrist nie begonnen, so dass ich hiermit von
meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache.
Ich bitte Sie, meine personenbezogenen Daten mit sofortiger Wirkung zu löschen und das
Abonnement unter der Kundennummer 5537713S38 zu stornieren.
Zudem werde ich keinerlei Zahlungen tätigen. Ich bitte Sie, die Lieferung der Zeitschrift "Der Spiegel" in meinem Namen nicht zu beginnen, andernfalls werde ich die Annahme verweigern.
Unabhängig von den rechtlichen Details sollten Sie im Interesse der Reputation Ihrer Firma auf die genannten Werbemethoden verzichten.
Sollten Sie sich uneinsichtig zeigen, werde ich Strafanzeige wegen Betruges gem. § 263 StGB stellen und die Angelegenheit sowohl an die Verbraucherzentrale als auch an einen Rechtsanwalt übergeben. Darüber hinaus werde ich den Spiegel-Verlag über Ihre Machenschaften unterrichten, ebenso die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung über den Zugang dieses Schreibens. Geschieht dies nicht
spätestens 7 Tage nach Erhalt dieses Schreibens, werde ich die oben genannten Maßnahmen ergreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Tja, und heute kam endlich der erlösende Brief der PVZ (gestern kam derselbe Brief bei meinem Freund an, wir haben es also beide auf dieselbe Weise rausgeschafft), der uns die Stornierungsbestätigung verkündete! Und in der Wartezeit auf das Antwortschreiben kamen 2 Zeitschriften an, die ich nun behalten kann

Klar, unser Brief mit all den Paragraphen ist natürlich nicht komplett wasserdicht, aber er war dennoch ziemlich erfolgreich. Meiner Meinung nach lag es daran, dass wir direkt mit so einem Monsterbrief geantwortet haben, anstatt erstmal einen mehr oder weniger freundlichen Widerruf zu schicken.
Ich hoffe, ich konnte jemandem mit meinem Beitrag helfen!