Bin leider auch auf deren Masche reingefallen.
Hab jetzt große Teile dieses Threads, als auch dem Thread im Gulli Board zum selben Thema gelesen und mir einen Brief daraus zusammengeschustert (riesen Dank an Grenzgaengering und viele andere!).
Meine Situation:
Vorm Bahnhof angesprochen worden mit der “Jugendliche aus sozial schwachen Milieus” Geschichte.
Ich war mit einer Freundin da und wir haben wiederholt nachgefragt, ob alles auch wirklich kostenlos und ohne Verpflichtungen sei.
Nun habe ich gestern das Wilkommenschreiben vom VSR bekommen.
Meine Antwort sieht nun so aus:
Zitat
[Mein Name]
[Meine Adresse]
An die
VSR-Verlagsservice GmbH
Kistlerhofstraße 170
81379 München
Erklärung der Anfechtung des vermeintlichen Vertrages
Vorsorgliche Kündigung mit sofortiger Wirkung
Nichteinwilligung zur Nutzung meiner persönlichen Daten
Kundennummer: [Meine Kundennummer]
Abonnement: Gala
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf ihr Schreiben des VRS-Verlagsservice vom XX.XX 2010, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer [Meine Kundennummer] kein Vertrag meinerseits eingegangen wurde. Die Unterschrift auf dem Formular, dass Sie von mir vorliegen haben ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.
Aufgrund der Tatsache, dass ich auf dem besagtem Zettel keinerlei Bankverbindungsdaten angeben musste war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Die Aussagen der Mitarbeiterin, die mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als „Vertrag" untergeschoben wird. Sie sprach von einem kostenlosen Abonnement. Es handle sich um eine Aktion, die dazu diene, die Zuverlässigkeit von Jugendlichen aus „sozial schwachen Milieus“ zu testen, die mit der Zustellung von Zeitschriften Geld verdienen konnten. Die Mitarbeiterin notierte auf einem Formular meine Personalien. Folglich unterzeichnete ich das Formular, in dem Glauben, dass der Inhalt dieses Formulars mit den Aussagen Ihrer Mitarbeiterin übereinstimmt, nämlich, dass es sich dabei um eine kostenlose Vereinbarung zur Evaluation der Zustellung von kostenlosen Zeitschriften handelt und nicht um einen Vertragsabschluss, der eine Zahlungsverpflichtung meinerseits beinhaltet.
Ich habe mehrfach ausdrücklich nachgefragt, doch Ihre Mitarbeiterin versicherte mir wiederholt, dass keine Kosten auf mich zukämen und das kostenlose Angebot nach 8 Wochen von alleine auslaufe, so dass keine Kündigung oder ähnliches meinerseits von Nöten wäre. Ich war in Begleitung und habe daher einen Zeugen, der den Gesprächsverlauf bezeugen kann.
Es war niemals meine Absicht, die Zeitschrift „Gala“ zu abonnieren, und ich habe niemals eine solche Absicht geäußert.
In Anbetracht des Schreibens, welches ich am XX.XX 2010 vom VSR-Verlagsservice erhielt und welches die Vertragskonditionen (52 Ausgaben jährlich, Heftpreis 2,60 Euro) enthielt, kann dies nur als arglistige Täuschung betrachtet werden.
Es ist ohne mein Wissen und unter Vorgabe falscher Tatsachen durch Ihre Mitarbeiterin ein rechtswidriger „Vertrag“ zustande gekommen.
Aus diesem Grund erkläre ich hiermit die Anfechtung meiner diesbezüglichen Erklärung wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 I BGB, da Ihre Mitarbeiterin mich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu dieser Erklärung veranlasst hat.
Ich berufe mich außerdem auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: „ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Weiterhin beziehe ich mich auf „Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften".
Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen.
Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksam betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstößt gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.
Die auf ihrem Zettel abgedruckte Widerrufsbelehrung entspricht außerdem nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Aufgrund der genannten Gründe bitte ich Sie das Abonnement unter der Kundennummer [Meine Kundennummer] mit sofortiger Wirkung zu stornieren und meine Daten zu löschen.
Sollten Sie sich uneinsichtig zeigen, werde ich aufgrund der Verstöße Strafanzeige wegen Betruges gem. § 263 StGB stellen und umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen.
Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.
Letztendlich ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen.
Ich bitte um sofortige Bestätigung der Stornierung und den Erhalt dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
[Mein Name]
Meine Fragen nun dazu:
1. Ist das alles generell ok?
2. Auf meiner “Vertrags”kopie ist keine Unterschrift vom Vermittler. Kam dadurch dann überhaupt ein Vertrag zustande? Wenn nein, auf welchen Paragraphen kann ich mich dann berufen? Sollte ich das dann auch erwähnen und eine Kopie mitschicken?
3. Da bei mir die Gala auf dem Zettel aufgeführt wurde, konnte ich den folgenden Absatz nicht anz übernehmen:
Zitat
Aufgrund der Tatsachen, dass ich auf dem besagtem Zettel keinerlei Bankverbindungsdaten angeben musste und das von mir gewählte Magazin „Gala" ohne Preisangabe und handschriftlich vermerkt wurde, war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Laut §433 BGB ist der Kaufpreis wesentlicher Bestandteil eines Kaufvertrags, somit ist allein aus diesem Grund kein gültiger Vertrag zustande gekommen.
Jedoch habe ich noch dringelassen, dass ich keine Bankverbindung angeben musste, ist das auch so ok?
4. In meinem Wilkommensbrief steht nichts von einer Vertragslaufzeit, diese Angabe hab ich nun im Nachhinein nur auf meiner “Vertrags”kopie gefunden, sollte ich das irgendwie erwähnen?
5. Was ist der wirksamste und sicherste Weg, das ganze schnell hinter mich zu bringen? Einschreiben mit Rükschein und gleichzeitig eine Email an info@vsr.cc ? Oder sogar noch einen Anruf dazu? Vielleicht kann jemand aus Erfahrung berichten.
6. Ich sehe das doch richtig, dass primär VSR die “Übeltäter” sind, an die das Ganze jetzt geht und PVZ als Vertrieb erst einmal gar nichts zur Sache tut?
Bevor ich den Brief losschicke wollte ich vorsichtshalber noch einmal auf Nummer sicher gehen und nach Feedback fragen. Ich bin über jede Hilfe mehr als dankbar!

Mfg