Du bist erst 17 und daher nur eingeschränkt geschäftsfähig. Fast alles, was du an Verträgen so abschliesst (insbesondere Abos von zwielichtigen Gestalten in der Fussgängerzone ) ist schwebend unwirksam, sofern deine gesetzlichen Vertreter (i.A. deine Eltern) nicht zustimmen. Dass du deine Kontodaten nicht herausgegeben hast ist in jedem Fall eine sinnvolle Sache. In die Kündigung (die im übrigen deine Eltern schreiben/unterschreiben) sollte dieser Fakt zusammen mit der ausdrücklichen Ablehnung des Rechtsgeschäftes seitens deiner Eltern stehen. Dann sollte die Sache ansich überhaupt kein Akt sein. Die Wirksamkeit einer Kündigung ist auch nicht an Kündigungsbestätigungen geknüpft und in deinem Fall sollte die zwei Wochen Frist imho sowieso keine Rolle spielen, denn im Zweifel (d.h. solange deine Eltern nicht explizit zustimmen) sollte der Vertrag als unwirksam gelten.
Und wie immer: Ich bin kein Anwalt, das obige ist nach bestem Wissen aufgeschrieben. Verbindliche Rechtsberatung kann nur ein Anwalt geben .
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flickr Und wenn sie kommt, fährt sie an uns vorbei -RaT-