Hallo zusammen,
bin zwar noch nicht "exmatrikuliert", sondern noch Student. Aber - Schande über mein Haupt

- ich bin gestern auch auf diese Abzocke von VSR reingefallen. Ich war gestern in Erlangen unterwegs und ziemlich im Stress, weil ich einiges erledigen musste und auch meine S-Bahn noch erwischen wollte. Plötzlich kam mir, als ich aus dem Kaufhaus rauskam, auf der Fußgängerzone ein junger Mann, vielleicht zwischen 20 und 25 Jahren, entgegen, der erst einmal den Eindruck erweckt hat, als wolle er mich nach dem Weg fragen. Dann wurde ich auch gleich ins Gespräch vermittelt: ob ich schon einmal was von der Aktion "Schülerboten" gehört hätte, für die er arbeite. Ich verneinte, und da nahm die ganze Sache den hier schon vielfach genannten Lauf: mir wurde weiß gemacht, ich würde arbeitslose Jugendliche / Kinder aus sozial schwachen Familien unterstützen, wenn ich einfach meine Adresse hinterließe. Die Kinder würden eine Chance auf Arbeit und Ausbildung erhalten, wenn sie regelmäßig und zuverlässig die Zeitschriften an die entsprechenden Leute austragen würden. Meine Aufgabe sei es, lediglich darauf zu achten, dass dies zuverlässig geschehe. Dafür würde ich zunächst die Zeitschrift kostenlos erhalten. Erst nach einem "Qualitäts-Anruf", in dem ich die Arbeit der Austräger beurteilen sollte, würde man mich fragen, ob ich das Abo verbindlich weiterbestellen möchte. Dann kritzelte er auch schon schnell meinen Namen usw. auf das Blatt, das sich später als Vertrag entpuppen sollte. Er hielt es dabei so gechickt, dass ich gar nicht sehen konnte, dass es sich um einen Vertrag handelte. Ich hätte nie gedacht, dass man mich zu einlullen würde und dass ich dann auch noch drauf reinfallen würde... Dumm, wie ich war, hab ich das ganze unterschrieben. Immerhin war ich noch so geistesgegenwärtig und hab' abgelehnt, als er mich nach den Kontodaten gefragt hat.
Zu Hause angekommen wurde ich stutzig, als ich den ganzen Schlamassel bemerkt hab - und war schockiert, wie viele andere denen auch schon auf den Leim gegangen sind!
Ich habe noch am selben Tag folgendes Widerrufsschreiben aufgesetzt, welches ich noch heute, einen Tag nach der Tat, abschicken werde. Auch als Mail mit Lesebestätigung hab' ich das Ganze schon rausgeschickt:
VSR Verlag Service GmbH
Abt.: Zustellservice
Kistlerhofstraße 170
81379 München
Widerruf eines Service-Auftrags unter Wahrung der Widerrufsfrist
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich, xxxxx, wohnhaft in xxxx, unverzüglich den von mir mit Ihrem Vermittler am 26.08.2011 in Erlangen erwirkten Vertrag über ein 12-monatiges Zeitschriftenabonnement der Zeitschrift „Bild+Funk“.
Eine Kopie des Vertrags liegt bei.
Damit mache ich von §312 BGB in Verbindung mit §355 BGB Gebrauch und beziehe mich außerdem auf das laut „Vertrag“ eingeräumte Widerrufsrecht:
„Widerrufsrecht: Sie können Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache [...].
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Wir verzichten auf die Rücksendung der erbrachten Leistungen und auf eventuell gesetzlich in Betracht kommende Schadensersatzansprüche bzw. Wertersatz. Gleichwohl erfolgende Rücksendungen erfolgen auf unsere Gefahr und Kosten. Eventuell bereits geleistete Zahlungen müssen von uns spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Empfang Ihres Widerrufs erstattet werden.“
Da der Widerruf vor Ablauf der 14-tägigen Frist meinerseits verfasst, unterschrieben und abgesendet wurde, ist dieses Schreiben rechtskräftig.
Darüber hinaus fechte ich die Gültigkeit dieses „Vertrages“ wegen arglistiger Täuschung gem.
§ 123 BGB an, da die Unterschrift auf dem Ihrerseits so genannten „Vertrag“ unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen ist.
Ich wurde am 26.08.2011 von Ihrem Vermittler, Herrn xxxx (siehe Unterschrift auf der beigefügten Kopie), in der Nürnberger Straße in Erlangen angesprochen und zu einem „Probelesen einer Zeitschrift meiner Wahl“ gedrängt. Der Mann gab auch bei mehrfachen Rückfragen an, dass ich mit der Unterschrift an keinerlei Vertrag gebunden sei, ebenso wenig wurde ich über die AGB informiert. Daneben würde ich im Rahmen eines „Schülerbotendienstes“ Jugendlichen aus sozial schwachen Familien helfen, da diese das Austragen der Zeitschriften übernehmen würden und somit von der Straße geholt würden. Die Unterschrift diene lediglich dazu, dass der sogenannte „Kontrolleur“ Bescheid wüsste, dass er bei mir zur Zustellung der kostenlosen Probeausgaben an der Haustüre klingeln dürfe. In der ganzen Angelegenheit habe ich niemals die Absicht geäußert, die Zeitschrift „Bild+Funk“ kostenpflichtig für 12 Monate zu abonnieren. Im Austausch mit zahlreichen weiteren Betroffenen, welche mit denselben Aussagen zu einer Unterschrift genötigt wurden, sehe ich mich hier mit einem mutwilligen Betrug konfrontiert – eine Straftat nach § 263 StGB Abs. 1 und 2.
Auch ohne all diese Verstöße sollten Sie aus Gründen der Kulanz dazu bereit sein, meinen Widerruf zu akzeptieren. Solche Werbemethoden schaden dem Ansehen Ihrer Firma, Ihrer Mitarbeiter sowie dem aller Zeitschriften, die sie vertreiben.
Ich erwarte ein Bestätigungs-Schreiben über die Stornierung des Vertrags innerhalb einer Frist bis einschließlich zum 02.09.2011. Zudem bitte ich Sie darum, sämtliche von mir erhobenen personenbezogenen Daten aus Ihrer Datenbank zu löschen.
An dieser Stelle noch einmal meine Daten:
Name:
Adresse:
Datum der Unterschrift:
Dazu kann ich sagen, dass ich eine Kundennummer derzeit noch nicht besitze, da Sie mir keine zugeteilt haben.
Jedoch ist mir sehr wohl bekannt, dass Sie bereits über meine Kundendaten verfügen.
Darüber hinaus wurde ich informiert, dass Sie allein anhand dieser Daten meinen Widerruf bestätigen und somit das Abonnement aufheben können.
Der Widerruf wird hiermit rechtswirksam. Sollten Sie diesen Widerruf entgegen der rechtlichen Grundlage nicht akzeptieren, behalte ich es mir vor, die Verbraucherschutzzentrale über die fragwürdigen Machenschaften Ihres Unternehmens zu informieren und juristische Schritte gegen Sie einzuleiten.
Für den Fall, dass Sie unter Missachtung dieses gültigen Widerrufs dennoch gegen meinen ausdrücklichen Willen kostenpflichtige Zeitschriften an mich senden, werde ich diese weder annehmen, noch bezahlen – schon alleine deshalb nicht, weil ihr Vermittler bei dem sogenannten „Vertragsabschluss“ mehrfach bekräftigt hat, dass zur Zustellung der Zeitschriften ein Bestätigungsanruf Ihrerseits notwendig sei.
Mit freundlichen Grüßen
Meint ihr, das reicht erst mal? Was soll ich tun, wenn sie - wie bei vielen anderen auch - mit der Ausrede ankommen, sie seien gar nicht für Widersprüche zuständig, sondern die PVZ? Meistens kommen solche Antwortsschreiben nämlich nach der 14-Tages-Frist, dass man auch nicht die geringste Chance hat, noch einmal einen rechtskräftigen Widerspruch an die PVZ zu schicken.
Ich könnt mich immer noch für meine eigene Dummheit geißeln...