PVZ wurde heute bei akte2012 erwähnt. im zuammenhang mit drückerkolonnen, dem deutschen videoring und noch einigen anderen firmen die in dieses spiel mitmachen.
da wurde auch erwähnt das so ein abo nie gekündigt werden darf, sondern nur nach § 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung widersprochen werden sollte.