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>Antrag auf die 2. Wiederholung angeblich ab sofort problemlos

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post 12 Jan 2009, 18:22
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;(
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seit: 04.03.2008

In meiner Mailbox fand sich vorhin das:

Zitat(Informatik-FSR)
Hallo Welt,

mit dem in Kraft treten des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes gilt von nun an, dass alle Anträge für 2. Wiederholungsprüfungen zum nächstmöglichen Prüfungstermin zulässig sind.
Somit gilt die alte Regelung, dass WH2s nur in "besonders begründeten Ausnahmefällen" gewährt werden, NICHT mehr.
Diese neue Regelung gilt für alle gerade laufenden und neu eingehenden Anträgen auf Genehmigung einer 2. Wiederholungsprüfung.

Bei weiteren Fragen und/oder Hinweisen, meldet euch einfach bei der studentischen Studienberatung und/oder uns.


Viele Grüße

--
Nico Hoffmann
Fachschaftsrat Informatik
www.ifsr.de


Das wäre ja ein Ding. shocking.gif

Kennt sich vielleicht jemand von euch soweit damit aus, diese Aussage irgendwie belegen zu können?


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Antworten(15 - 20)
post 13 Jan 2009, 12:18
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busy office
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seit: 30.06.2006

So hier mal die Worte des Informatik-Prüfungsamtes dazu:

Zitat
Diese Auskunft stimmt nicht ganz. Es muss kein Antrag mehr gestellt
werden. Eine Zulassung zu einer 2. WH kann aber nur erfolgen, wenn
diese zum nächstmöglichen Prüfungstermin abgelegt wird. Der
nächstmögliche Prüfungstermin ist jeweils das darauffolgende Semester,
da an unserer Fakultät jede Prüfung auch jedes Semester angeboten
wird.

Momentan ist eine Online-Einschreibung noch nicht möglich. Es wird auf
den Webseiten informiert wann diese zur Verfügung steht. Eine
Anmeldung zu den Prüfungen ist aber zu den Sprechstunden im
Prüfungsamt möglich.

Nähere Informationen dazu werden veröffentlicht, sobald die Protokolle
der Prüfungsausschussitzung vom Freitag, den 09.01.2009 im Prüfungsamt
vorliegen.


Mit freundlichen Grüßen
Andrea Bandura
Prüfungsamt Fakultät Informatik


Dieser Beitrag wurde von sn3ek: 13 Jan 2009, 18:23 bearbeitet


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Grüße sn3ek
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post 13 Jan 2009, 12:28
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eXma Poltergeist
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seit: 20.10.2004

Soviel ich weiß, stand das mit dem nächstmöglichen Prüfungstermin (egal welche WH) auch in den POs von 1998 und 2004, war aber ungültig, da im HSG eine einjährige Frist vorgesehen ist. Evtl. haben die den Passus gelöscht. Da würde ich mich nochmal schlau machen an eurer Stelle.


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post 13 Jan 2009, 16:36
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seit: 04.03.2008

Das ET-Prüfungsamt hält sich noch etwas bedeckt. Auf meine Anfrage kam das:

Zitat(ET-Prüfungsamt)
Sehr geehrter Herr Doomsn,
das SHG gilt natürlich für alle.
Die Durchführungsbestimmungen werden für die Studierenden der Fak. E&I noch bekanntgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Töpfer


Es bleibt spannend. :o
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