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>Antrag auf die 2. Wiederholung angeblich ab sofort problemlos

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post 12 Jan 2009, 19:22
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;(
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seit: 04.03.2008

In meiner Mailbox fand sich vorhin das:

Zitat(Informatik-FSR)
Hallo Welt,

mit dem in Kraft treten des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes gilt von nun an, dass alle Anträge für 2. Wiederholungsprüfungen zum nächstmöglichen Prüfungstermin zulässig sind.
Somit gilt die alte Regelung, dass WH2s nur in "besonders begründeten Ausnahmefällen" gewährt werden, NICHT mehr.
Diese neue Regelung gilt für alle gerade laufenden und neu eingehenden Anträgen auf Genehmigung einer 2. Wiederholungsprüfung.

Bei weiteren Fragen und/oder Hinweisen, meldet euch einfach bei der studentischen Studienberatung und/oder uns.


Viele Grüße

--
Nico Hoffmann
Fachschaftsrat Informatik
www.ifsr.de


Das wäre ja ein Ding. shocking.gif

Kennt sich vielleicht jemand von euch soweit damit aus, diese Aussage irgendwie belegen zu können?


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Mathe ist wiedermal völlig unklar? Der Dozent eine Schlaftablette? Versuchs mal mit ihm: Jörn Loviscach

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Antworten(1 - 14)
post 12 Jan 2009, 19:29
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seit: 15.10.2007

Warum sollte das nen Ding sein?
Trotz dieser Floskel mussten nur die wenigsten die ich kenne einen einigermaßen Stichhaltigen Grund angeben. Es wurde einfach nur geschrieben:

"Hiermit möchte ich meine 2. Wiederholungsprüfung im Fach XX beantragen." und das wars gewesen...

Viel Wind um nichts...


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"Woh, this is fucked beyond belief!" (James Rolfe)

Zerstöre ihre Blechblasinstrumente! Komme ins Haus! Ham Sie keen Internet?
Class, what year was 1+1? ...The answer is: The Amazing Ralph! (Ralph)
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post 12 Jan 2009, 19:32
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seit: 04.03.2008

Es besteht doch ein Unterschied, ob man auf die Nettigkeit anderer angewiesen ist oder rechtlich einen pauschalen Anspruch darauf hat. smile.gif
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post 12 Jan 2009, 19:34

Vordiplom
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seit: 11.11.2004

shocking.gif was studieren die denn? ich kannte es bis jetzt nur mit stichhaltigen gründen.

@doomsen: ja das stimmt. unser rechts-prof hat uns das schon erzählt. ein normaler antrag reicht.
das argument dahinter "die 2. w wird es schon richten" somit kann´s nicht nach gesicht gehn.
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post 12 Jan 2009, 19:37
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Punkte: 621
seit: 15.10.2007

Zitat(Linnie @ 12 Jan 2009, 18:34)
shocking.gif was studieren die denn? ich kannte es bis jetzt nur mit stichhaltigen gründen.
*

Maschinenbau.
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post 12 Jan 2009, 20:16
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Kleines Pony
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Punkte: 993
seit: 17.11.2005

also aus eigener erfahrung kann ich sagen das das kein problem is rolleyes.gif schlimmer is wenn man irgendeine frist verschläft


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post 12 Jan 2009, 20:35
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UNO-Generalsekretär
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seit: 24.06.2004

Also bei den Minfern wurden genug durch die rigorose Verschärfung der Antragsregel geext. Könnt ich jetzt weiter machen, nachdem ich sie jetzt bewilligt kriegen würde?! >.<


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post 12 Jan 2009, 21:15
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Theoretisch müsste das sogar möglich sein, wenn weder eine 2.WH beantragt hast, noch schon eine geschrieben hast. Ist dein Prüfungsanspruch vorhanden, dürftest du dich wieder immatrikulieren können und weitemachen.


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bonum agere et bonum edere,
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(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 12 Jan 2009, 21:20
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d00fk0pp
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seit: 09.05.2005

Zitat
Diese neue Regelung gilt für alle gerade laufenden und neu eingehenden Anträgen auf Genehmigung einer 2. Wiederholungsprüfung.


Ich interpretiere daraus - wer bereits geext wurde, hat Pech gehabt.
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post 12 Jan 2009, 21:28
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eXma Poltergeist
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Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Oder war einfach mal zu blöd für das Fach.


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post 12 Jan 2009, 22:52
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busy office
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Punkte: 1655
seit: 30.06.2006

Ich finde diese Regelung auf jeden Fall Positiv. Die Angst wurde mir ein wenig genommen, was meine WH1 angeht. Aber laut 2006er Regelung ist es in Fächern, wie Logik, Mathe oder solche Konsorten eh nicht sonderlich schwer an eine WH2 zu kommen, denn dort fliegen nunmal die meisten durch. Und wie schon von einigen gehört bzw. im HnH gelesen: Diese Einführung unterstützt die Faulheit von uns Studenten wink.gif Aber es ist gut und entspannend zu wissen, dass es möglich ist, eine WH2 zu beantragen ohne Angst zu haben nach einer verrissenen WH1 geext zu werden.


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Grüße sn3ek
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post 12 Jan 2009, 22:56
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Punkte: 1481
seit: 04.03.2008

Zitat(sn3ek @ 12 Jan 2009, 21:52)
Aber es ist gut und entspannend zu wissen, dass es möglich ist, eine WH2 zu beantragen ohne Angst zu haben nach einer verrissenen WH1 geext zu werden.
*

Das finde ich mit Blick auf meine Mathe-WH1 nämlich auch.
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post 12 Jan 2009, 22:57
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eXma Poltergeist
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Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Dafür hast du dann nach der verrissenen WH2 die Gewissheit, dass du 1. gehen kannst und 2. deine Zeit verschwendet hast.
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post 12 Jan 2009, 22:59
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Punkte: 1481
seit: 04.03.2008

Was für mich nach der deutlich schöneren Alternative klingt. :P
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post 13 Jan 2009, 01:57
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Are you afraid?
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Punkte: 1648
seit: 11.10.2007

Zitat(Stormi @ 12 Jan 2009, 21:57)
deine Zeit verschwendet hast.
*


… sagt der Design-Patterns-Prediger.


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In my talons, I shape clay, crafting life forms as I please.
Around me is a burgeoning empire of steel.
From my throne room, lines of power careen into the skies of Earth.
My whims will become lightning bolts that devastate the mounds of humanity.
Out of the chaos, they will run and whimper, praying for me to end their tedious anarchy.
I am drunk with this vision. God: the title suits me well.
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