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Antrag auf die 2. Wiederholung angeblich ab sofort problemlos
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 12 Jan 2009, 19:22
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;(       
Punkte: 1481
seit: 04.03.2008
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In meiner Mailbox fand sich vorhin das: Zitat(Informatik-FSR) Hallo Welt,
mit dem in Kraft treten des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes gilt von nun an, dass alle Anträge für 2. Wiederholungsprüfungen zum nächstmöglichen Prüfungstermin zulässig sind. Somit gilt die alte Regelung, dass WH2s nur in "besonders begründeten Ausnahmefällen" gewährt werden, NICHT mehr. Diese neue Regelung gilt für alle gerade laufenden und neu eingehenden Anträgen auf Genehmigung einer 2. Wiederholungsprüfung.
Bei weiteren Fragen und/oder Hinweisen, meldet euch einfach bei der studentischen Studienberatung und/oder uns.
Viele Grüße
-- Nico Hoffmann Fachschaftsrat Informatik www.ifsr.de Das wäre ja ein Ding.  Kennt sich vielleicht jemand von euch soweit damit aus, diese Aussage irgendwie belegen zu können?
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Mathe ist wiedermal völlig unklar? Der Dozent eine Schlaftablette? Versuchs mal mit ihm: Jörn Loviscach"How do you like the world around you? Do you like what you see?" - Marilyn Manson
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Antworten(1 - 14)
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 12 Jan 2009, 19:34
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Vordiplom     
Punkte: 611
seit: 11.11.2004
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 was studieren die denn? ich kannte es bis jetzt nur mit stichhaltigen gründen. @doomsen: ja das stimmt. unser rechts-prof hat uns das schon erzählt. ein normaler antrag reicht. das argument dahinter "die 2. w wird es schon richten" somit kann´s nicht nach gesicht gehn.
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 12 Jan 2009, 21:15
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Theoretisch müsste das sogar möglich sein, wenn weder eine 2.WH beantragt hast, noch schon eine geschrieben hast. Ist dein Prüfungsanspruch vorhanden, dürftest du dich wieder immatrikulieren können und weitemachen.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 12 Jan 2009, 21:20
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d00fk0pp     
Punkte: 710
seit: 09.05.2005
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Zitat Diese neue Regelung gilt für alle gerade laufenden und neu eingehenden Anträgen auf Genehmigung einer 2. Wiederholungsprüfung.
Ich interpretiere daraus - wer bereits geext wurde, hat Pech gehabt.
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