Rechtlich gesehen ist er an den Kaufvertrag gebunden, da er die Kosten im Vorfeld erörtern muß. Irgendwie muß er ja auch auf die 12,90 gekommen sein. Er könnte sich natürlich auf Irrtum berufen weil einige Onlinerechner der Lieferfirmen die Sperrgüter nicht höher berechnen sondern wie normale Sendungen behandeln, in diesem Fall müßte er den Irrtum aber nachweisen (link zum Rechner z.B.). Falls Ebay die Versandkosten errechnet hat kann er sich ebenfalls auf Irrtum berufen. Wenn er jedoch unwissentlich eine Versandpauschale aus der Luft gegriffen hat, in der Hoffnung das diese stimmt ist er in jedem Fall gebunden an sein Angebot.
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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht (StGB §328 Absatz 2 Nr.3)
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