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"Hardcore" als rechte Marke registriert ...durch rechtsextremes Versandhaus
Antworten(1 - 14)
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 24 Feb 2009, 15:33
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hackpunkt.de         
Punkte: 2247
seit: 26.04.2004
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Interessant im Übrigen, für was man so einen Begriff alles schützen kann: Zitat Registernummer/Aktenzeichen: 302008045099.
1UG01 - Kurzer Überblick Markentext: Hardcore Markenform: Wortmarke Inhaber: Schubert, Timo, 37120 Bovenden Leitklasse: 25 Klassen: 24; 25; 40 Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft UG10 - Allgemeine Angaben Markentext: Hardcore Markenform: Wortmarke Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft UG20 - Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand) Leitklasse: 25 Klassen: 24; 25; 40 Erfassung / Umklassifizierung gemäß Nizzaer Klassifikation: NCL9 Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Klasse 24: Banner (Standarten), Baumwollstoffe, Bettzeug (Bettwäsche), Bezüge für Kissen, Drucktücher aus textilem Material, Duschvorhänge aus textilem
Material oder aus Kunststofffolie, Fahnen, Wimpel (nicht aus Papier), Etiketten aus Textilstoffen, Heimtextilien, Textilhandtücher, Textilstoffe, Webstoffe
(elastisch), Wandbekleidungen aus textilem Material Klasse 25: Anzüge, Babywäsche, Badeanzüge, Badehosen, Bademäntel, Bademützen, Bandanas (Tücher für Bekleidungszwecke), Bekleidung aus Lederimitat,
Bekleidungsstücke, Büstenhalter, Damenkleider, Einstecktücher, Fußballschuhe, Geldgürtel (Bekleidung), Gürtel (Bekleidung), Halbstiefel (Stiefeletten),
Halstücher, Handschuhe (Bekleidung); Hemd-Höschenkombinationen (Unterbekleidung), Hemdblusen, Hemden, Hosen, Hosenträger, Hüte, Jacken, Jerseykleidung,
Kapuzen, Kopfbedeckungen, Lederbekleidung, Leibwäsche, Lätzchen, nicht aus Papier, Morgenmäntel, Mäntel (pelzgefüttert), Mäntel, Mützen, Mützenschirme,
Oberbekleidungsstücke, Overalls, Parkas, Pelze (Bekleidung), Pullover, Pyjamas, Regenmäntel, Schals, Schärpen, Schlafanzüge, Schlüpfer, Schuhe, Slips, Socken,
Stiefel, Sportschuhe, Strümpfe, Sweater, T-Shirts, Trikots, Trikotkleidung, Unterwäsche, Westen, Wäsche, Überzieher Klasse 40: Materialbearbeitung, Druckarbeiten, Einfassen von Stoffen, Färben von Stoffen und Textilien; Anfertigung und Änderung von Bekleidungsstücken;
Aufdrucken von Mustern; Behandlung von Textilien und Webstoffen; Einfassen von Webstoffen; Färben von Textilien; Lasergravuren, Papierbehandlung,
Offsetdruckbearbeitung, Sticken UG30 - Verfahren (Chronologie)
Anmeldetag: 14.07.2008
Dieser Beitrag wurde von Greenfreak: 24 Feb 2009, 15:33 bearbeitet
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 24 Feb 2009, 17:24
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4. Schein    
Punkte: 385
seit: 02.06.2007
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der kommt damit nicht durch!
# Zeichen, die ausschließlich aus Angaben über Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert, Zeit und Ort der Herstellung bzw. Dienstleistung bestehen
# allgemein üblichen Bezeichnungen, d.h. Zeichen, die ursprünglich Unterscheidungskraft hatten, die sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch als Gattungsbezeichnung durchgesetzt haben (z.B. "Vaseline")
ich denke das wird greifen
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cmmnsm
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 02 Mar 2009, 19:25
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3. Schein   
Punkte: 170
seit: 06.11.2003
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Pressemitteilung des DPMA: Zitat Markeneintragung "Hardcore" Mitteilung vom 27.02.2009 In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke "Hardcore" (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht. Die Wortmarke "Hardcore" wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen: * Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24), * Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25), * Dienstleistungen aus dem Bereich der "Materialbearbeitung" (Klasse 40). Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke "Hardcore" ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann. Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke "Hardcore" läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen. Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Antrags ist eine Gebühr in der Höhe von 300 Euro zu zahlen. Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfahren finden Sie unter http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html.
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www.thalheim-e-ontour.de
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 03 Mar 2009, 14:22
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4. Schein    
Punkte: 385
seit: 02.06.2007
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kein verständnis für diese entscheidung
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