es handelt sich im bild um eine gleichrangige kreuzung. es ist anzunehmen, daß alle autos genug platz haben und auch sonst keine sonderbedingungen vorliegen. in welcher reihenfolge dürfen die autos 1, 2, und 3 hier fahren?
diese frage hat ein fahrschullehrer gestellt und ich habe doch arge zweifel an der richtigkeit und vielleicht gibt hier jemand den entscheidenden hinweis. angehängte Bilder
Gem. § 8 StVO hat an Kreuzungen und Einmündungen generell Vorfahrt, wer von rechts kommt, es sei denn, dass das Vorfahrtrecht durch Verkehrszeichen (Z. 205, 206, 301, 306) gesondert geregelt ist, oder dass es sich bei der von rechts einmündenden oder kreuzenden Straße nur um einen Feld- oder Waldweg handelt. Auch der aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommende Fahrzeugführer sowie derjenige, der über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, kann die Rechts-vor-Links-Regel nicht für sich in Anspruch nehmen.
Also ich fahre täglich, und auch ganz viel mit rechts vor links...
Dieser Beitrag wurde von tuesday: 29 Dec 2009, 23:33 bearbeitet