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post 29 Jul 2010, 18:50
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Straight Esh
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Zitat(loco @ 29 Jul 2010, 17:28)
@chris.. akzeptiere doch einfach mal die sachlage, anstatt eine sinnlosdiskussion um nichts heraufzubeschwören
*

Ich hab doch nur nach der Rechtsgrundlage gefragt, weil mir zur Sachlage jeder eine andere Meinung anbietet.

Zitat(SHARK @ 29 Jul 2010, 17:39)
Besitz eines ungültigen Personalausweises als Erfüllung der Besitzpflicht zu deklarieren finde ich äußerst gewagt, hoffe im Kino steht man mit dieser Meinung und einem abgelaufenen Ticket nicht für mir in der Schlange
*

Bei der Meldebehörde kann man sich auch mit einem abgelaufenen Personalausweis identifizieren lassen. Im Gesetz ist nirgends erwähnt, ob die Besitzpflicht sich nur auf einen gültigen Personalausweis bezieht. Im Gegensatz, bei "gültigem Pass", der es erlaubt keinen Personalausweis zu besitzen, steht das gültig extra dabei, bei Personalausweis nicht. Weiterhin ist auch bei den Ordnungswidrigkeiten nur erwähnt, dass man sich im Besitz eines Personalausweises befinden muss (gültig oder nicht ist nicht spezifiziert). Zudem ist es keine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich keinen neuen beantragt.

Das deutet für mich alles darauf hin, dass es für den Besitz egal ist, ob der Personalausweis gültig ist oder nicht. Kann natürlich sein, dass in einem anderen Gesetz noch näheres geregelt wird. Aber das lese ich gern wenn es mir jemand nennt.


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bonum agere et bonum edere,
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post 29 Jul 2010, 18:50
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3. Schein
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Zitat(Somerset @ 29 Jul 2010, 00:57)
Wenn man also nur einen abgelaufenen Personalausweis besitzt ist man also automatisch kein Staatsangehöriger der BRD mehr und von allen Rechten und Pflichten dieses Staates entbunden?
*

Klasse, dann kann ich wieder meinen DDR-Ausweis rausholen. Der sterbende, faulende Kapitalismus ist verreckt! biggrin.gif


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Billiglohnarbeit ist scheisse
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post 29 Jul 2010, 18:57
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Froschologe
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Zitat(PeterLustig @ 29 Jul 2010, 18:50)
Klasse, dann kann ich wieder meinen DDR-Ausweis rausholen. Der sterbende, faulende Kapitalismus ist verreckt!  biggrin.gif
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du bist auch ein bissl dumm oder so?!


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post 29 Jul 2010, 21:18
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3. Schein
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Zitat(wombat1st @ 29 Jul 2010, 19:57)
du bist auch ein bissl dumm oder so?!
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Nee, alte Schule Kumpel^^
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Perseus
post 29 Jul 2010, 21:42
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Zitat(Euronymus @ 29 Jul 2010, 17:11)
In Thüringen werden einem für nen abgelaufenen Ausweis fast 100€ abgenommen.
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In Thüringen wurde mir für meinen abgelaufenen Perso exakt die üblichen 8 EUR berechnet. Ok, ich hab den Antrag auf einen neuen vor dem Ablauf gestellt, aber die Druckerei war nicht schnell genug.


Zitat(PeterLustig @ 29 Jul 2010, 18:50)
Klasse, dann kann ich wieder meinen DDR-Ausweis rausholen. Der sterbende, faulende Kapitalismus ist verreckt!  biggrin.gif
*

als Staatsbürger der DDR warst du gemäß Artikel 116 GG Deutscher und hättest bei einem gemeldeten Wohnsitz in der BRD einen Personalausweis der Bundesrepublik bekommen.
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post 29 Jul 2010, 21:48
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Zitat(Perseus @ 29 Jul 2010, 21:42)
In Thüringen wurde mir für meinen abgelaufenen Perso exakt die üblichen 8 EUR berechnet. Ok, ich hab den Antrag auf einen neuen vor dem Ablauf gestellt, aber die Druckerei war nicht schnell genug.
[...]
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Das is aber was anderes als wenn der 2 Jahre abgelaufen ist.

Zitat(Perseus @ 29 Jul 2010, 21:42)
[...]
als Staatsbürger der DDR warst du gemäß Artikel 116 GG Deutscher und hättest bei einem gemeldeten Wohnsitz in der BRD einen Personalausweis der Bundesrepublik bekommen.
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Gesetze für ein fremdes Gebiet machen is schon lol ...


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Lay down your soul to the gods Rock'n'Roll !

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Zitat(phanatos @ 19 Nov 2008, 18:45)
@Me: Ich danke im Übrigen dafür, dass ich von einigen Leuten lange Zeit mit Euronymus verwechselt wurde... das hat mir viele nette Gespräche erspart. Nix für ungut Euro ;)
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Zitat(Chris @ 03 Jul 2010, 21:30)
Fürs Protokoll: Euro hat den Kuchenkontest gewonnen.
*


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Perseus
post 30 Jul 2010, 10:35
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Zitat(Euronymus @ 29 Jul 2010, 21:48)
Gesetze für ein fremdes Gebiet machen is schon lol ...
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Es wurden ja keine Gesetze für ein fremdes Gebiet gemacht, sondern das GG regelt, wer Deutscher ist. Als Deutscher erhälst du auf Antrag einen Personalausweis.
Als "Flüchtling" aus der DDR in die BRD wurdest du auch nicht ausgeliefert, da du Deutscher warst und somit kein Grund zu einer "Auslieferung" bestand.

Das Ganze hat was mit dem Alleinvertretungsanspruch zu tun wink.gif
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post 30 Jul 2010, 12:30
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Zitat(Chris @ 29 Jul 2010, 18:50)
Im Gegensatz, bei "gültigem Pass", der es erlaubt keinen Personalausweis zu besitzen, steht das gültig extra dabei


Meinst du damit dieses "gültiger Lichtbildausweis"-Geraffel? Da steht das "gültig" in erster Linie für einen validen/anerkannten Lichtbildausweis (das wiederum is von Stelle zu Stelle unterschiedlich - wie die sich das halt selbst ausmachen). Dein eXma-Ausweis hat auch n Lichtbild und trotzdem kannste damit nich zur Post gehen und n Paket abholen.

Zitat(Chris @ 29 Jul 2010, 18:50)
Zudem ist es keine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich keinen neuen beantragt.


1. In Deutschland gilt Ausweispflicht
2. der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland
ACHTUNG NEUE INFOS:
3. Polizisten sind Personen gemäß §3, Abs.5, SächsPersPaßG
4. Laut §8 SächsPersPaßG dürfen Personen und Behörden im Sinne von §3, Abs.5, SächsPersPaßG deinen Personalausweis einziehen, wenn er ungültig ist.

Hier noch mal zum Nachlesen:

Sächsisches Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes (SächsPersPaßG)


Da steht btw auch drinne, dass man rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen zu beantragen hat, einen gültigen oder verloren gegangenen zu ersetzen hat, einen alten Ausweis bei Empfang eines neuen abzugeben hat, Verlust der Ausweisbehörde anzeigen muss, dass er ungültig ist, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist (Überraschung).

Und außerdem steht da drin, dass man eine Ordnungswidrigkeit nach SächsPersPaßG begeht, wenn man den Pflichten des Ausweisinhabers oder den Pflichten des Ausweiserwerbers nicht nachkommt.

AUCH: keinen Personalausweis besitzen ist eine Ordnungwidrigkeit, wenn man nach §3 SächsPersPaßG der Ausweispflicht unterliegt


Genug Quellen und gesetzliche Grundlagen, Chris?

Dieser Beitrag wurde von aeon: 30 Jul 2010, 13:12 bearbeitet


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post 01 Aug 2010, 18:43
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Straight Esh
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Für's Protokoll: im PAuswG steht, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist es zu unterlassen, einen Personalausweis zu beantragen, obwohl man dazu verpflichtet ist. Und diese Verpflichtung kommt aber nur durch die Nachregelung im Landesgesetz SächsPersPassG zum Ausdruck.
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