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Polizei zieht Perso ein darf die das?
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 28 Jul 2010, 19:36
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Hallo,
mich würde interessieren, auf welcher Grundlage die Polizei einen abgelaufenen Personalausweis einziehen darf. Und generell, was die Polizei eigentlich so alles einziehen darf (außerhalb einer Hausdurchsuchung). Weiß da jemand was? Am besten mit Gesetzestexten dazu.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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Antworten(1 - 14)
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 28 Jul 2010, 20:23
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3. Schein   
Punkte: 338
seit: 07.10.2009
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Bei mir wird auch ein neuer fällig. Meine Frage an die Datenschützer: Soll ich bis Ende des Jahres auf den neuen (teureren) Stasiausweis warten, oder mir noch schnell einen "alten" Ausweis holen?
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Billiglohnarbeit ist scheisse
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 28 Jul 2010, 20:26
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Ich frag so ganz blöde, weil ich heute beim Meldeamt war, und die Dame da ganz entsetzt geschaut hat und sagte: das darf die Polizei gar nicht. Von der urban legend, dass die Polizei den einziehen darf um da Druck auf dich auszuüben hab ich auch schon gehört, würde das aber gerne durch Gesetzestexte untermauert sehen. Mir ist auch unklar, warum der Ausweis durch Abschneiden einer Ecke ungültig gemacht werden muss, wenn er schon ungültig ist, wenn er abgelaufen ist?
@Euronymus: Du musst dich beim Meldeamt ausweisen. Das geht z.B. mit dem alten Personalausweis, oder mit deinem Führerschein, etc. pp. Den alten Personalausweis gibst du normalerweise aber mit der Abholung des neuen ab.
Lustigerweise musste ich heute keinen vorläufigen Personalausweis machen (da ich sagte, ich brauch den Personalausweis nicht, bis der neue da ist, und ich auch noch einen Führerschein hatte).
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 28 Jul 2010, 20:45
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2. Schein  
Punkte: 60
seit: 12.01.2010
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Zitat(Stormi @ 28 Jul 2010, 20:35) <pispers>Alle Bürger anderer Länder haben eine Identity Card. Ein Dokument, das über ihre Identität aufklärt. Nur nicht die Deutschen. Die haben einen Personalausweis. Dieser weist sie als Personal der Bundesrepublik Deutschland aus.</pispers>  Dass ich dich mal Pispers zitieren sehe hätte ich allerdings auch nicht erwartet  Zum Thema: Also ich finde es merkwürdig. Man sollte meinen, dass es der Polizei und den Behörden generell doch lieber sein sollte, man führt bis zur Ausstellung eines neuen oder zumindest provisorischen Ausweises überhaupt ein Dokument, welches einen ausweist (wenn auch abgelaufen) als gar keines. Dass die Polizei dazu befugt sein soll abgelaufene Ausweise einzuziehen kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen. Schliesslich gibt es ja in Deutschland auch keine generelle Mitführpflicht für den Personalausweis.
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 28 Jul 2010, 21:07
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Für die Beantragung eines neuen Personalausweises reicht es, dass du dich ausweisen kannst. Da reicht auch die Geburtsurkunde oder Führerschein. Nur zum Abholen musst du deinen alten Perso mitbringen. Im Übrigen. Zitat Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen;
http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.htmlDa steht nichts davon, dass man einen _gültigen_ Personalausweis haben muss. Es reicht einen zu besitzen. Hab auch noch nicht gefunden, dass man einen neuen beantragen muss, wenn der alte abgelaufen ist. Oder kommt das inklusive in der Formulieren "ist 10 Jahre lang gültig"?
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