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Juristen - Deutsch

kann mir bitte mal jemand mit Ahnung helfen
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post 24 Jan 2011, 20:05
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P R N D
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Punkte: 1103
seit: 17.03.2006

Eine Frage an die juristisch bewanderten "Auskenner" hier. Es geht um folgende Formulierung im Zusammenhang mit einer Kündigungfrist:

"...1 Monat zum Ende eines Kalendermonats"

nach meiner schrägen Auffassungsgabe wären zwei Interpretationen denkbar:

1)
Die Kündigung erfolgt stets zum Ende eines Kalendermonats und muss spätestens einen Monat vor Beginn des Kalendermonats, an dessen Ende sie wirksam werden soll, eingereicht werden.
>> d.h. im kürzesten Fall (=letzter Tag der Frist) effektiv 2 Monate von Kündig bis zur Wirksamkeit

2)
Die Kündigung erfolgt stets zum Ende eines Kalendermonats, wobei die Kündigung spätens 1 Monat vor wirksam werden angezeigt werden muss.
>> d.h. im kürzesten Fall (=letzter Tag der Frist) effektiv 1 Monat von Kündig bis zur Wirksamkeit

Was ist nun die korrekte interpretation?

Danke vorab
ProfilPM
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post 24 Jan 2011, 20:49

Advocatus Diaboli
***

Punkte: 323
seit: 12.06.2005

Option 2 ist korrekt (bin kein Jurist, aber diese Formulierung trifft man auch bei anderen Verträgen an, z.B. Handy, Vermietung etc.).

Kündigungsfrist ist 1 Monat und eine Kündigung kann zum Ende des Kalendermonats erfolgen, d.h.
- Kündigung zum 28.2. (Ende des Arbeitsverhältnisses) muss also bis spätestens 31.1. beim Arbeitgeber eintreffen
- Kündigung zum 31.3. muss spätestens bis zum 28.2. beim Arbeitgeber eintreffen
usw.
ProfilPM
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