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CDU/FDP wollen Austritt aus Studentenschaft
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09 Sep 2012, 12:50
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versucht
Punkte: 5424
seit: 21.10.2007
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Zitat(JanLo @ 08 Sep 2012, 23:17) Hast du hier repräsentative Zahlen? Ich war sehr Froh diese Beratung nutzen zu können.
nein habe ich nicht, allerdings (natürlich leider keine Quelle, ich fand sie jetzt auch nicht, möglicherweise war das auch was StuRa-Internes) weiß ich dass 75% der Studenten die Beistand benötigen zum Justiziar gehen, wenn sie Probleme bezüglich ihres BAFöGs haben (unerwartete Rückzahlung von Teilen, weil irgendwas falsch angegeben... Negativbescheid aus Gründen die man nich versteht etc) oder wegen Mietproblemen in Zusammenhang mit dem Studentenwohnheim. Dies sind beides Fälle wo der Justiziar Beratung ablehnen muss. Nur aufgrund dieser Erkenntnis wurde die Rechtsberatung des StuRas ja eingerichtet. Und trotzdem bezahlt jeder Student jedes Semister immernoch über 7 Euro für diesen Justiziar. Dieser Beitrag wurde von aeon: 09 Sep 2012, 12:51 bearbeitet
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Weep not for roads untraveled Weep not for sights unseen May your love never end and if you need a friend, there's a seat here along side me.
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09 Sep 2012, 14:51
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schräger Vogel
Punkte: 8186
seit: 09.12.2003
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Zitat(aeon @ 08 Sep 2012, 21:12) Ich bin dann eher dafür eine Umfrage unter der Studentenschaft zu machen, welche Angebote unnötig sind etc, z.B. die Rechtsberatung im Studentenwerk ist absolut sinnlos, und ca 75% der Studenten, die schon mal wegen Rechtsbeistand beim Justiziar Platz genommen haben, sagen dasselbe. Zitat(aeon @ 09 Sep 2012, 12:50) Nur aufgrund dieser Erkenntnis wurde die Rechtsberatung des StuRas ja eingerichtet. Und trotzdem bezahlt jeder Student jedes Semister immernoch über 7 Euro für diesen Justiziar. Studentenwerk oder StuRa?
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10 Sep 2012, 19:49
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3. Schein
Punkte: 313
seit: 27.02.2007
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auf der Seite vom Landtag kann man eigentlich schön verfolgen was die alles so machen. hier link zu den tagesordnungen der ausschüsse samt drucksachen
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21 Sep 2012, 12:22
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Neuling
Punkte: 2
seit: 30.09.2011
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Der Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des Sächsischen Landtags hat den Änderungsantrag zum Entwurf des künftigen Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes verabschiedet, der unter anderem die Zwangsmitgliedschaft von Studenten in der verfassten Studentenschaft ab dem 2. Semester in eine freiwillige Mitgliedschaft umwandelt. Dazu können die Studenten nach dem 1. Semester ihren Austritt erklären; ein Wiedereintritt in die Studentenschaft ist jederzeit möglich. Ansonsten bleiben alle bisherigen Regelungen zur verfassten Studentenschaft erhalten, insbesondere auch alle Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Studenten und ihrer Vertreter.
Dazu erklärt Prof. Dr. Andreas Schmalfuß, Hochschulexperte der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Unser neues Hochschulfreiheitsgesetz gibt nicht nur den Hochschulen mehr Freiheiten, sondern auch den Studenten. Die Zwangsmitgliedschaft in der verfassten Studentenschaft vom ersten bis zum letzten Tag des Studiums wird bald ein Ende haben. Die Zwangsmitgliedschaft passt nicht mehr in die heutige Zeit. Niemand fordert vergleichsweise auch eine Zwangsmitgliedschaft von Arbeitnehmern in einer Gewerkschaft.
Die Behauptung interessierter Kreise, die Rechte der Studentenschaft würden beschnitten, ist schlichtweg falsch. Sie ändern sich durch die geplante Regelung überhaupt nicht.
Wenn die Studenten nach dem 1. Semester freiwillig Mitglied der Studentenschaft sind, wird diese sogar aufgewertet: Wer freiwillige zahlende Mitglieder vertritt, genießt selbstverständlich mehr Glaubwürdigkeit und Legitimation.
Die Befürchtung, den verfassten Studentenschaften könnten die Mitglieder wegbrechen, teile ich nicht. Wenn sich die Studenten gut vertreten fühlen, werden sie diese Möglichkeit der Teilhabe zu schätzen wissen. Wenn aber eine Studentenschaft doch nur noch aus Erstsemestern bestehen sollte, dann muss sich zuallererst die Studentenschaft selbst nach dem Grund dafür fragen."
Also hört auf, rumzuheulen!
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24 Sep 2012, 15:48
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3. Schein
Punkte: 313
seit: 27.02.2007
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Man kann seine Staatsbürgerschaft ändern, sagte Herr Mackenroth (MdL, CDU) am 20.09. auf der Podiumsdiskussion auf die Kritik an der Austrittsmöglichkeit aus der VS. Es zählt nach CDU/FDP das Individiuum, Argumente für die Solidargemeinschaft wurden nicht eingesehen. Die Unterhöhlung der Solidargemeinschaft zu Lasten des weniger gut situierten Individuums und die Möglichkeit sich bewusst gegen das demokratische Prinzip ohne Wahl- und Stimmrecht zu entscheiden sind die stärksten Argumente gegen die Möglichkeit des Austritts aus der VS. Sie sind aber nichts gegen die Freiheit des Einzelnen sich für Unfreiheit zu entscheiden?! Dieser Beitrag wurde von thorbi: 24 Sep 2012, 15:48 bearbeitet
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24 Sep 2012, 16:57
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Froschologe
Punkte: 5016
seit: 01.10.2003
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Zitat(FDP @ 21 Sep 2012, 12:22) Also hört auf, rumzuheulen! damit disqualifizierst du dich selbst. hier wird immer mit dem begriff der zwangsmitgleidschaft als das große böse argumentiert. studieren ist immer eine sache auf zeit und findet in einem zeitfenster statt, in dem sich junge menschen noch orientieren. ich betrachte die mitgliedschaft als hilfestellung der sozialen gemeinschaft und als etwas positives. die zwangsmitgliedschaft in einer krankenkasse könnte mit den genannten pseudoargument genauso abgeschafft werden und wiederläuft doch jedem solidarprinzip in dieser gesellschaft. Dieser Beitrag wurde von wombat1st: 24 Sep 2012, 16:58 bearbeitet
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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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