hab jetzt keen bessres forum für mein thread gefunden, deshalb nehm ich mal das
also folgendes problem:
unser kühlachrank war kaputt (thermostat) und am freitag war der monteur da
laut mietvertrag sind wir verpflichtet, kosten für reparaturen bis 150,- DM (76,69 €) zu tragen.
die kühlschrank-reparatur hat nun 175,74 € gekostet
müssen wir einen anteil von 76,69 € tragen oder muss der vermieter die komplette summe bezahlen, da sie o.g. betrag übersteigt?
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§9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlußvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur DM 150,- nicht übersteigen.
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kennt sich jem. mit mietrecht aus?
Dieser Beitrag wurde von sodi: 03 May 2005, 22:40 bearbeitet
Nu, mir gönn!
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