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>instandhaltung/ instandhaltung der mieträume reparaturkosten

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post 03 May 2005, 22:39
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Roman-Precog :o)
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seit: 14.11.2003

hab jetzt keen bessres forum für mein thread gefunden, deshalb nehm ich mal das blush.gif

also folgendes problem:

unser kühlachrank war kaputt (thermostat) und am freitag war der monteur da

laut mietvertrag sind wir verpflichtet, kosten für reparaturen bis 150,- DM (76,69 €) zu tragen.

die kühlschrank-reparatur hat nun 175,74 € gekostet

müssen wir einen anteil von 76,69 € tragen oder muss der vermieter die komplette summe bezahlen, da sie o.g. betrag übersteigt?

QUOTE

§9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlußvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur DM 150,- nicht übersteigen.



kennt sich jem. mit mietrecht aus?

Dieser Beitrag wurde von sodi: 03 May 2005, 22:40 bearbeitet


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Nu, mir gönn!



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post 04 May 2005, 12:49
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Roman-Precog :o)
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QUOTE
...alles was diese summe übersteigt und nicht vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet wurde muss der vermieter in voller höhe tragen, es sei denn in deinem vertrag steht eine klausel ähnlich einer versicherung mit selbstbeteiligung. da ich aber aus dem zitat keinen hinweis auf eine selbstbeteiligung erkennen kann, müsste der vermieter die reparatur zahlen, ...


so seh ich das nämlich auch

QUOTE
...wenn
1. der kühlschrank mit in diese klausel des mietvertages fällt und
2. du den vermieter vorher über die reparatur in kenntnis gesetzt hast (denn du musst ihm die möglichkeit zur pflichterfüllung geben)...


zu 1. : da die ebk mietgegenstand ist und der kühlschrank zur ebk gehört
zu 2. :das haben wir gemacht...er kam uns erst mit diesem paragrahen, da ich ihm erklärt habe, dass die reparatur diesen betrag überschreiten wird....daraufhin hat er uns die adresse vom möbelhuas gegeben und die service-nummer von bauknecht

hab ihm am freitag glei nach der reparatur die rechnung und den überweisungsschein (auf bauknecht-konto) per post geschickt....gestern kam nun alles wieder zurück, mit einem verrechnungsscheck über 99,-€ von ihm --> ergo fehlt (fast) genau der betrag von 150,- DM


nur so:
  • die garantiezeit ist abgelaufen - anschaffung 2000
  • hausrat zahlt nicht bei ebk - höchstens wohngebäudevers. bei einbruch-diebstahl oder vandalismus nach einbruch
  • könnte höchstens ne haftpflicht in anspruch nehmen....hmm, wie erklärt man den en kaputtes thermostat, dass angeblich fahrlässig kaputt gegangen ist
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