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 03 May 2005, 22:39
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Roman-Precog :o)         
Punkte: 6661
seit: 14.11.2003
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hab jetzt keen bessres forum für mein thread gefunden, deshalb nehm ich mal das also folgendes problem: unser kühlachrank war kaputt (thermostat) und am freitag war der monteur da laut mietvertrag sind wir verpflichtet, kosten für reparaturen bis 150,- DM (76,69 €) zu tragen. die kühlschrank-reparatur hat nun 175,74 € gekostet müssen wir einen anteil von 76,69 € tragen oder muss der vermieter die komplette summe bezahlen, da sie o.g. betrag übersteigt? QUOTE | §9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlußvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur DM 150,- nicht übersteigen.
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kennt sich jem. mit mietrecht aus? Dieser Beitrag wurde von sodi: 03 May 2005, 22:40 bearbeitet
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Nu, mir gönn!
"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft." Ich bremse auch für Hufeisennasen! Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich. Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus! Analsex is für´n Arsch!
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 03 May 2005, 22:52
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old 's cool!         
Punkte: 9493
seit: 12.07.2003
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allerdings steht der kühlschrank im gegensatz zu den kocheinrichtungen nicht explizit im vertrag.
ansonsten ist es so, dass kleinreparaturen bis 150DM von dir getragen müssen, alles was diese summe übersteigt und nicht vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet wurde muss der vermieter in voller höhe tragen, es sei denn in deinem vertrag steht eine klausel ähnlich einer versicherung mit selbstbeteiligung. da ich aber aus dem zitat keinen hinweis auf eine selbstbeteiligung erkennen kann, müsste der vermieter die reparatur zahlen, wenn 1. der kühlschrank mit in diese klausel des mietvertages fällt und 2. du den vermieter vorher über die reparatur in kenntnis gesetzt hast (denn du musst ihm die möglichkeit zur pflichterfüllung geben).
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Kleine Aster Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster! -Gottfried Benn (1912)-
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 04 May 2005, 00:13
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~disconnected~     
Punkte: 741
seit: 28.04.2004
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ich hab den thread mal ins offtopic verschoben, passt nicht so ganz ins Feuilleton
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I've met God across his long walnut desk with his diplomas hanging on the wall behind him, and God asks me, "Why?" Why did I cause so much pain? Didn't I realize that each of us is a sacred, unique snowflake of special unique specialness? Can't I see how we're all manifestations of love? I look at God behind his desk, taking notes on a pad, but God's got this all wrong. We are not special. We are not crap or trash, either. We just are. We just are, and what happens just happens. And God says, "No, that's not right." Yeah. Well. Whatever. You can't teach God anything.
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 04 May 2005, 12:49
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Roman-Precog :o)         
Punkte: 6661
seit: 14.11.2003
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QUOTE | ...alles was diese summe übersteigt und nicht vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet wurde muss der vermieter in voller höhe tragen, es sei denn in deinem vertrag steht eine klausel ähnlich einer versicherung mit selbstbeteiligung. da ich aber aus dem zitat keinen hinweis auf eine selbstbeteiligung erkennen kann, müsste der vermieter die reparatur zahlen, ... |
so seh ich das nämlich auch QUOTE | ...wenn 1. der kühlschrank mit in diese klausel des mietvertages fällt und 2. du den vermieter vorher über die reparatur in kenntnis gesetzt hast (denn du musst ihm die möglichkeit zur pflichterfüllung geben)... |
zu 1. : da die ebk mietgegenstand ist und der kühlschrank zur ebk gehört zu 2. :das haben wir gemacht...er kam uns erst mit diesem paragrahen, da ich ihm erklärt habe, dass die reparatur diesen betrag überschreiten wird....daraufhin hat er uns die adresse vom möbelhuas gegeben und die service-nummer von bauknecht hab ihm am freitag glei nach der reparatur die rechnung und den überweisungsschein (auf bauknecht-konto) per post geschickt....gestern kam nun alles wieder zurück, mit einem verrechnungsscheck über 99,-€ von ihm --> ergo fehlt (fast) genau der betrag von 150,- DM nur so: - die garantiezeit ist abgelaufen - anschaffung 2000
- hausrat zahlt nicht bei ebk - höchstens wohngebäudevers. bei einbruch-diebstahl oder vandalismus nach einbruch
- könnte höchstens ne haftpflicht in anspruch nehmen....hmm, wie erklärt man den en kaputtes thermostat, dass angeblich fahrlässig kaputt gegangen ist
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 04 May 2005, 15:30
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old 's cool!         
Punkte: 9493
seit: 12.07.2003
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okay, dann würde ich vom vermieter SCHRIFTLICH mit fristangabe die differenz einfordern! und zwar aus folgendem grund: QUOTE | §9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen [...] zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur DM 150,- nicht übersteigen. |
negiert bedeutet diese aussage: übersteigen die kosten einer einzelnen reparatur DM 150,- ist der mieter NICHT verpflichtet diese kosten zu tragen! das würde ich ihm schreiben. viel erfolg - ansonsten gehst du einfach mal zum Mieterschutzbund oder zu Herrn Sureck vom studentenwerk, der ist sehr nett und hilfreich.
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