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>instandhaltung/ instandhaltung der mieträume reparaturkosten

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post 03 May 2005, 22:39
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Roman-Precog :o)
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seit: 14.11.2003

hab jetzt keen bessres forum für mein thread gefunden, deshalb nehm ich mal das blush.gif

also folgendes problem:

unser kühlachrank war kaputt (thermostat) und am freitag war der monteur da

laut mietvertrag sind wir verpflichtet, kosten für reparaturen bis 150,- DM (76,69 €) zu tragen.

die kühlschrank-reparatur hat nun 175,74 € gekostet

müssen wir einen anteil von 76,69 € tragen oder muss der vermieter die komplette summe bezahlen, da sie o.g. betrag übersteigt?

QUOTE

§9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlußvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur DM 150,- nicht übersteigen.



kennt sich jem. mit mietrecht aus?

Dieser Beitrag wurde von sodi: 03 May 2005, 22:40 bearbeitet


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Nu, mir gönn!



"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft."
Ich bremse auch für Hufeisennasen!
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Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus!


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Analsex is für´n Arsch!


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post 04 May 2005, 15:30
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old 's cool!
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seit: 12.07.2003

okay, dann würde ich vom vermieter SCHRIFTLICH mit fristangabe die differenz einfordern!

und zwar aus folgendem grund:
QUOTE
§9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen [...] zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur DM 150,- nicht übersteigen.


negiert bedeutet diese aussage: übersteigen die kosten einer einzelnen reparatur DM 150,- ist der mieter NICHT verpflichtet diese kosten zu tragen!

das würde ich ihm schreiben. viel erfolg - ansonsten gehst du einfach mal zum Mieterschutzbund oder zu Herrn Sureck vom studentenwerk, der ist sehr nett und hilfreich.


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Kleine Aster
Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster!
-Gottfried Benn (1912)-
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