Um die Demonstrationen von Friedens- und Ökobewegungen unter Kontrolle zu halten, verabschiedete der Deutsche Bundestag am 28. Juni 1985 das so genannte Vermummungsverbot. Seitdem wird es konsequent durchgesetzt: Eine geplante Demonstration von Weihnachtsmännern, die mit ihren Arbeitsbedingungen unzufriedenen waren, wurde 1999 in Berlin nur unter der Bedingung erlaubt, dass sie sich nicht mit weißen Bärten vermummten.
Es werden Stangen gegen ihn gestoßen, ein anderer Demonstrant reißt die Stange weg, der ganze Platz ist eingehüllt in Rauch. Wieder eine Großdemonstration und ein Polizeieinsatz an der geplanten Wiederaufbereitungsanlage im oberpfälzischen Wackersdorf. Und nicht nur in Bayern ist es Anfang der 1980er Jahre unruhig. Hausbesetzungen in Berlin und Hamburg, Demonstrationen der Friedensbewegung in Mutlangen, Bonn und Krefeld, die Auseinandersetzungen um die geplante Startbahn West in Frankfurt und das Engagement gegen den Bau des Atomkraftwerks in Brokdorf.
Über 9000 Demonstrationen jährlich vermeldet die Statistik für diese Zeit - und knapp drei Prozent davon verlaufen unfriedlich. Für die gerade an die Regierung gekommene konservativ-liberale Koalition unter Bundeskanzler Helmut Kohl ist das zu viel. Am 28. Juni 1985 beschließt der Bundestag weit reichende Änderungen des Versammlungsrechts. Bundesjustizminister Hans Engelhard, FDP, nimmt an diesem Tag in seinem Debattenbeitrag im Bundestag den Gegner ins Visier:
Wir müssen denen zu Leibe rücken, die unkenntlich gemacht, oft feldmarschmäßig wie für einen Bürgerkrieg ausgerüstet, hier bei Demonstrationen anrücken und alleine schon durch ihr martialisches Erscheinungsbild allen daran Beteiligten suggerieren, dass es hier ja nicht um eine friedliche Zusammenkunft demokratischer Bürger zur Darstellung ihrer dezidierten Meinungsäußerung geht.
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