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Ummeldung Ja oder Nein?
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 01 Sep 2005, 20:47
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1. Schein 
Punkte: 13
seit: 23.05.2005
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Hòla,
ich habe heute mein Wohnheimzimmer übernommen und werde dort dann demnächst einziehen. Dabei habe ich die Tante im Studentenwerk auch gefragt, ob ich mich denn nun im Einwohnermeldeamt Dresdens melden müsse oder nicht. Die wusste es aber auch nicht. Fakt ist, dass mein Hauptwohnsitz noch in der Wohnung meiner Eltern ist, und er dort auch bleiben soll. Wie verhält sich das denn jetzt mit einem Wohnheimzimmer in einer WG? Ist das jetzt ein Nebenwohnsitz? Muss ich mich im Einwohnermeldeamt melden? Ich weiß, das wurde schon öfters gefragt, nur so richtig wusste es keiner so genau. Will ja jetzt auch keine Strafe wegen Nicht-Ummeldung bezahlen müssen.
Wer kann mir helfen?
Greetz Seigie
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Antworten(1 - 14)
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 01 Sep 2005, 20:57
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der vierkonsonantige         
Punkte: 3812
seit: 12.12.2003
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also... ich hab vor 2 jahren, als ich nach dresden gekommen bin hier ne wg gegründet als nebenwohnsitz angemeldet. damit das ging musste ich fälschlicherweise behaupten, dass erfurt mein lebensmittelpunkt wäre, da es dort nebenwonsitzsteuer gibt, ich aber den wohnsitz dort nicht abmelden wollte.
wegen der drohenden nebenwohnsitzsteuer in dresden habe ich jetzt erfurt komplett abgemeldet und den dresdener zum hauptwohnsitz gemacht und hoffe auf umzugsbeihilfe nach dem jahreswechsel.
die fragen die sich jetzt stellen: geht das wohnheimzimmer als wohnsitz durch, oder kann man versuchen das offiziell als nicht-wohnsitz zu erklären. (keine meldepflicht)
wenn das nicht geht würde ich das vorgehen von den kosten der abmeldung bei den eltern, der höhe der nebenwonsitzsteuern im heimatort und in dresden abhängig machen. man wählt dann egoistischerweise zumeist die billigste variante.
inwiefern die vergebenen wohnheimszimmer ans einwohnermeldeamt gemeldet werden, und ob die nachforschungen betreiben, wenn da jemand aus- aber komischerweise niemand wieder eingezogen ist, weis ich nicht (für den fall, dass du di entscheidung aussitzen willst)
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 01 Sep 2005, 21:16
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1. Schein 
Punkte: 16
seit: 07.06.2005
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Wenn du sagst das du die Semesterferien und alle Wochenenden zu Hause verbringst reicht das um Dresden als Nebenwohnsitz zu qualifizieren. War aber recht knapp wenn ich mich recht erinnere.
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 01 Sep 2005, 21:29
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1. Schein 
Punkte: 13
seit: 23.05.2005
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Ja, aber wie gesagt, da ist noch die Sache mit der geplanten Zweitwohnsitzsteuer, die ich auch nicht unbedingt berappen möchte. Frage mich sowieso, wie das dann gehen soll, ob die vom Studentenwerk dann eine 13. Monatsmiete vom Konto abbuchen oder wie? Das mit der Rechnung von wegen Nebenswohnsitz ist ja eigentlich kein Problem. Das sollte aufgehen. Aber die Frage ist ja, ob ein Wohnheimzimmer überhaupt als Wohnung an sich zählt oder nicht? Wie machen das denn die restlichen Wohnheimeinwohner? Es gibt ja Tausende und die sollten ja Erfahrung haben und wissen was nun richtig macht. Als Hauptwohnsitz will und kann ich es nicht anmelden.
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 01 Sep 2005, 23:40
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2. Schein  
Punkte: 69
seit: 03.03.2005
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also ich weiß, dass wohnheim nicht gleich wohnheim ist. es gibt welche die als wohnung zu sehen sind und andere die eher beherbung sind...anhaltspunkt wäre da am ehesten wieviele zimmer zusammen als abgeschlossene einheit sind... da mich das selber betrifft würde ich gern wissen ob ich mich einfach mit hauptwohnsitz ummelden kann? in den versicherungen möcht ich ja weiter bei meinen eltern bleiben. oder hat das keinen einfluss auf die versicherungen wo mein hauptwohnsitz und wo der meiner eltern ist?
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"Krisen sind Angebote des Lebens, sich zu wandeln. Man braucht noch gar nicht zu wissen, was neu werden soll, man muss nur bereit un dzuversichtlich sein."
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 02 Sep 2005, 09:56
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Vordiplom     
Punkte: 644
seit: 23.04.2005
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Die deutschen und ihre Versicherungsgeilheit Brauchen tut man eigentlich nur 2 Versicherungen: BU und Haftpflicht. Der Rest ist Luxus über sinnlos bis Abzocke.
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Dieser Beitrag enthält viele schlimme Worte und aufgrund seines Inhaltes sollte er von niemandem gelesen werden. Zu Risiken und Nebenwirkungen, frage deinen Exma-Mod und lass dir deine Meinung vorkauen.
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 02 Sep 2005, 11:47
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old 's cool!         
Punkte: 9493
seit: 12.07.2003
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die haftpflicht der eltern gilt für ein mitversichertes kind bei haupt- und nebenwohnsitz. die hausratsversicherung gilt weder bei dem einen noch bei dem anderen, sobald man nicht mehr bei den eltern wohnt.
prinzipiell sollte man sich vielleicht auch mal überlegen, ob die 10€ die man im monat eventuell mal für die nebenwohnsitzsteuer abdrücken muss, wirklich so viel ist, dass man das nicht verschmerzen kann und deshalb 1000 neue versicherungen abschließen muss, ständig post von der gez bekommt usw....
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Kleine Aster Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster! -Gottfried Benn (1912)-
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