Was haben die Brückenbefürworter nicht alles geredet und überzeugt. Die Brücke würde sich harmonisch ins Elbtal einfügen (ja, klar, mit riesigen Brückenpfeilern) und sogar die obersten UNESCO-Weltkulturerbe-Hirten würden die Brücke gutheißen.
Tja, entweder haben sie gelogen oder sie waren naiv. Beides ist für Entscheidungsträger eigentlich nicht hinnehmbar.
Auch das Material, das mit der Dresden-Bewerbung eingereicht wurde, enthielt Abbildungen der Brücke. Was aber nach DNN-Informationen fehlte, ist die genaue Stelle am Flusslauf, wo sie gebaut werden soll. Im Antragstext steht, dass die Bemühungen der Denkmalpflege zu einer "schmaleren und tiefergelegten" Brückenkonstruktion geführt hätten. Trotzdem ist bereits im Bericht der Unesco zum Dresdner Welterbe eine mögliche Gefährdung des Welterbes durch die neue Elbquerung erwähnt.
Außerdem gibts auch momentan nen schönen Artikel in der ZEIT über die tollen Dresdner, die sich ihrer eigenen Schönheit berauben: Artikel "Canaletto kaputt"
Zitat
Während die Verwaltungsmühlen mit bedrohlichem Knirschen mahlen, bleibt jedoch draußen am Waldschlösschenhang die Realisierung der Katastrophe unvorstellbar. Da erstreckt sich die Wiese endlos zum Strom hinab, da flanieren winzige Spaziergänger durch ein Panorama wie aus dem 19. Jahrhundert, da streuen alte Bäume goldenes Laub ins Blaue, und im Hintergrund, wenn man zu den Brühlschen Terrassen schaut, schwebt die Kuppel der Frauenkirche. Dresden vom rechten Elbufer oberhalb der Augustusbrücke: So hieß Canalettos erstes Ölgemälde, das er 1747 für August III. schuf, ein Waldschlösschen-Blick, nur etwas näher an die Stadt gerückt. Einerseits das sanfte Flussufer, andererseits die erhabene Frauenkirche: Dieser Zusammenklang aus landschaftlicher Weite und städtebaulicher Öffnung scheint den venezianischen Maler am meisten beeindruckt zu haben. Erst 1748 entstand das berühmte Dresden vom rechten Elbufer unterhalb der Augustusbrücke, jener postkartenbeliebte Canaletto-Blick, auf den die Stadt sich so viel einbildet, dass sie glaubt, das Idyll am Waldschlösschen ruinieren zu dürfen.
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Nun in Berlin angekommen, aber noch oft in der Elbmetropole.
na simmer mal gespannt wie's hier weitergeht im irrenhaus.
nach dem offenen Brief der Brückengegner an Herrn Burger, bin ich wieder einmal mehr in meiner Haltung "pro brücke" bestärkt worden.
jede Seite hat der anderen zu verschiedenen Zeiten unterstellt, an Kompromisslösungen nicht interessiert zu sein und wenn nun Herrn Burger "vorgeworfen" wird, dass er womöglich mit dem erarbeiteten Kompromissvorschlag bei der UNESCO Erfolg haben könnte (mit besonderem Hinweis auf seine "Bekanntheit") und damit Brücke und Welterbeerhalt möglich wären, dann finde ich das ziemlich mies von den selbsternannten "Welterbebewahrern" - so nach dem Motto "bitte mischen sie sich hier nicht ein, es sei denn sie sind auf unserer Seite...".
Nunja, was der Schnellschuss mit dem neuen Bürgerbegehren "pro tunnel" mit sich bringt, wird sich auch noch zeigen. Vielleicht müssen alle, die sich bisher in die Listen eingetragen haben ja nochmal ran, wenn die Aussage des Rektors der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen, Prof. Peter Musall, stimmt: "Die Bindefrist des Bürgerentscheids von 2005 pro Waldschlößchenbrücke läuft erst Ende Februar 2008 aus. Dürfen die Initiativen dennoch schon Unterschriften für ein neues Bürgerbegehren sammeln und diese einreichen?
Aus meiner Sicht ist problematisch, ob bereits vor Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist des Bürgerentscheids von 2005 Unterschriften für ein neues Bürgerbegehren gesammelt werden dürfen. Nach der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) darf ein Bürgerbegehren nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben, über die innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid aufgrund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist. Daraus folgt, dass erst nach Ablauf der drei Jahre ein Verfahren für ein erneutes Bürgerbegehren möglich ist. Nach § 24 Abs. 4 SächsGemO kann ein Bürgerentscheid auch innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Dies gilt aber nur, wenn der alte Bürgerentscheid aufgrund eines Stadtratsbeschlusses durchgeführt wurde. Somit wäre es vor Ablauf der Bindungsfrist unzulässig, Unterschriften zu sammeln und entsprechende Listen bei der Stadtverwaltung einzureichen." Quelle: dnn-online.de