Was haben die Brückenbefürworter nicht alles geredet und überzeugt. Die Brücke würde sich harmonisch ins Elbtal einfügen (ja, klar, mit riesigen Brückenpfeilern) und sogar die obersten UNESCO-Weltkulturerbe-Hirten würden die Brücke gutheißen.
Tja, entweder haben sie gelogen oder sie waren naiv. Beides ist für Entscheidungsträger eigentlich nicht hinnehmbar.
Auch das Material, das mit der Dresden-Bewerbung eingereicht wurde, enthielt Abbildungen der Brücke. Was aber nach DNN-Informationen fehlte, ist die genaue Stelle am Flusslauf, wo sie gebaut werden soll. Im Antragstext steht, dass die Bemühungen der Denkmalpflege zu einer "schmaleren und tiefergelegten" Brückenkonstruktion geführt hätten. Trotzdem ist bereits im Bericht der Unesco zum Dresdner Welterbe eine mögliche Gefährdung des Welterbes durch die neue Elbquerung erwähnt.
Außerdem gibts auch momentan nen schönen Artikel in der ZEIT über die tollen Dresdner, die sich ihrer eigenen Schönheit berauben: Artikel "Canaletto kaputt"
Zitat
Während die Verwaltungsmühlen mit bedrohlichem Knirschen mahlen, bleibt jedoch draußen am Waldschlösschenhang die Realisierung der Katastrophe unvorstellbar. Da erstreckt sich die Wiese endlos zum Strom hinab, da flanieren winzige Spaziergänger durch ein Panorama wie aus dem 19. Jahrhundert, da streuen alte Bäume goldenes Laub ins Blaue, und im Hintergrund, wenn man zu den Brühlschen Terrassen schaut, schwebt die Kuppel der Frauenkirche. Dresden vom rechten Elbufer oberhalb der Augustusbrücke: So hieß Canalettos erstes Ölgemälde, das er 1747 für August III. schuf, ein Waldschlösschen-Blick, nur etwas näher an die Stadt gerückt. Einerseits das sanfte Flussufer, andererseits die erhabene Frauenkirche: Dieser Zusammenklang aus landschaftlicher Weite und städtebaulicher Öffnung scheint den venezianischen Maler am meisten beeindruckt zu haben. Erst 1748 entstand das berühmte Dresden vom rechten Elbufer unterhalb der Augustusbrücke, jener postkartenbeliebte Canaletto-Blick, auf den die Stadt sich so viel einbildet, dass sie glaubt, das Idyll am Waldschlösschen ruinieren zu dürfen.
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Nun in Berlin angekommen, aber noch oft in der Elbmetropole.
Generell gilt: das niedrigere Recht darf das höhere niemals brechen. Dresdner Bürger können in einem Volksentscheid soviel entscheiden wie sie wollen, wenn es gegen Landes-, Bundes-, Europa- oder internationales Recht verstößt, ist die Entscheidung wertlos. Bürgerentscheide die dieses anstreben, werden normalerweise nicht durchgeführt.
Problematisch bei der ganzen Sache ist, dass Deutschland zwar den UNESCO WKE-Vertrag ratifiziert hat, es aber bislang immer noch versäumt hat, diesen in nationales Recht zu gießen. Dies wird auch ab und zu angemahnt; Deutschland stand aber bislang auf dem Standpunkt, dass die vorhandenen Natur- und Denkmalschutzgesetze ausreichen um den Schutz des WKE sicher zu stellen. Diese Gesetze werden aufgrund der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene erlassen.
Wie man aber an diesem Beispiel hier sieht, reichen bestehende Gesetze nicht aus. Was mich verwundert ist, dass man nicht einmal beschlossen hat, dass Deutschland endlich Rechtssicherheit schaffen muss.
Um die Ausgangsfrage zu beantworten: Der Bürger darf solange entscheiden, wie es nicht gegen ein Natur-/Denkmalschutzgesetz verstößt. Danach entscheidet das Land, ob man eine Ausnahme zulassen will. Der Bund kann rechtlich gesehen gar nicht eingreifen, weil er sonst die Kulturhoheit der Bundesländer beschädigt. Hier kann es nur Bitten, Flehen und (kein) Geld geben. Ebenso bei der internationalen Gemeinschaft (durch die UNESCO repräsentiert). Diese kann nur den Welterbetitel vergeben und wieder aberkennen. In gewissem Sinne kommt ihr dadurch ein Mitspracherecht zu, dass aber eher beratende Funktion hat. Die UNESCO erarbeitet Lösungen mit den WKE-Trägern, wie man sich weiterentwickeln kann und trotzdem das WKE in seiner Schönheit für alle Menschen erhalten kann. Oder sie gibt eben Hinweise darauf, welche Bauvorhaben den Verlust zur Folge haben.
Die UNESCO hat aber kein Vetorecht und demzufolge bleibt die Entscheidung immer in der Hand der Bürger und des Bundeslandes. Sie wird nur meistens von den Ländern selbst eingeschränkt, die das WKE achten und somit nicht mehr die gesamte Entscheidungsfreiheit nutzen wollen.