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StudiVZ erobert Deutschland

Studentennetzwerk unter Kritik
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post 13 Mar 2007, 11:33
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Exmatrikulator
*********

Punkte: 2083
seit: 17.08.2006

Zitat(Niveau @ 13 Mar 2007, 10:00)
Doch aus den Hashes lassen sich ohne großen Aufwand wieder Passwörter gewinnen.
*


Das musst Du mir mal kurz erklären...


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post 13 Mar 2007, 19:47
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alleingelassen.
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Zitat(stabilo @ 13 Mar 2007, 10:33)
Das musst Du mir mal kurz erklären...
Erklärungsansatz, für den Fall, dass es sich um MD5-Hashes handelte hier als PDF (das ist das Original, vom ersten erfolgreichen Kollisionsnachweis).
Erklärungsansatz, für den Fall, dass es sich um SHA-1-Hashes handelte hier als ZIP (und wieder waren die Chinesen die ersten).

Ansonsten musst Dich noch bissl über die beiden Hashes informieren... und es gibt auch Tools und Skripte, die das machen, ohne dass man die Mathematik dahinter verstehen muss...

#abd


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..:: Wir sind gekommen Dunkelheit zu vertreiben, in unseren Händen Licht und Feuer ::..
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post 13 Mar 2007, 20:18
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Punkte: 4082
seit: 23.05.2003

panikmache, 500euro für den der das knackt:
SHA1: dc069f462e4aecc3f2d0f25eed8289f5e96e9b65


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post 14 Mar 2007, 01:53
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

mit gewissen Annahmen und Einschränkungen kommt man auf 2 bis 39 Billionen Möglichkeiten für rund 90% aller Passwörter. Die Berechnung würde auf einem P4 - 1,8Ghz mit 256 MB Ram (5200 Berechungen pro Sekunde) zwischen 17 und 238 Jahre dauern. Es würde sich anbieten, diese Berechnungen zu speichern, sie könnten mal später nützlich sein.
Nehmen wir an es gäbe diverse Leute, die das schon gemacht hätten, so müssten wir die Berechnung nicht mehr durchführen, sondern nur noch in den aufgezeichneten Daten nachschauen. Dann wäre es ein leichtes einen bestimmten Hash einem Passwort zuzuordnen.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 14 Mar 2007, 02:24
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Zwangsoptimist
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seit: 07.01.2005

mr. niveau hat mal wieder einfach fremden text kopiert und hier gepostet.(wann wird der endlich gesperrt?)

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtm...8&words=StudiVZ

heise hat aber eine komisce formulierung drin: "[...]die Passwörter seien mit einem Hashwert verschlüsselt gewesen."
normalerweise hasht man die passwörter und speichert den hash und nicht verschlüsselung "mit einem Hashwert" ... da bräuchte man ja nur diesen einen Hashwert herausfinden.


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Gewissen ist der Teil des Körpers, der sich schlecht fühlt, während sich alle anderen Teile gut fühlen.
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post 16 Mar 2007, 20:07

5. Schein
******

Punkte: 842
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Es gibt jetzt neue AGBs bei StudiVZ. Man darf sich nun wegen jeder Kleinigkeit auf eine Vertragsstrafe gefasst machen, womit wohl angeblich die Plattform sicherer werden soll. Wie halbwegs informierte Menschen aber wissen sollten, hat Security by Obscurity aber sowieso noch nie funktioniert.

Edit:
Habe da noch etwas vergessen...
Zitat
StudiVZ behält sich vor, [...] in den Mails des Nutzers zu schnüffeln. [...] Sollte StudiVZ tatsächlich von der Datenschutz-Erklärung Gebrauch machen und im dort dargelegten Sinne schnüffeln, wäre das ein Fall für den Staatsanwalt. Auf die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Quelle: lawblog.de

wacko.gif rofl.gif

Dieser Beitrag wurde von hullbr3ach: 16 Mar 2007, 20:36 bearbeitet
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post 16 Mar 2007, 20:55
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parse error
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Punkte: 13752
seit: 27.05.2003

Zitat
Doch nicht nur eindeutig strafbare Handlungen zählen für StudiVZ zu den elektronischen Angriffen: auch wer nur die Sicherheitsbarrieren von StudiVZ umgeht, ohne weiteren Schaden anzurichten, ist nach den neuen Geschäftsbedingungen zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet. Darüber hinaus werden die mit einer Strafe belegte Mitglieder zum Stillschweigen über die Sanktionen verpflichtet, "insbesondere auf Internetforen, in Blogs oder gegenüber der Presse."
Quelle: Heise Newsticker

shocking.gif die gehn ja ab
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post 16 Mar 2007, 21:47
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

*lol* das machen die genau einmal, dann wissen es alle, und studivz schrumpft von 1,5 Millionen Mitglieder auf 150 Bots.
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post 16 Mar 2007, 23:52
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der Toreverhinderer
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Punkte: 1979
seit: 24.06.2004

Zitat
Ob die neuen AGB vor Gericht gültig sind, muss sich aber erst herausstellen. So bezweifelt Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Weblog die Wirksamkeit der Klauseln, da Vertragsstrafen gegen Verbraucher schwer durchzusetzen seien, den Nutzer unangemessen benachteiligten und die AGB-Klauseln in dieser Form für den Kunden überraschend seien. [Update: Der StudiVZ-Sprecher entgegnet: „Die Klauseln sind im Übrigen nicht überraschend, weil ausdrücklich in Fettdruck und gesondert auf sie hingewiesen wird und weil das Wort Vertragsstrafenregelung selbst auch gleich am Anfang der gesonderten Klausel hierzu durch Fettdruck deutlich hervorgehoben wird.“]

Aber gleichzeitig steht auch das in der Heise-Meldung drin. Bin gespannt, ob an der Aussage was dran ist. In gewisser Weise benachteiligen diese Klauseln schon und in dieser Form sind sie auch durchaus überraschend, da ich nirgendwo sonst von solch derart scharfen Regeln bisher gehört hab. Oder gibt es da noch andre Beispiele?
Allerdings is das "überraschend" doch nicht so gemeint, dass man beim Lesen der AGB's darüber überrascht sein könnte - aufgrund dass es bspw. undeutlich geschrieben sei oder so? So wie es der Studivz-Sprecher meint ... wacko.gif

Und, by the way, Vertragsstrafen können doch nur durchgesetzt werden, wenn der "Verbraucher" auch wirklich nen Vertrag abgeschlossen hat? Das heißt doch nicht umsonst VERTRAGsstrafe? Aber wo bitteschön hat man mit Studivz nen Vertrag abgeschlossen? Doch nicht etwa wenn man deren AGB's akzeptiert hat?

Fragen über Fragen ...
Kennt sich jemand näher damit aus?


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Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Albert Einstein)
Prüfungen sind deshalb so unerträglich, weil der größte Dummkopf mehr fragen kann, als der gescheiteste Mensch zu beantworten vermag. (Charles Cahleb Colton)
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post 17 Mar 2007, 00:01
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Ironieresistenz I.
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Punkte: 2231
seit: 02.06.2005

Einfach mal ein bisschen im LawBlog mitlesen:
StudiVZ trägt fett auf


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Seine Majestät, Kaiser Ironieresistenz I.

... validiert nach dem Isso-Standard 1.0 ...
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post 17 Mar 2007, 00:02
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Roman-Precog :o)
*********

Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

  • in dem du einen account dort eröffnet hast, bist du einen vertrag eingegangen und musstest auch die agb akzeptieren
  • für dich gelten eh die alten agb
  • "überraschend" = die klausel(n), ist(sind) für solche vertragsarten unüblich und deshalb für den vertragspartner nichtig, da er nicht damit rechnen brauchte


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Nu, mir gönn!



"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft."
Ich bremse auch für Hufeisennasen!
Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich.
Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus!


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Analsex is für´n Arsch!


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post 17 Mar 2007, 00:05
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Ironieresistenz I.
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Punkte: 2231
seit: 02.06.2005

Zitat(sodi @ 16 Mar 2007, 23:02)

  • für dich gelten eh die alten agb

*

Aber auch nur noch die nächsten 2 Wochen.

Viel witziger find ich ja die Vertragsstrafen für Hacker, die ja nicht zwangsläufig Mitglieder im StudiVZ sein müssen, also auch keinen Vertrag mit den Betreibern abgeschlossen haben.
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post 17 Mar 2007, 01:52
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der Toreverhinderer
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Punkte: 1979
seit: 24.06.2004

Zitat(sodi @ 16 Mar 2007, 23:02)
in dem du einen account dort eröffnet hast, bist du einen vertrag eingegangen und musstest auch die agb akzeptieren

Das is mir neu - dass man mit dem Akzeptieren der AGB's und dem dann angemeldet-sein nen Vertrag abschließt. Welche Grundlage liegt dem denn zugrunde?
Zitat(sodi @ 16 Mar 2007, 23:02)
für dich gelten eh die alten agb

Ja, noch. Wie Joschu schon richtig sagt nur noch die nächsten Tage! Und per Stillschweigen muss man dann die neuen akzeptieren ...
Zitat(sodi @ 16 Mar 2007, 23:02)
"überraschend" = die klausel(n), ist(sind) für solche vertragsarten unüblich und deshalb für den vertragspartner nichtig, da er nicht damit rechnen brauchte

Ok, danke.

1000-maliges €ditieren beendet ( rolleyes.gif )

Dieser Beitrag wurde von michael1902: 17 Mar 2007, 01:56 bearbeitet
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post 17 Mar 2007, 02:15
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Straight Esh
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Zitat(michael1902 @ 17 Mar 2007, 00:52)
Das is mir neu - dass man mit dem Akzeptieren der AGB's und dem dann angemeldet-sein nen Vertrag abschließt. Welche Grundlage liegt dem denn zugrunde?
*

Zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit einem gemeinsamen Ziel. Sollte ausreichen um einen Vertrag zu definieren.
Sprich: dein Willen ist es, das System zu nutzen. Der Wille von StudiVZ ist, dass du das darfst. Das Ziel ist, dass du das System nutzt. Somit kommt ein Vertrag zustande. Ein Vertrag muss nicht unbedingt schriftlich festgehalten sein, eine mündliche Vereinbarung reicht vollkommen (ich setze einfach mal die Willenserklärung im Internet mit einer mündlichen Vereinbarung gleich).
Das Problem bei mündlichen Verträgen ist, dass man so schwer etwas beweisen kann. Da aber die meisten Nutzer so freizügig mit ihren Daten bei StudiVZ sind, dürfte es leichter fallen, zu beweisen, wer der Richtige ist.
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post 17 Mar 2007, 02:53
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Hockeyprophi
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Zitat(Chris @ 17 Mar 2007, 01:15)
Sprich: dein Willen ist es, das System zu nutzen. Der Wille von StudiVZ ist, dass du das darfst.
*

Gibt es den Willen zu dürfen tatsächlich?


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Nichts ist schöner als der eigene Geist!

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