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 13 Jan 2005, 09:41
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Das BGH hat ja jetzt entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest gegen die informationelle Selbstbestimmung des Kindes verstossen. Schön und gut, ob das jetzt sinnvoll ist, heimliche Tests zuzulassen, und was für eine Auswirkung das auf die Ehen haben kann, will ich hier gar nicht wissen. Schockiert hat mich eher ein anderer Absatz in einem Artikel: QUOTE | Für Verfahren „konkrete Umstände“ notwendig
Die Karlsruher Richter stellten zugleich klar, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft überhaupt erst in Gang zu bringen. Dazu müsse der angebliche Vater „konkrete Umstände“ nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als „nicht ganz fern liegend“ erscheinen ließen. Auch die verweigerte Zustimmung der Mutter zu einem Test könne einen solchen „Anfangsverdacht“ nicht begründen.
Die Gerichte lassen dafür normalerweise den bloßen Hinweis auf mangelnde Ähnlichkeit nicht genügen. Kann der Mann dagegen belegen, dass die Frau in der fraglichen Zeit mit anderen Männern intim war, ist eine Anfechtung möglich. In solchen Prozessen holen die Gerichte selbst Abstammungsgutachten ein. Granold plädierte dafür, die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung zu senken. (dpa) |
© SZ-Online vom 13.01.2005Was um Himmelswillen ist ein begründeter Anfangsverdacht? Ein Gentest, der belegt, dass man nicht der Vater ist, ist es nicht. Auch keine äusserliche Ähnlichkeit, oder die verweigerte Zustimmung der Mutter. Also ich weiss nicht, lediglich, wenn ich beweisen kann, dass meine Ex-Frau mit anderen Männern intim war. Soll man jetzt seine Frau die ganze Zeit überwachen lassen oder was? Nicht dass man seiner Frau nicht vertrauen würde, aber ist man da als Mann nicht etwas gearscht. Immerhin ist eine Scheidung irgendwie nicht mehr selten in Deutschland. Und auch nicht selten ist, dass Frauen ihren Ex-Männern verbieten, ihren Nachwuchs zu sehen (aber zahlen soll schon). Wir wissen alle, wir lieben unsere Freundin, uns kann das nicht passieren, sie wird uns weder betrügen, noch verlassen. Das wissen wir solange, bis sie sich scheiden lässt. Und dann? Nichts für ungut, aber wenn ich dann den Kleinen nicht sehen darf, aber trotzdem zahlen, dann möchte ich gefälligst auch wissen, ob er von mir ist. Egal ob ich da einen Verdacht habe, oder nicht. Pro Forma eher, nach dem Motto: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht." Was meint ihr zu diesem Thema?
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 13 Jan 2005, 14:35
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Es geht mir wie gesagt nicht um das Gesetz.
Es sieht nur für mich so aus: Der "leibliche" Vater, also der, der bei der Geburt als ebensolcher angegeben wird (und wer wird das nicht) muss Unterhalt zahlen. Ein Nachweis, dass ich zahlen muss, wird nicht geführt. Allerdings muss halt der Nachweis geführt werden, wenn ich nicht zahlen will. Und wenn sich die Ex-Frau weigert, einen Gentest durchführen zu lassen, dann muss ich mir das gerichtlich einklagen. Das kann ich aber nur, wenn ich einen begründeten Verdacht habe, der meiner Meinung aber schon so hoch angesetzt ist, dass ich eigentlich schon weiss, dass mich meine Frau betrogen hat (also der Verdacht entspricht schon fast dem Beweis). Und selbst der Gentest (wenn auch illegal durchgeführt), gilt nicht als Anfangsverdacht. Zum Vergleich, wenn die MI sich ein paar Listen von IP Adressen ausdruckt, und dazu noch die heruntergeladenen Filme benennt, genügt das meistens, um eine Verfolgung der Personen auszulösen, bzw. soll nach entsprechenden Gesetzesvorschlägen dazu genügen. Wenn jetzt aber selbst ein Gentest nicht anerkannt wird, als Anfangsverdacht, was dann? Vermutlich auch nicht, wenn mir die Ex-Frau ins Gesicht sagt, dass das Kind nicht von mir ist.
Außerdem kann man keine Gendatenbank aufbauen. Der Gentest ermittelt zwar eine eindeutige Zuordnung der DNS, aber lässt keine weiteren Rückschlüsse zu. Der Vater bekommt nur übermittelt: Ja oder Nein. Die einzigen, die natürlich ihre Gendatenbank aufbauen können, sind dann die Labore, aber das ist ein anderes Thema.
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 13 Jan 2005, 15:00
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2. Schein  
Punkte: 70
seit: 06.01.2005
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Mal eine echt naive Frage:
Was geht das den Staat überhaupt an? Gibt es nichts wichtigeres, als sich andauernd in das Leben von Leute einzumischen? Diese Überreglementierung des privaten Lebens ist doch total unnötig. Die immerwährende Rede von angeblich mündigen Bürgern und dann kommen solche Gestze und Regelungen auf den Tisch....
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 13 Jan 2005, 17:45
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meeresalge         
Punkte: 3228
seit: 27.11.2003
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QUOTE (Chris @ 13 Jan 2005, 13:35) | Es sieht nur für mich so aus:<br />Der "leibliche" Vater, also der, der bei der Geburt als ebensolcher angegeben wird (und wer wird das nicht) muss Unterhalt zahlen.<br />Ein Nachweis, dass ich zahlen muss, wird nicht geführt. Allerdings muss halt der Nachweis geführt werden, wenn ich nicht zahlen will. |
Naja, wäre es nicht so würdest du dich als Vater der sein Kind lieb und für dessen Wohl sorgen will aufregen, dass du erst "nachweisen musst" das es deins ist. Und vielleicht noch darüber, dass du dazu Zettel ausfüllen musst und was weiß ich für Test's machen sollst. QUOTE | Schön und gut, ob das jetzt sinnvoll ist, heimliche Tests zuzulassen, und was für eine Auswirkung das auf die Ehen haben kann, will ich hier gar nicht wissen. |
Ich glaube wen man heimlich einen Vaterschaftstest machen muss, sind die Auswirkungen dessen egal. Da kann doch schon gar kein Vertrauen zu der Frau mehr vorhanden sein, was intressieren da noch andere "Auswirkungen"? QUOTE | aber wenn ich dann den Kleinen nicht sehen darf, aber trotzdem zahlen, dann möchte ich gefälligst auch wissen, ob er von mir ist. |
1) Frauen die sowas machen sind absolut unreif und egoistisch (genauso wie Frauen die Männern fremde Kinder unterjubeln) 2) Männer die sich auf Frauen einlassen die sowas machen könnten, sind genauso dämlich
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 13 Jan 2005, 19:59
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Physically Peter         
Punkte: 2366
seit: 09.11.2004
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wenn ich mir die begründung für dieses urteil genauer anschau, geht es mehr um den "datenschutz" der gene des kindes, als um ein herausfinden, ob vater oder nicht. so weit so richtig aber das führt, wenn dazu nicht neue regelungen eingeführt werden (wenn man es schon regeln muss): dass der mann theoretisch seine frau den ganzen tag überwachen muss um im zweifel eben einen grund vor gericht angeben kann (damit verstößt er aber gegen Gesetze) dass die betroffenen männer zur selbstjustiz greifen. halt tests im ausland machen und dann bei festtellung des "nicht-vater-seins" einfach nicht zahlen oder sonstwas machen. weil ist ja auch eine zum himmel schreiende ungerechtigkeit. und der staat sollte eigentlich durch gerechte gesetze verhindern, dass bürger verstärkt zur selbstjustiz greifen. dass das urteil mit einem anderen gesetz in konflikt gerät, nämlich dass frauen, die männern ein fremdes kind unterschieben, sich strafbar machen. in diesen zeiten muss man(n) also nach der geburt sofort so einen test machen, bevor er die vaterschaft anerkennt, genauso wie den ehevertrag vorm heiraten. wie romantisch.....
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Hier steht nichts Coca-Cola und die dynamische Welle sind eingetragene Schutzmarken der The Coca-Cola Company; koffeinhaltig
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 13 Jan 2005, 21:07
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meeresalge         
Punkte: 3228
seit: 27.11.2003
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QUOTE (stth @ 13 Jan 2005, 17:02) | stimmt, denn wer nicht lesen kann, was auf die stirn der frau tätowiert ist, ist doof |
Was hat grundlegende Menschenkenntnis mit "Wünschen von den Augen ablesen" zu tun? Du merkst doch ob ne Frau nur deine Kohle will, ob sie egoistisch, verantwortungslos oder sonstwie unreif ist, oder etwa nicht? Mal davon abgesehen geh ich davon aus, dass du 1) dich für die Frau intressierst die du schwängerst (bzw bei der du nicht verhütest) 2) nen bissel mit der Alten zusammen bist => da weißte doch wie der andere im Groben tickt, oder? Dieser Beitrag wurde von aMy: 13 Jan 2005, 21:08 bearbeitet
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 13 Jan 2005, 22:39
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2. Schein  
Punkte: 70
seit: 06.01.2005
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Das funktioniert sogar bei Freundschaften oder in Familien. Dafür braucht es oft gar keine "rosarote" Brille. Wenn man es darauf anlegt, jemanden zu verarschen, dann geht das auch. Meist sogar unabhängig von der Intelligenz seines Gegenübers, was hauptsächlich damit zu tun hat, daß jeder Mensch erstens seine Schwachstellen hat und zweitens Menschen mit zunehmender Intelligenz dazu neigen, sich weniger angreifbar zu fühlen. Naja, zumindest meine Meinung dazu.
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 14 Jan 2005, 00:41
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3. Schein   
Punkte: 170
seit: 05.06.2004
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QUOTE (Chris @ 13 Jan 2005, 08:41) | <br />Was um Himmelswillen ist ein begründeter Anfangsverdacht? |
Mach es Dir doch nicht so schwer... Nehmen wir einmal an, wir stecken in so einer Situation ... (nebenbei: wenn ein Kind ein Recht darauf hat, zu erfahren, wer sein Vater ist, hat doch auch der Vater das Recht zu wissen, ob es sein Kind ist, was nicht immer gleich mit dem Motiv verknüpft werden muss, dass er sich vor den Zahlungen drücken möchte-!-) Anfangsverdacht... - einen solchen Verdacht darzulegen, muss doch mit Sicherheit für den Vater zumutbar sein.... Ein Nachspionieren, Sammeln von Beweisen und Aufdecken von Affären kann es mit Sicherheit nicht sein. Aber jeder Mann, der mit seiner Frau zusammenlebt, weiss doch, was vor sich geht... und eine Reihe solcher Anhaltspunkte kann man der Umgebung entnehmen, ich denke da konkret an Aussagen von Bekannten, Freunden, Angehörigen und Behauptungen in dieser Richtung (unbewiesene), die man aufnimmt.... solche Zweifel von Personen aus dem engeren Kreis, die Einblick in das Zusammenleben haben können. Weiterhin an Möglichkeiten für ein Fremdgehen, d.h. wenn die Frau an mehreren Abenden und Nächten vielleicht mit anderen Männern -wie Arbeitskollegen- zusammen war. Dann ....wie war der Kontakt? Hat man sich mal gestritten, kurzzeitig getrennt, entfernt voneinander gewohnt. Solche Krisen, die zeitlich mit der Kindserzeugung konform wären... ;-) Das alles sind Anhaltspunkte für einen Verdacht, also kein Nachweis - eher Indiz/ Hinweis.... Dann noch allgemein die Einstellung der Partnerin: Eine Bekannte von mir sagt von sich, dass sie nicht treu sein kann. Derjenige wäre doch vollkommen naiv, der meint, dass sie bei ihm gleich anders denken würde... Auch das ein Verdachtsgrund. allgemein: solange alles paletti ist, wird eine Frau nicht fremdgehen (außer vielleicht die aus Überzeugung Untreuen, siehe oben)... Macht sie es, dann stimmt etwas gewaltig nicht, dann ist der Zug eigentlich fast schon abgefahren.... darum in der Umgebung immer auf kleinste Schwingungen achten ;-) --> das Feingefühl sollte man schon haben, will man ( unnötigen ) Stress in der Beziehung vermeiden... sowie über´s Ohr gehauen zu werden.... Der Gentleman antwortet aber: Keine Rolle, ob das Kind von mir ist oder nicht.... Ist meine Ex finanziell darauf angewiesen und das Kind, dann sorge ich natürlich dafür, ohne Vaterschaftstest.... Geld hab ich sowieso zuviel (...)
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 14 Jan 2005, 12:25
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Think About       
Punkte: 1099
seit: 28.04.2004
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@amy wenn eine Beziehung zerbrochen ist können sich die Partner ganz neue Seiten zeigen und richtig fies werden. Schon mal nen Rosenkrieg gesehen/erlebt? Das glaubt man nicht wie die miteinander umspringen können wenn es nur um irgendwelche Wertgegenstände geht. Ist ein Kind noch dabei wird es richtig bösartig. btw. es gibt auch die Möglichkeit das ne Verhütung mal schief geht oder die Frau einfach mal die Pille vergisst oder oder oder... (dabei will ich nicht sagen das Verhütung nur Frauensache wär, aber wenn man sich nach ner Zeit entschieden hat das der Gummi nicht mehr sein muss, wegen Gefühl usw.) QUOTE | Der Gentleman antwortet aber: (...) Ist meine Ex finanziell darauf angewiesen und das Kind, dann sorge ich natürlich dafür, ohne Vaterschaftstest.... Geld hab ich sowieso zuviel (...) |
Wenn ich ich aber nicht zuviel habe?? Ausserdem ist man nicht selten dann nicht einfach mehr Gentleman, da spielen zu viel Gefühle mit! Dieser Beitrag wurde von dor_andre: 14 Jan 2005, 12:28 bearbeitet
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 14 Jan 2005, 12:51
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Warum Gentleman sein, wenn sich das Gegenüber auch nicht gerade wie eine Lady benimmt? Bedeutet etwa Gentleman sein, dass man sich ausnutzen lässt?
Und was ist wenn die Verdachtsmomente nicht ausreichen, um das vor Gericht durchzuklagen? Ich könnte auch sagen, dass allein die Weigerung, der Frau, den Vaterschaftstest durchführen zu lassen, schon ein Verdachtsmoment ist.
Wird hier der Mann benachteiligt, weil er nicht wissen darf, wer der Vater ist?
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 14 Jan 2005, 12:57
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A limão     
Punkte: 524
seit: 31.05.2004
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Also irgendwie komisch. Sonst schreien alle, sobald es um Überwachung, Missbrauch persönlicher Daten usw. geht, laut auf und wenn ein Gesetz verabschiedet wird, dass mich davor schützt, dass mir ungefragt Proben entnommen werden können, um meine Gene zu entschlüsseln, beschweren sich die Leute Man sollte einfach mal abwarten, wie sich das entwickelt. Verbände und Politiker haben schon gefordert, einen Ausgleich derart zu schaffen, dass die "Grenze" für die legale Durchführung entsprechend angepasst werden soll. Sprich die Hürden nicht so hoch sein sollen, wie sie momentan sind (also derart, wenn die Frau überzeugt ist, dass X der Vater ist und zahlen soll, dann sollte sie auch kein Problem mit der Durchführung eines solchen Tests haben). QUOTE | Ich könnte auch sagen, dass allein die Weigerung, der Frau, den Vaterschaftstest durchführen zu lassen, schon ein Verdachtsmoment ist. |
Wahrscheinlich wird es auch darauf hinauslaufen. Dieser Beitrag wurde von cello: 14 Jan 2005, 14:30 bearbeitet
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"Woher kommt es, dass mich niemand versteht und jeder mag?", Albert Einstein
"Wir haben die Pflicht, stets die Folgen unserer Handlungen zu bedenken.", Mahatma Gandhi
"Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral" "Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.", Bertolt Brecht
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