Hier gilt, wie auch beim BAföG ausprobieren. Vieles ist Interpretationssache. Fakt ist: SGB II verpflichtet Dich normalerweise, Dich auf angebotene Arbeitsstellen _ernsthaft_ zu bewerben und diese auch anzunehmen.
Wenn Du bei BAföG über die Förderungshöchstdauer bist, bist Du prinzipiell BAföG-förderfähig: Studienabschluss-Kredit. Wenn Du den nicht kriegst, kannst Du's bei ARGE und Sozialamt probieren.
Ähnlich sieht das bei ner verpatzten Zwischenprüfung aus.
Trotzdem kann ein Versuch nicht schaden. Man muss nur u.U. ein wenig Geduld und Argumente mitbringen, damit der Antrag erst einmal angenommen wird. Hat man einen Negativ-Bescheid, dann kann man es mit einem Widerspruch versuchen. Hier lohnt es sich, etwas Zeit in eine schlüssige Argumentation zu investieren (ein paar Sätze, aber nicht zuviel. schließlich sind die Leute in den Widerspruchsstellen auch nur überlastete Menschen). Mit etwas Glück bekommt man dann im Bescheid eine Gegenargumentation. Das ist immer besser, als ein profanes „Widerspruch abgelehnt“
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Ну заяц, погоди!
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