Zitat(che @ 22 Aug 2007, 12:46)
wieso steht Wohngeld nicht zur Debatte?
du brauchst einen Bafög-Ablehnungsbescheid (nicht Null-Bescheid!) damit beantragst du beim Sozialamt Abteilung Wohnen Wohngeld.... das schwierigste ist denen glaubhaft zu machen das du nicht vorübergehend abwesend vom elterlichen Haushalt bist und keine Lebensgemeinschaft mit jemand in deiner WG führst. Dann sollte man, wenn man sich nicht zu dämlich anstellt, Wohngeld bewilligt bekommen.

Ich habe damals ein Schreiben verfasst, ich dem ich erklärt habe, dass ich nach dem Studium nicht in den Elterlichen Haushalt zurückkehre. Hat mir die Sachbearbeiterin Dresden Altstadt erklärt. - Ortsamt Dresden Plauen hat das nicht anerkannt.
Mit dem Hauptwohnsitz in DD könnte es evt. auch gehen.
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