_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: Gutzkowclub und 375 gäste

> Geld vom Arbeitsamt? Bafög gestrichen - bekomm ich jetzt noch was?

Themen Layout: Standard · Linear · [Outline] Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 22 Aug 2007, 09:16
avatar
3. Schein
***

Punkte: 340
seit: 22.01.2005

Mir wurde vor kurzem das Bafög komplett gestrichen, da ich ne Zwischenprüfung um ein Semester verlegen musste. Gibt es da irgend ne Möglichkeit, was vom Arbeitsamt zu beziehen oder sonstwas? Hab da mal gehört, es gibt Leute, die irgendwelche Zuwendungen des Arbeitsamtes fürs Studium bekommen können. Stimmt das, bzw. was muss ich dafür machen? Oder bleibt mir nur n Studienkredit?


--------------------
Meinungsfreiheit heißt nicht, dass ich mir jeden Scheiß anhören muss!

Protokollführer des Clubs Der Studienrichtungslosen Exma User
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten
post 22 Aug 2007, 16:07
avatar
Klapperstrauß
*********

Punkte: 4731
seit: 13.06.2004

Zitat(fiend force @ 22 Aug 2007, 14:45)
wie ist das mit dem hartz IV wenn man über die förderhöchstdauer hinaus ist, dann ist man doch nicht mehr laut §7 Absatz 5 SGB II förderungsfähig, oder seh ich das falsch.
*

naja, das haste dann quasi selber verpatzt...und als Student biste nunma nich leistungsberechtgt nachm SGB II. Da wird man dir dann halt sagen dassde arbeiten gehen sollst-

Zitat(Keinstein @ 22 Aug 2007, 15:57)
Wenn Du bei BAföG über die Förderungshöchstdauer bist, bist Du prinzipiell BAföG-förderfähig: Studienabschluss-Kredit. Wenn Du den nicht kriegst, kannst Du's bei ARGE und Sozialamt probieren.

Ähnlich sieht das bei ner verpatzten Zwischenprüfung aus.

*


Versuchen kann man das, wird aber wie oben bereits gesagt nix groß bei rauskommen.

Habe eben nomma mit nem ehemaligen Kollegen telefoniert, die Verordnung bezüglich des sogenannten Zuschusses zu ungedeckten Kosten des Lebensunterhalts nach §22 irgendwas gilt nur, wenn BAföG oder BAB nicht ausreichend sind, um den Lebensunterhalt und die KdU zu sichern. Und das ganze kommt ohnehin nur dann in Betracht, wennde noch bei deinen Eltern wohnst wink.gif

Ansonsten bestätigte er mich in meiner Meinung, dassde schon alleine deshalb nix kriegst, weil du durch das Nichtbestehen der Zwischenprüfung deinen Anspruch auf BAföG quasi selbst verwirkt hast. Da will die Arge dann nix von wissen. Und beim Wohngeld könnten uU ähnliche Probleme auftauchen.


--------------------
°° »Das stärkste Betäubungsmittel der Welt ist das Verlangen dazuzugehören....« °°°


ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Beiträge
zett   Geld vom Arbeitsamt?   22 Aug 2007, 09:16
tinatschi   bis vor kurzem dacht ich noch das mir das gleiche ...   22 Aug 2007, 11:50
silkwing   Ich habe damals ein Schreiben verfasst, ich dem...   22 Aug 2007, 12:54
phanatos   Laut Wikipedia: So auch meine Erfahrung. Ich ha...   22 Aug 2007, 12:58
borisking   Vielleicht hilft euch das weiter: http://www.studi...   22 Aug 2007, 13:09
fiend force   wie ist das mit dem hartz IV wenn man über die för...   22 Aug 2007, 14:45
Keinstein   Hier gilt, wie auch beim BAföG ausprobieren. Viele...   22 Aug 2007, 15:57
tinatschi   verpatze zwischenprüfung is noch gar nicht so schl...   22 Aug 2007, 16:00
wechselstrom   aber das Argument "geh arbeiten" kann do...   22 Aug 2007, 19:40
loco   achso? :blink:   23 Aug 2007, 02:09
Oleander   Hallo! Ich war in der selben Situation-plötzl...   24 Aug 2007, 16:26
wombat1st   Deine Eltern sind bis zum Abschluß deiner ersten q...   29 Nov 2007, 14:42
simpson   ah danke womme..   29 Nov 2007, 14:44
Dr.Seltsam   Zum Thema Bafög ohne Zwischenprüfung/Vordiplom: E...   29 Nov 2007, 16:37
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: