Zitat(fiend force @ 22 Aug 2007, 14:45)
wie ist das mit dem hartz IV wenn man über die förderhöchstdauer hinaus ist, dann ist man doch nicht mehr laut §7 Absatz 5 SGB II förderungsfähig, oder seh ich das falsch.

naja, das haste dann quasi selber verpatzt...und als Student biste nunma nich leistungsberechtgt nachm SGB II. Da wird man dir dann halt sagen dassde arbeiten gehen sollst-
Zitat(Keinstein @ 22 Aug 2007, 15:57)
Wenn Du bei BAföG über die Förderungshöchstdauer bist, bist Du prinzipiell BAföG-förderfähig: Studienabschluss-Kredit. Wenn Du den nicht kriegst, kannst Du's bei ARGE und Sozialamt probieren.
Ähnlich sieht das bei ner verpatzten Zwischenprüfung aus.

Versuchen kann man das, wird aber wie oben bereits gesagt nix groß bei rauskommen.
Habe eben nomma mit nem ehemaligen Kollegen telefoniert, die Verordnung bezüglich des sogenannten Zuschusses zu ungedeckten Kosten des Lebensunterhalts nach §22 irgendwas gilt nur, wenn BAföG oder BAB nicht ausreichend sind, um den Lebensunterhalt und die KdU zu sichern. Und das ganze kommt ohnehin nur dann in Betracht, wennde noch bei deinen Eltern wohnst

Ansonsten bestätigte er mich in meiner Meinung, dassde schon alleine deshalb nix kriegst, weil du durch das Nichtbestehen der Zwischenprüfung deinen Anspruch auf BAföG quasi selbst verwirkt hast. Da will die Arge dann nix von wissen. Und beim Wohngeld könnten uU ähnliche Probleme auftauchen.