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>Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?

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post 26 Jan 2005, 00:10
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Vordiplom
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Punkte: 551
seit: 22.02.2004

/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:
Zitat
Kurzüberblick über die Zweitwohnsitzsteuer

Am 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.de

Allgemeines zur Steuer

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine "rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten.

Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können)

Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren.

In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten.

Hintergrund der Steuer

Das die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen).

Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat.

Umgehung der Steuer

Sehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt.

Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv.

In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden).

Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

Weitere Informationen:


---

Zitat
Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen.
http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319

:shocked1: :shocked1:

weitere Infos bei:
eXmatrikulationsamt.de
sz-online.de
renephoenix.de


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Antworten(450 - 464)
post 21 Feb 2008, 03:30
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dLikP
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Punkte: 1497
seit: 06.10.2006

Mhm, großes Tennis. Da ist noch nichtmal ne Antwort auf den Wiederspruch gekommen, das Urteil ja auch da und was passiert: Es wird fleissig Geld abgebucht. Die Dame im Amt kann mir natürlich nicht helfen, weil sie nicht zuständig ist (obwohl gleiche Behörde) und ihre Kollegin ruft mich zurück, was auch nicht passiert. Ist doch nur noch zum Kotzen mit dieser Stadt...


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Und wenn sie kommt, fährt sie an uns vorbei
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post 21 Feb 2008, 08:37

2. Schein
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seit: 14.12.2003

Zitat(Polygon @ 21 Feb 2008, 02:30)
Mhm, großes Tennis. Da ist noch nichtmal ne Antwort auf den Wiederspruch gekommen, das Urteil ja auch da und was passiert: Es wird fleissig Geld abgebucht. Die Dame im Amt kann mir natürlich nicht helfen, weil sie nicht zuständig ist (obwohl gleiche Behörde) und ihre Kollegin ruft mich zurück, was auch nicht passiert. Ist doch nur noch zum Kotzen mit dieser Stadt...
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Bei Steuern und Abgaben ist es leider so, dass diese sofort "fällig" werden. Den Widerspruch mußt Du einlegen um dein Geld wieder zu sehen, aber sie müssen dir nicht erst antworten um abzubuchen!
Wahrscheinlich bucht die Stadt auch für den Bescheid von 2008 ab? oder?? Aufgrund einer Satzungsänderung hält die Stadt die Bescheide von 2008 für rechtmäßig...weis der Teufel warum cool.gif

allerdings eine Frage: Du hast der Stadt deine Kontodaten gegeben, damit sie Geld einziehen kann?? shocking.gif so was macht man nicht! dann passiert nämlich genau das!!
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post 21 Feb 2008, 11:37
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seit: 06.10.2006

Zitat(dermuelli @ 21 Feb 2008, 07:37)
Bei Steuern und Abgaben ist es leider so, dass diese sofort "fällig" werden. Den Widerspruch mußt Du einlegen um dein Geld wieder zu sehen, aber sie müssen dir nicht erst antworten um abzubuchen!
Wahrscheinlich bucht die Stadt auch für den Bescheid von 2008 ab? oder?? Aufgrund einer Satzungsänderung hält die Stadt die Bescheide von 2008 für rechtmäßig...weis der Teufel warum cool.gif


Hatte heute nochmal ein Telefongespräch. Offenbar haben sich Abbuchung und der Wiederspruch ungünstig überschnitten, das Geld wird dann jetzt wohl zurückgebucht.

Zitat
allerdings eine Frage: Du hast der Stadt deine Kontodaten gegeben, damit sie Geld einziehen kann?? shocking.gif  so was macht man nicht! dann passiert nämlich genau das!!
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Damit entgeht man wenigstens der Gefahr einer Mahnung (bei meiner Schusseligkeit sehr wahrscheinlich). Wenn die Abbuchung unrechtmässig war kann ich die immernoch bei der Bank rückgängig machen lassen.
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post 21 Feb 2008, 16:18

3. Schein
***

Punkte: 172
seit: 27.10.2005

ich hab jetzt nochmal ne grundsätzliche frage zu dem urteil: und zwar, was genau bedeutet es denn jetzt?
ich bin 2005, als die bescheide für die steuer verschickt wurden, wie viele andere auch in widerspruch gegangen, welcher mit einem faltblatt seitens der stadt beantwortet wurde, in denen sämtlich gründe standen, die bei einem widerspruch nicht gelten würden. daraufhin hab ich halt gezahlt, weil ich kein gerichtsverfahren anstreben wollte. für die bescheide für 2007 und 2008 bin ich nicht nochmals in widerspruch gegangen, weil dies laut dem bescheid auch nicht nötig gewesen sei. eine beantragung auf aussetzung hatte die stadt vor kurzem auch abgelehnt, weil sie ja nach dem letzten urteil des amtsgerichts dresden in revision gehen wollte.
wie ist das mit dem jetztigen urteil? muss ich weiterhin zahlen oder nicht? bekomme ich jetzt das gezahlte geld wieder? wenn ja, wie?
ehrlich gesagt sehe ich bei dem ganzen hin und her nicht mehr durch...
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post 22 Feb 2008, 14:47

2. Schein
**

Punkte: 125
seit: 14.12.2003

Zitat(Luca Brasi @ 21 Feb 2008, 15:18)
ich hab jetzt nochmal ne grundsätzliche frage zu dem urteil: und zwar, was genau bedeutet es denn jetzt?
ich bin 2005, als die bescheide für die steuer verschickt wurden, wie viele andere auch in widerspruch gegangen, welcher mit einem faltblatt seitens der stadt beantwortet wurde, in denen sämtlich gründe standen, die bei einem widerspruch nicht gelten würden. daraufhin hab ich halt gezahlt, weil ich kein gerichtsverfahren anstreben wollte. für die bescheide für 2007 und 2008 bin ich nicht nochmals in widerspruch gegangen, weil dies laut dem bescheid auch nicht nötig gewesen sei. eine beantragung auf aussetzung hatte die stadt vor kurzem auch abgelehnt, weil sie ja nach dem letzten urteil des amtsgerichts dresden in revision gehen wollte.
wie ist das mit dem jetztigen urteil? muss ich weiterhin zahlen oder nicht? bekomme ich jetzt das gezahlte geld wieder? wenn ja, wie?
ehrlich gesagt sehe ich bei dem ganzen hin und her nicht mehr durch...
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in der SZ stand die Stadt würde das auf die Bescheide gezahlte Geld zurücküberweisen. Ich würde aber vorschlagen der Satdt formlos mitzuteilen/aufzutragen das Geld für 2005-2007 zurückzuzahlen! Kann mir das schwer vorstellen, dass die Stadt wirklich von selbst tätig wird sad.gif

Für den Bescheid 2008 wird es etwas schwieriger. Hier geht die Stadt davon aus, dass die Bescheide aufgrund einer Satzungsänderung rechtmäßig sind (stand in einer der letzten AdRems). Gegen die muss man wohl noch mal extra "vorgehen"...

außer die Stadt hat endlich mal ein einsehen...aber wie liest man so schön "Vertreter von der Stadt wollten sich zunächst dazu nicht äußern..."...dolle Wurst!
ProfilPM
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post 10 Mar 2008, 15:24
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4. Schein
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Punkte: 350
seit: 13.01.2004

ich wollt mal eben kurz nachfragen wie der stura zur satzungsänderung 2008 steht?

also für alle älteren bescheide ist das urteil ja rechtskräftig und ich wollt nun fragen ob wieder ein musterverfahren angestrebt wird bzw. eine kostenübernahme durch den stura erfolgt?
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post 10 Mar 2008, 16:29

3. Schein
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Punkte: 172
seit: 27.10.2005

ich hab auch nochmal ne frage: wenn die bescheide für 2006/2007 rechtswidrig waren und man das gezahlte geld zurückverlangen kann, gilt dass dann auch für die mahngebühren? ich hatte nämlich ein par mal vergessen, dass geld pünktlich zu überweisen und wurde dann jeweils mit 5 euro mahngebühr belastet. wenn jetzt aber die zweitwohnungssteuer für 2006/2007 unrechtmäßig erhoben wurde, gilt das dann nicht auch für die mahngebühren? diese sollten doch dann keine rechtliche grundlage mehr haben, oder?
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post 10 Mar 2008, 19:23
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seit: 01.03.2005

Zitat(dermuelli @ 22 Feb 2008, 13:47)
in der SZ stand die Stadt würde das auf die Bescheide gezahlte Geld zurücküberweisen. Ich würde aber vorschlagen der Satdt formlos mitzuteilen/aufzutragen das Geld für 2005-2007 zurückzuzahlen! Kann mir das schwer vorstellen, dass die Stadt wirklich von selbst tätig wird sad.gif

Für den Bescheid 2008 wird es etwas schwieriger. Hier geht die Stadt davon aus, dass die Bescheide aufgrund einer Satzungsänderung rechtmäßig sind (stand in einer der letzten AdRems). Gegen die muss man wohl noch mal extra "vorgehen"...

außer die Stadt hat endlich mal ein einsehen...aber wie liest man so schön "Vertreter von der Stadt wollten sich zunächst dazu nicht äußern..."...dolle Wurst!
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also zu 1: hab die bescheide ohne mich zu melden schon bekommen, geld wird zurücküberwiesen (mal sehen wanns drauf ist) und den hinweis, dass der rechtsbehelf sich damit erledigt hat.

zur satzungsänderung: hab auch für 2008 widerspruch eingelegt und nen antrag auf aussetzung des vollzugs gestellt, welchem auch stattgegeben wurde. in meinen augen wird auch die satzungsänderung null und nichtig sein, und das wissen die. die richter habens in beiden urteilen erwähnt.

Dieser Beitrag wurde von Tavor: 10 Mar 2008, 19:24 bearbeitet
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post 30 May 2008, 16:26
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Exmatrikulator
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Punkte: 2083
seit: 17.08.2006

Hier ein aktuelles Urteil vom OVG Rheinland-Pfalz zu dem Thema.


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post 12 Jan 2009, 15:01
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seit: 25.06.2004

Da die Stadt Dresden nun wieder fleißig Bescheide verschickt, gibt's denn noch die Möglichkeit um die Zahlung drumrum zu kommen? Wie ist denn der aktuelle Stand?


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post 12 Mar 2009, 13:15
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brunetti
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Punkte: 1145
seit: 12.07.2007

das würde mich auch mal interessieren.
soeben ist bei mir der bescheid eingeflogen...nach ungefähr 9 monaten bearbeitungszeit noexpression.gif ...
hab jedoch gelesen, das die satzung geöndert wurde, und nun dieses kinderzimmer bei den eltern ist kein hauptwohnsitz-gedöhns nicht mehr zieht!

sollte ich dennoch widerspruch einlegen, wenn ja mit was für ner begrüdung. ach und dieser antrag auf aussetzung bringt der mir was?

Dieser Beitrag wurde von Letti: 12 Mar 2009, 13:16 bearbeitet
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post 12 Mar 2009, 19:19

2. Schein
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Punkte: 125
seit: 14.12.2003

Zitat(Letti @ 12 Mar 2009, 12:15)

sollte ich dennoch widerspruch einlegen, wenn ja mit was für ner begrüdung. ach und dieser antrag auf aussetzung bringt der mir was?
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Ja und Ja. Begründung...puh... gibts jemanden aktuell der dagegen klagt?? - darauf könnte man sich beziehen. es gab doch auch mal ne homepage wo das alles zusammengefasst war *grübel*

notfalls so blöd es ist - trotzdem die begründung bringen!
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post 12 Mar 2009, 22:07
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2. Schein
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seit: 25.06.2004

Ich hab einfach erstmal den alten Widerspruchstext genommen. Aus der Antwort geht hervor, dass noch ne Klage anhängig ist, bis zu deren Entscheidung der Widerspruch auf Eis liegt.
Der Antrag auf Aussetzung bringt in soweit was, als dass du jetzt nichts zahlen musst. Dem wurde bei mir auch stattgegeben.
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post 13 Mar 2009, 13:39
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brunetti
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Punkte: 1145
seit: 12.07.2007

ah ok.
@ zivi: kannst du mir da mal nen muster schicken von deinem widerspruchsschreiben und dem antrag auf aussetzung? schicke dir gerne meine mailadresse per pm.

das wäre echt lieb!! blush.gif yes.gif
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