_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: Heinrich-Cotta-Club | scrub und 563 gäste

VSR Verlagsservice Abofalle

Tipps von Usern für User
Themen Layout: [Standard] · Linear · Outline Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 20 Feb 2008, 19:28
avatar
Klapperstrauß
*********

Punkte: 4731
seit: 13.06.2004

Zitat(Chris @ 19 Feb 2008, 17:25)
Ihr wundert euch doch nicht etwa, bei den "Versklavungsparagraphen" die uns als Hartz 4 verkauft wurden. Immerhin sieht das Gesetz vor, dass Arbeitnehmer, die von sich aus eine Stelle kündigen oder sich so verhalten, dass sie gekündigt werden, für drei Monate von den Bezügen gesperrt werden (außer Wohnung). Außer man kann beweisen, dass der Job sittenwidrig ist, aber wer in so einer Lage weiß denn von dieser Möglichkeit?
*


naja, also wir ham diesen Aspekt ja gestern noch außerhalb von eXma weitergeführt und da meine Einschätzung als Arbeitsvermittlerin a.D. noch nich alle Seiten zufriedengestellt hat Chris noch ma meinen kompetenten ehemaligen Kollegen interviewt, der im Großen und Ganzen der gleichen Ansicht war wie ich, nämlich dass keinesfalls unbedingt sofort eine Sanktion verhängt wird. Vielmehr hat der Kunde glaubhaft zu machen, dass das Arbeitsverhältnis sittenwidrig (wenn z.B. Gehalt generell zu niedrig ist und/oder größtenteils angeblich über Provision zustande kommt, welche aber nachweislich nicht in dieser Höhe erreicht werden kann) oder im allgemeinen nicht zumutbar ist, wobei der Begriff der Zumutbarkeit zu klären wäre. Bevor es zu Sanktionen kommt, werden Kunde und im Zweifelsfall auch der Arbeitgeber gehört sowie Vertrag und Kündigung geprüft. Wurde die Auflösung des Arbeitsvertrages mit der Arbeitsvermittlung im Vorfeld abgestimmt, gibt es ohnehin kein Problem. Sollte dennoch zum Nachteil des Kunden entschieden werden, bleibt diesem immernoch die Möglichkeit eines Widerspruchs. Ich hab mir nochmal den Spaß gemacht, meinen ehemaligen Temaleiter nach seiner Meinung hierzu zu fragen und er hatte den Fall tatsächlich schon, während er selbst noch im Arbeitgeberservice tätig war:
Zitat
Wenn von den Kunden/innen zu hören war, um was es sich für eine Tätigkeit in Wirklichkeit handelt (meist wurden ja seitens der AG Stellen aufgegeben, die "im Vertrieb" oder für "Verkaufshilfen" waren), wurden die Kunden/innen gehört und gegebenenfalls entschieden, dass es sich um "sittenwidrige Drücker- und Hausiererjobs" handeln würde. Wenn also der Arbeitsvermittlung die Art der Jobs dokumentiert (oder überzeugend mündlich erläutert) wird und eine Ermessensentscheidung möglich ist, kann eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt werden. (Aber erst mit der Arbeitsvermittlung entscheiden, dann 1.) das Stellenangebot und 2.) den/die Bewerber/in zurücknehmen.)
Im Grunde kann man sagen, dass es für diesen nicht ganz leichten Sachverhalt keine eindeutige Patentlösung gibt, im Zweifelsfall aber tendenziell eher nicht sanktioniert wird.
Also ist die Angst vor möglichen Sanktionen nach dem SGB II (oder eben auch III) vielleicht nich völlig unbegründet, sollte aber im Wesentlichen niemanden davon abhalten, sich aus einem solchen Beschäftigungsverhältnis zu lösen. Mit was für Methoden solche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter an sich zu binden versuchen vermag ich nicht zu beurteilen, möglicherweise liegt aber eher dort der Hase im Pfeffer, wobei ich mir vorstellen kann, dass diese die Unwissenheit ihrer Mitarbeiter hinsichtlich Sanktionen von Seiten der Arge oder Agentur für Arbeit gezielt für ihre Zwecke ausnutzen oder es vielleicht auch einfach selber nicht besser wissen.


--------------------
°° »Das stärkste Betäubungsmittel der Welt ist das Verlangen dazuzugehören....« °°°


ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 21 Feb 2008, 02:10
avatar
Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Zitat(Katze @ 20 Feb 2008, 18:28)
oder es vielleicht auch einfach selber nicht besser wissen.
*

Man muss immer annehmen, dass sie es wissen. Immerhin operieren sie auf einem Gebiet, dass keinerlei Fehler zulässt. Denn sie stiften ihre Mitarbeiter zum vorsätzlichen Betrug an, wenn es nicht gar Nötigung ist. Wer so etwas professionell tut (und diese Kolonnen sind ja kein Einzelfall), weiß in der Regel auch, was für Probleme seine Opfer haben.


--------------------


bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 21 Feb 2008, 03:15
avatar
Are you afraid?
********

Punkte: 1648
seit: 11.10.2007

Die, die es nicht besser wissen, sind doch aber gerade die Mitarbeiter (denn wenn sie es wuessten, koennten sie ja einfach aufhoeren).


--------------------
In my talons, I shape clay, crafting life forms as I please.
Around me is a burgeoning empire of steel.
From my throne room, lines of power careen into the skies of Earth.
My whims will become lightning bolts that devastate the mounds of humanity.
Out of the chaos, they will run and whimper, praying for me to end their tedious anarchy.
I am drunk with this vision. God: the title suits me well.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 21 Feb 2008, 09:11
avatar
Klapperstrauß
*********

Punkte: 4731
seit: 13.06.2004

Zitat(Chris @ 21 Feb 2008, 01:10)
Man muss immer annehmen, dass sie es wissen. Immerhin operieren sie auf einem Gebiet, dass keinerlei Fehler zulässt. Denn sie stiften ihre Mitarbeiter zum vorsätzlichen Betrug an, wenn es nicht gar Nötigung ist. Wer so etwas professionell tut (und diese Kolonnen sind ja kein Einzelfall), weiß in der Regel auch, was für Probleme seine Opfer haben.
*

jo, davon gehe ich aus... daher isses auch nur hinten angehängt, als theoretische Möglichkeit... immerhin wissen oftmals nich mal die Vermittler bzw. Leister genau, was eigentlich abgeht, wie soll es dann das gemeine Volk wissen. Aber wie eingangs schon gesagt ist eher davon auszugehen, dass da gezielt mit der Angst vor Sanktionen gearbeitet wird bbzw diese vielleicht sogar erst geschürt wird.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 25 Feb 2008, 14:53

1. Schein
*

Punkte: 16
seit: 22.10.2006

Ich habe nochmal nachgehakt bei dieser Pressevertriebszentrale und der dritte Brief von ihnen ist eine Stornierung - JUHU!
Ich habe geschrieben, dass es jawohl nicht in ihrem Sinne sein kann und dass sie kolant sein sollen...

jippii
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 25 Feb 2008, 16:10

Neuling


Punkte: 6
seit: 25.02.2008

Mist bin vor einer Stunde auch drauf reingefallen, leider ist es mir erst im Zug aufgefallen. Was soll ich jetzt machen? Brauche dringend Hilfe! sad.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 25 Feb 2008, 17:14

28:06:42:12
*******

Punkte: 1097
seit: 05.02.2006

wenn du erst heute unterschrieben hast bleiben dir doch noch 13 tage um das ganze zu widerrufen. also keine panik. einfach nen brief schreiben das dus doch nicht willst.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Feb 2008, 00:04

Neuling


Punkte: 6
seit: 25.02.2008

Auf meinen Vertrag steht leider nicht der Name der "Vetriebsfirma", sondern nur eine OL und MA und der Name der Vermittlerin. Auf dem schein steht nur "Lieferservice frei Haus" und die Addresse von Ranke & Co. Beim Widerufren soll man aber die Vollständige Firmen Adresse geben, was mache ich jetzt? sad.gif

Dieser Beitrag wurde von reingefallen86: 26 Feb 2008, 02:06 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Feb 2008, 11:08
avatar
Roman-Precog :o)
*********

Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

Zitat
VSR-VERLAGSSERVICE RANKE & CO.
KISTLERHOFSTR. 170
81379 MÜNCHEN


aso, du wolltest ja die adresse der vertriebler. blush.gif
aber eigentlich kannst/ musst/ solltest du direkt an ranke schreiben.

Dieser Beitrag wurde von sodi: 26 Feb 2008, 11:10 bearbeitet


--------------------

Nu, mir gönn!



"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft."
Ich bremse auch für Hufeisennasen!
Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich.
Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus!


bild kann nicht angezeigt werden



bild kann nicht angezeigt werden
Analsex is für´n Arsch!


bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Feb 2008, 15:16
avatar
Froschologe
*********

Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

es paßt nur halb zum thema, aber trotzdem bedarf es erwähnung. ich war vor einer stunde in der neuen mensa essen. wahrscheinlich falle ich durch mein aussehen in das raster, aber auf jeden fall, fiel mir im augenwinkel jemand auf, der offennsichtlich auf mich zeigte. die person saß da wo der chillbereich mit bänken ist, genau gegenüber von der kleinen kaffee- und snackausgabestelle. eine sekunde später sprach mich von der anderen seite jemand an, der angeblich seinen studierendenausweis vergessen hat und mir das geld bar geben wollte. für mich kein problem und als ich 2 schritte losging um ihn mit zum essen mit zu nehmen fiel mir ein, daß es sinnvoll wäre, wenn er seinen studi-ausweis mit hat. ich habe ihn also gefragt und er war ganz erschrocken und meinte den bräuchten wir nicht. jeder der regelmässig in der mensa ißt weiß da gegenteiliges zu berichten und ich dachte mir nichts schlimmes dabei und habe es ihm kurz erklärt.
er fing dann an rumzueiern und mir zu erklären, daß es doch gar kein problem wäre, ich solle nur oben meine chipkarte durch den schlitz ziehen und dann wäre das kein problem. in diesem moment wurde ich doch stutzig, da ich noch nie mit kreditkarte in der mensa bezahlen konnte.
als ich nachgefragt habe, was er denn jetzt genau meinte konnte er dann keinen klaren satz mehr rauskriegen und schaute zu der person im chillbereich. die hielt sich immernoch fleißig an einer becks flasche fest und und zuckte nur mit den schultern.
ich habe ihm noch gesagt, daß er seinen scheiß doch bitte bei jemand anderem probieren soll, aber mich in ruhe lassen soll. darauf hin wurde er knallrot und zog ab.

was auch immer er mit mir vor hatte, es lief wohl nicht auf einen vergessenen emeal hinaus.

vielleicht ist es zufall, vielleicht auch die jahreszeit des abziehens. wer weiß.

Dieser Beitrag wurde von wombat1st: 26 Feb 2008, 15:19 bearbeitet


--------------------
Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Feb 2008, 15:18
avatar
~Beastie Girl~
*********

Punkte: 13190
seit: 01.10.2003

mysteriös klingt das..


--------------------
[22:17] cantrella: ich bin der männergarten

bunglefever was here!

minilusch3n geschlüpft
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Feb 2008, 21:39

Neuling


Punkte: 1
seit: 27.02.2008

Hallo an alle, hier ist noch ein VSR- "Opfer".
Ich habe ein etwas anderes Abo, ein so genanntes 4/3 Abo (erst 3 Hefte zum Preis von 4, dann bei keinem Widerruf Abo für 12 Monte). Naja, hab eine Kündigung an VSR Ranke direkt nach München geschrieben, wie in den FAQs ihrer Seite angegeben, und habe prompt einen standartisierten "sie brauchen aber die Verwaltungsfirma, die auf ihrem Vertrag steht, anzugeben"- Brief erhalten. Also habe ich das selbe Problem wie reingefallen86- um zu kündigen, benötige ich den Namen der Verwaltungsfirma, der nicht auf meinem Vertrag steht. Auf dem Vertrag steht nur die Adresse für den Widerruf 2 Wochen nach dem Vertragsabschluss.
Weiter in dem Brief von VSR steht jedoch: "Wenden sie sich doch direkt an ihre zuständige Verwaltungsfirma, welche sich ihnen mittels Auftragsbestätigung vorstellte und von der sie auch regelmäßig Ihre Rechnungen erhalten", also dachte ich mir mal: aha, die Verwaltungsfirma kann ich am Absender der Rechnung, die ich erhalten habe, ablesen. Also hab ich mal in meinem 2. Brief an VSR einfach als Verwaltungsfirma denjenigen angegeben, der sich mir in der Auftragsbestätigung in der abschließenden Grußformel ("Herzlichst -Ihr- Lieferservice frei Haus")"vorgestellt" hat: "Lieferservice frei Haus". Und als ich noch mal auf den Vertrag geschaut habe, stand da auch das Emblem von "Lieferservice frei Haus", aber das Wort Verwaltungsfirma bzw. das dieses "Lieferservice frei Haus" die VW sein könnte, steht nicht da.
Und falls das klappt, für reingefallen 86 die Absendeadresseadresse, die auf meiner Auftragsbestätigung stand (also die Adresse von "Lieferservice frei Haus"): VSR Verlagsservice Ranke & Co. c/o PVZ 23615 Stockelsdorf
Mal sehen was passiert, ich melde mich dann nochmal.
Übrigens: ist es eig. nicht allein schon rechtswidrig, Infos zur Kündigung aus einem Vertrag zu fordern, der die entsprechende Info gar nicht explizit erwähnt, wie in diesem Fall, dass "Lieferservice frei Haus" die VW darstellt (falls sie das denn hoffentlich tut) ??

Dieser Beitrag wurde von Miraluka: 27 Feb 2008, 22:56 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Feb 2008, 23:39

Neuling


Punkte: 6
seit: 25.02.2008

Hmm, ich schicke den Brief sicherheitshalber trotzdem morgen mal ab, hab ein 2 Monatsgratis Angebot und dann ein Jahresvertrag.

Können die, die Wiederrfung eigentlich ignorieren wenn es so lange Zeit braucht bis ich die Addresse der Verwaltungsfirma kriege? sad.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Feb 2008, 23:43
avatar
~Beastie Girl~
*********

Punkte: 13190
seit: 01.10.2003

solange du widerruf schreibst und nicht wiederruf..nicht *scnr

wie schon mehrfach gesagt..nach dem 2ten oder 3ten brief sehen sie dann auch ein dass bei dir nix zu holen ist. also nicht einschüchtern lassen, mit aussagen wie "sie müssen der verwaltungsfirma schreiben" etc..!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 28 Feb 2008, 12:26
avatar
Klapperstrauß
*********

Punkte: 4731
seit: 13.06.2004

Zitat(Miraluka @ 27 Feb 2008, 20:39)
Hallo an alle, hier ist noch ein VSR- "Opfer".
Ich habe ein etwas anderes Abo, ein so genanntes 4/3 Abo (erst 3 Hefte zum Preis von 4, dann bei keinem Widerruf Abo für 12 Monte).
*



??? Du bekommst drei Hefte zum Preis von vieren? Oder haste dich da jetzt vertan?
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: