Zitat(Pusteblumenkohl @ 16 Jul 2005, 17:29)
müssen Wahlen eigentlich für ungültig erklärt werden, wenn die Wahlbeteiligung unter einen bestimmten Grenzwert fällt ? Also stellen wir uns mal vor es gehen nur 10% aller Wahlberechtigten wählen. Antreten werden schätzungsweise auch über 10 Parteien.
Das würde doch in diesem Fall heißen das Keine der PArteien die 5% Hürde schafft und wir somit einen leeren Bundestag als Ergebnis hätten.
Könnte man ja n Kasperletheater oder nen Zirkus reinbauen.(Würde glaub ich auch nicht so auffallen).
Also wisst ihr ob es so eine Regelung gibt ?

das würde funzen, wenn ausreichend leute ungültig wählen, weil die anteile werden ncih aus der bevplkerungszahl gerechnet, sondern aus der wahlbeteiligung und da zählen die ungültigen stimmen mit rein (korrigiert mich, wenn ich falsch liege)