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..wer weiß etwas genaueres??
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 26 Oct 2005, 23:05
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4. Schein    
Punkte: 417
seit: 28.01.2004
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@ VTOL ja genau und kaum äußert einer seine gedanken das er es nicht für gerecht hält, wofür auch einige gute argumente da sind, kommt einer der ihm vorwirft er ist neidisch und gönnt es den anderen net. Denn wo bitte liegt der unterschied zu studenten die in einem wohnheim leben als zu denen die in einer wg leben? Das mit der Art des Vertrages ist ja schon Blödsinn (gründe oben). letzendlich sind die wohnheimplätze nichts anderes als wohnungen die meisten haben mitlerweile nen einzelzimmer ne gemeinsame küche und bad. Also ich kann da keinen unterschied erkennen. Dafür ist dann der Strom und das Wasser (soviel ich weiß) pauschal drin. also logisch ist die ungleichbehandlung keines fals und ich würde denken wäre auch gerichtlich angreifbar  es einfach nur hinnehmen ist jedenfalls auch nicht richtig! wenn sie schon sowas machen dann bitte aber schon gerecht!
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 27 Oct 2005, 20:13
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Think About       
Punkte: 1099
seit: 28.04.2004
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Also wer nochmal genau nachlesen will wie sich das mit der Zweitwohnsitzsteuer verhält der kann in der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (pdf-Dokument) den genauen Wortlaut nachlesen. Meine Erachtens ist das ziemlich klar, das Studies da mit einbezogen sind. Sogar an die WGs ham sie gedacht.
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-Der Unschuldige existiert nur so lange, bis er unvermeidlich zum Täter wird! -Zufall ist der Ausdruck der Unfähigkeit des menschlichen Geistes die Zusammenhänge zu erkennen. - Warum gerät Mann/Frau immer an die/den "Falschen"? Weil die "Falschen" das verstellen besser beherrschen als die "Richtigen" das selbst sein!
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 27 Oct 2005, 21:30
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(JoSchu @ 27 Oct 2005, 10:08) Du hast pro Semester schon grob 12 Wochen Ferien. Macht im Jahr 24, was von den geforderten 26/52 ja nun nicht uneinholbar entfernt ist. Man kann durchaus öfter im Heimatort als im Studienort sein. Und dann wäre es meines Erachtens ungesetzlich, den Erstwohnsitz nach Dresden zu verlegen. Man könnte also auch argumentieren, die Stadt Dresden nötige einen zu einem Gesetzesbruch.  Stimmt hab nochmal nachgezählt. Man hat 172 Tage vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien, etc, inklusive Dies Academicus). Du hast Recht, es fehlt nicht mehr viel zu den geforderten 26/52. Trotzdem bleib ich weiterhin bei meiner Aussage, dass es kaum einen Studenten gibt, der mehr als 182 Tage bei seinen Eltern schläft, obwohl er in Dresden eine Wohnung hat. Schlimmer wirds, wenn man sich noch anschaut, dass viele Studenten noch eine vollgepackte Prüfungszeit besitzen, was unsere 172 freien Tage um 56 reduzieren würde. Deswegen würde ich jeden Studenten, der einwandfrei nachweisen kann, dass er wirklich seinen Hauptwohnsitz bei seinen Eltern hat, auch die Nebenwohnsitzsteuer erlassen (ich persönlich). Das mit dem Nebenwohnsitz ist halt ähnlich gelagert wie mit P2P Programmen zum Filesharing, wie eMule. Sicher kann man mit diesen Programmen auch legale Sachen tauschen, aber der Großteil benutzt es doch nur um sich illegal Lieder etc. zu saugen. Genauso hier auch. Man kann sicher ganz legal seinen Nebenwohnsitz als Student in Dresden haben, aber der Großteil hat ihn hier nur, um Versicherungen und Steuern zu sparen.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 03 Nov 2005, 16:38
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Vordiplom     
Punkte: 528
seit: 03.11.2005
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Also erstens habe ich meinen 2.Wohnsitz hier weil es einfach unmöglich ist jeden Morgen und jeden Abend von München hierher und wieder zurück zu fahren und nicht weil ich Steuern sparen will. Zweitens muß ja wohl jedem selber überlassen werden, wo sein Lebensmittelpunkt ist. Ich habe im Großen und Ganzen nur eine Grundausstattung zum Überleben und Lernen hier und was ich zum "LEBEN" brauche (Skier, Surfbretter, die meisten meiner Freunde, ....) eben zu Hause. Drittens muß man nicht 182 Tage bei den Eltern schlafen, sondern ein Urlaub, der von der Elterlichen Wohnung angetreten wird zählt auch zu den Hauptwohnungstagen. Und viertens, und das ist der wichtigste Punkt: Die Zweitwohnungssteuer ist eine Luxussteuer. D.h. sie soll eine Wohnung besteuern, die man sich als Luxus (Ferienwohnung etc.) leistet. Ein Dresdner Student, der also zu Hause auszieht und sich eine Wohnung in Dresden nimmt, könnte also unter die Regelung fallen, da er ohne weiteres bei seinen Eltern bleiben könnte. Ein Student von Auswärts der nachweislich nicht ohne eine 2te Wohnung in Dresden auskommen kann, kann und wird keine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen, da sie Wohnung kein Luxus sondern eine Notwendigkeit ist.
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Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nix!
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 03 Nov 2005, 16:53
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3. Schein   
Punkte: 292
seit: 13.10.2005
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endlich mal einer der ne klare ansage macht! sorry wenn ich diesen tread überflogen hab und schoma jemand anderes hier ähnliches gepostet hat dann fall ich mal unter die notwendigkeit...
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 03 Nov 2005, 21:24
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Vordiplom     
Punkte: 528
seit: 03.11.2005
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Ich hab da was in der Zeitschrift Capital vom 20.10. gefunden: Zitat "Immer mehr Städte wollen ihre Kasse durch Abgaben für Zweitwohnungsbesitzer aufbessern. Mit dem verschärften Zugriff der Kommunen wachsen aber auch die rechtlichen Zweifel an dieser Praxis. So muss der Bundesfinanzhof demnächst entscheiden, ob der Obolus auch von Bürgern gefordert werden darf, die berufsbedingt eine zweite Wohnung am Arbeitsort unterhalten (II R 10/03).
Abwehrstrategie. Steuerzahler mit doppelter Haushaltsführung sollten unter Hinweis auf dieses Verfahren ihren Bescheid über Zweitwohnungsteuer anfechten. Gleichzeitig können sie auf zwei Verfassungsbeschwerden verweisen (1 BvR 1232/00; 1 BvR 2627/03)...." Vielleicht hilft das ja einigen weiter?!!? Sonst hilft nur noch:  oder  oder  oder wenn alles nix hilft einfach
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 04 Nov 2005, 05:54
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(Hot Doc @ 03 Nov 2005, 16:38) Also erstens habe ich meinen 2.Wohnsitz hier weil es einfach unmöglich ist jeden Morgen und jeden Abend von München hierher und wieder zurück zu fahren und nicht weil ich Steuern sparen will. Zweitens muß ja wohl jedem selber überlassen werden, wo sein Lebensmittelpunkt ist. Ich habe im Großen und Ganzen nur eine Grundausstattung zum Überleben und Lernen hier und was ich zum "LEBEN" brauche (Skier, Surfbretter, die meisten meiner Freunde, ....) eben zu Hause.  Zitat(Hot Doc @ 03 Nov 2005, 21:24) Sonst hilft nur noch:  oder  oder  oder wenn alles nix hilft einfach   "Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. [..] In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehung des Einwohners liegt." Also aufgepasst. Wer fickt und keinen Hauptwohnsitz in Dresden hat, verstösst höchstwahrscheinlich gegen das Sächsische Meldegesetz.
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 10 Nov 2005, 19:36
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Vordiplom     
Punkte: 551
seit: 22.02.2004
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Verheiratete müssen nicht länger zahlen Verfassungsrichter verbieten Zweitwohnungssteuer
Ehepartner, die berufsbedingt in einer anderen Stadt eine Zweitwohnung unterhalten, müssen dafür keine Zweitwohnungssteuer entrichten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die beiden Kläger hatten an ihren Beschäftigungsorten in Hannover und Dortmund eine Zweitwohnung gemietet, um von dort aus werktags ihren Arbeistplatz zu erreichen.
An Wochenenden und arbeitsfreien Tagen wohnten sie jeweils in ihrer ehelichen Wohnung an einem anderen Ort. Die von den beiden Städten deshalb erhobene Zweitwohnungssteuer erklärte das Gericht nun für unzulässig, weil sie die Ehe diskriminiere. (AZ: 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03)
Die Verfassungshüter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Meldegesetz Eheleute zwinge, die Familienwohnung zum Hauptwohnsitz zu erklären. Verheiratete könnten deshalb nicht die Wohnung am Beschäftigungsort trotz ihrer überwiegenden Nutzung zum Hauptwohnsitz erklären. Die Zweitwohnungssteuer sei insoweit eine nicht zu rechtfertigende zusätzliche finanzielle Belastung des ehelichen Zusammenlebens, entschied das Gericht. quelle: tagesschaujetzt muss ich halt heiraten, oder auf eine weitere grundsatzentscheidung warten
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