_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 412 gäste

ABZOCKE - Firma Xentria AG

Abzocke im grossen Stil!
Themen Layout: [Standard] · Linear · Outline Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 26 Aug 2006, 10:47
avatar
Vordiplom
*****

Punkte: 598
seit: 21.08.2005

jetzt macht ihn doch mal nicht so fertig.

ich hatte schonmal das gleiche problem, allerdings habe ich mich nie irgendwo angemeldet und trotzdem rechnungen bekommen. die firma ist genauso schmu wie opulentia (von der ich damals ne rechnung bekam). ich würd jedenfalls nicht zahlen solange nicht ein gerichtlicher mahnbescheid kommt.

@lars: Hast du eine Widerrufsbelehrung zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten?

mehr dazu auch hier: http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?t=580&start=0
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Aug 2006, 11:08
avatar
2. Schein
**

Punkte: 84
seit: 27.12.2003

Wenn Du schon auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten willst kannste den auch widerrufen, denn der ist nichts weiter als ne normale Mahnung die man bei Gericht einreicht. Erst nach dem Widerruf wird da ein Rechtspfleger sein Auge drauf werfen und der Gläubiger kann sich entscheiden ob er in Prozeß geht.
Davon abgesehen muß man ja aber damit rechnen das es viele Leute gibt welche die 96,-EUR nicht zahlen und erstma Kaffee trinken, dann müßte die Firma jeden einzeln vor Gericht ziehen und die paar Piepen einklagen. Dabei könnte vielleicht irgendein Richterlein noch zu Gunsten eines der Schuldner entscheiden und einen Präzedenzfall schaffen auf dem alle die je an diese Firma was gezahlt haben ihre Kohle zurückklagen können. Dem wird eine Firma die nur auf Abzocke gründet tunlichst aus dem Weg gehen wollen.

Die Widerrufsbelehrung "Blabla 14 Tage Rücktrittsrecht" findet sich auf der Titelseite von testcars und ich wette das dieser Satz auch in einem der Bestätigungsschreiben zu finden ist, ich glaube nicht das so eine Firma dämlich genug ist über Grundlagen des Verbraucherrechts zu stolpern. Zumal diese Firmen sehr oft durch gescheiterte Anwälte gegründet werden denen man in Punkto Recht nicht so schnell was vormacht (siehe Usenext und diese ganzen Abzockefirmen die ma schnell ne Limited mit Briefkasten in UK gründen und dann auf International machen).

Laberrababer, mach einfach Nichts, denn das ist genau das was zum Schluss passieren wird: Nichts!


--------------------
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht (StGB §328 Absatz 2 Nr.3)
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Aug 2006, 11:12
avatar
Vordiplom
*****

Punkte: 598
seit: 21.08.2005

Zitat(Okkultics @ 26 Aug 2006, 12:08)

Die Widerrufsbelehrung "Blabla 14 Tage Rücktrittsrecht" findet sich auf der Titelseite von testcars und ich wette das dieser Satz auch in einem der Bestätigungsschreiben zu finden ist*


wenn man denn eine bestätigungsmail bekommt. in den meisten fällen bleibt die nämlich aus
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Aug 2006, 11:31
avatar
Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Braucht man denn eine Bestätigungsmail? Man bekommt ja die Rechnung zugeschickt, das müsste als Vertragsbestätigung ausreichen. Nun ist natürlich schon dreist, wenn man sich da persönlich angemeldet hat, nicht auf die Rechnung zu reagieren.

Nun ist die Frage natürlich, wie das ganze funktioniert, ob man auch noch eine SMS oder eine Email geschickt bekommt, bevor man sich da vollständig anmelden kann, oder ob man alles eintragen kann, was man will.

In jedem Fall liegt die Beweislast bei der Firma, dir nachzuweisen, dass du das ganze auch bestellt hast.


--------------------


bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Aug 2006, 14:52
avatar
2. Schein
**

Punkte: 84
seit: 27.12.2003

@ Chris

Laut Fernabsatzgesetz muß der Anbieter über das 14-tägige Rücktrittsrecht informieren, was er auf seiner Startseite auch tut. Dazu gab es dann ein weiterleitendes Urteil welches den bloßen Hinweis auf Websites nicht als ausreichend befand sondern eine persönliche Zustellung der Widerufsbelehrung forderte (also per Post oder Email). Auf letzteres klopfen Verbraucherschützer immer.
Nun hat so ein Urteil ja auch eine gewisse Individualität gegenüber einem Gesetz, es muß also nicht in jedem Fall zutreffen. Im Allgemeinen gilt aber das bei nicht persönlich zugestellter Widerrufsbelehrung das Rücktrittsrecht fristlos wird.

Allerdings muss ich Dir Recht geben das es ganz schön dreist ist sich auf so ner Page einzutragen, besonders wenn sie so übersichtlich die Konsequenz (also die Kosten) darstellt und dann nicht zu zahlen. Es gibt wirklich schlimmere Abzocker, bei denen Dir nicht sofort klar ist das es was kostet, da ist der hier ein Lämmchen. Wichtig ist doch aber das der Zahlung nie eine Leistung folgen wird, das ist ja wohl ebenso dreist.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Aug 2006, 15:40
avatar
Neuling


Punkte: 9
seit: 22.12.2005

Ich habe denen in meinem Fall damals geschrieben, dass sie mich doch bitte verklagen möchten und mich ansonsten mit Ihrem Spam bitte in Ruhe lassen mögen.

Haben aber nicht drauf reagiert und munter weiter gemahnt. Für eine Anzeige war ich damals zu faul, aber da lagen wohl auch schon hunderte gegen die vor.


Irgendwann kam dann ne Mail, dass sie mich aus Kulanzgründen aus dem Vertrag entlassen würden. 2 Wochen später war dann eine Hausdurchsuchung bei denen und die Server wurden beschlagnahmt.

Aber irgendwelche Dumme gibts immer, die sich von sowas einschüchtern lassen.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Aug 2006, 16:24
avatar
Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Hier ein interessanter Link:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/...-abo-vertragen/

Zitat
Wichtig ist doch aber das der Zahlung nie eine Leistung folgen wird, das ist ja wohl ebenso dreist.


Wer weiss das schon. Schließlich will ja keiner das Angebot für 96 Euro annehmen.

Im übrigen ist solche Abzocke nicht rechtswidrig, solang eine Leistung erbracht wird. Immerhin gibt es ja immer noch Jamba, und die machen ähnliches.

Mich würde mal interessieren, wie das mit esims.de ist. Ist ja auch eine Seite von denen. Wird auch überall als Abzocke bezeichnet. Komm ich aber nicht ganz mit. Eine SMS für 7,2 Cent (sofern man alle aufbraucht) + 111 SMS kostenlos + die Chance auf 1000 Euro in einem Gewinnspiel. Dafür muss man sich halt im Abo für ein Jahr binden.

Ist das Abzocke? Mein D1 verkauft einem Verträge, da kostet die SMS 19 Cent und man muss auch noch 10 Euro im Monat zahlen. Und man verpflichtet sich auch noch für 2 Jahre. Ja gut, und ein Handy, was laut Ladenpreis 260 Euro kostet, krieg ich für 40 Euro noch dazu. Ist das Abzocke?
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Aug 2006, 17:42

runderneuert
*********

Punkte: 3813
seit: 01.10.2003

also jamba bietet dir def eine (wahrlich ueberteuerte) leistung, ob du sie nutzt, ist ne andere sache. dies dann mit testcars zu vergleichen haut nicht ganz hin.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Aug 2006, 17:43
avatar
Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Zitat(gfx-shaman @ 26 Aug 2006, 18:42)
also jamba bietet dir def eine (wahrlich ueberteuerte) leistung, ob du sie nutzt, ist ne andere sache. dies dann mit testcars zu vergleichen haut nicht ganz hin.
*

warum nicht?
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Aug 2006, 17:51

runderneuert
*********

Punkte: 3813
seit: 01.10.2003

steht doch da
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Aug 2006, 20:04
avatar
2. Schein
**

Punkte: 98
seit: 16.06.2005

Geht das nicht auch einfacher? Kann er nicht einfach behaupten, er habe nie persönlich bestellt, sondern ein Dritter hat ihn unwissentlich dort angemeldet? Auch wenn gedroht wird, dass die IP-Adresse bei der Anmeldung gespeichert wird, so können gewiefte Informatiker sicher auch diese gefälscht haben. Ich würde einfach auf der Schiene fahren. "Ich habe mich nie angemeldet, wer sind Sie? Ich höre von Ihnen das erste Mal."

Klär uns mal auf, was hast du nach der Anmeldung auf der Seite gemacht, noch ne Bestätigungsmail zurückgeschickt? Wäre hilfreich.

Noch ne Binsen-Weisheit zum Schluß: Es wurde schon weitaus mehr Lehrgeld gezahlt.


--------------------
"That was fun. Let's never do that again."

"It's always fun until someone gets hurt - then it's hilarious."
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Aug 2006, 20:31
avatar
Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Zitat(gfx-shaman @ 26 Aug 2006, 18:51)
steht doch da
*

Gibt es einen Beweis dafür, dass sie ihre festgelegte Leistung nicht erfüllen?
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Aug 2006, 21:14

runderneuert
*********

Punkte: 3813
seit: 01.10.2003

du zaeumst ds pferd auch schonwieder von hinten auf wink.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Aug 2006, 22:12
avatar
Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Übrigens noch ein Video dazu: http://www.myvideo.de/watch/85162
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Lars
post 28 Aug 2006, 08:20
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





@ all Meines erachtens habe ich nie ein Anmeldebestehtigung erhalten. Es kam nur 3 Wochen nach meiner Anmeldung (Natürlich war da dieser
14- tägige Rücktritt schon vorbei) eine e-mail Vielen Dank, dass sie sich bei uns..bla... mit meiner ip. nummer und als Anhang gleich die Rechnug über diese 96 Euro. Ein Widerrufsbelehrung war dort nicht dabei.
Letze Woche habe ich mal per Fax was an die Inkasostelle und an die Xentria AG geschickt, mal schauen was jetzt passiert. Zum Glück haben die ja meine Telefon Nummer nicht!
Danke auch für den Bizz Beitrag, habe ich schon gesucht und wie die dort schon sagen, ich werde nix zahlen, was mir auch ein Rechtsanwalt geraten hat, mit dem ich kürzlich ein angenehmes Gespräch hatte. cool.gif
Er sagte ich soll auf nix reagieren, erst wenn was vom Gericht kommt, dann solle ich Ihn kontaktieren!
Also bis denne

In diesem Sinne ich warte auf neue "Schöne" Mahnungen smile.gif
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: