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> 13. Monatsmiete ab 1.1.06 auch in DD? ..wer weiß etwas genaueres??

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post 09 Aug 2005, 11:57
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schokohörnchen
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da ich im oktober neue papiere beantragen muss täte mich mal interessieren ob jmnd von euch was definitives zur nebenwohnsitzsteuer weiß.. wir hatten das ja schon mal hier im forum ein bissl erörtert aber war ja auch noch nix 100%.. denn ich bin ja am überlegen wenn ich eh neue ausweise beantragen muss ob ich mich dann eben halt ned gleich in DD hauptwohnsitzlich meld.... wäre auch cool wenn mir jmnd nochn paar vor/nachteile posten könnte...(KFZ Steuer etc im Vergleich..oder so)

dank euch schonmal

Dieser Beitrag wurde von babyG: 09 Aug 2005, 11:58 bearbeitet


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in der phantasie ist alles möglich...ich bin ein regenbogen mit toupierten haaren
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Antworten(1 - 14)
post 09 Aug 2005, 12:15
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Ultimate Pirat
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Tja was heißt genaueres. Zweitwohnsitzsteuer wird 10% der Kaltmiete betragen und wohl vierteljährlich eingezogen.

Dem kann man nur entgehen, wenn man sich abmeldet (nicht totgefährlich, aber ist natürlich ein Vabanquespiel) oder ummeldet. Ummelden hat Vor- und Nachteile.

pro:
* Umzugsbeihilfe/Begrüßungsgeld (wie man es auch nennen mag) gibt es wahrscheinlich wieder, zuletzt 150 EUR
* eben keine Zweitwohnsitzsteuer


kontra:
* Haftpflicht! Evtl. ist man dann nicht mehr bei seinen Eltern haftpflichtversichert, eine Haftpflicht braucht man! Kostet so ab 40 EUR im Jahr
* Gewerbe (Gewerbe wird dort angemeldet wo der Hauptwohnsitz ist, bzw. wo die Geschäftsräume liegen)
* evtl. Fahrzeuge (müssen eigentl. am Hauptwohnsitz angemeldet sein, evtl. kann man sie auch am Zweitwohnsitz anmelden) -> verbunden damit Kosten (neue Schilder, evtl. höhere Versicherungsbeiträge...)

C'ya,

Christian


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post 09 Aug 2005, 13:44
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ich hatte ans studentenwerk ne mail geschickt:
Zitat
Ab 1.Jan 06 soll die Zweitwohnungssteuer in Kraft treten. Ich wohne in
einer WG (alle Bewohner sind mit Hauptwohnsitz bei ihren Eltern geblieben).
Fallen Studenten mit unter diese Steuer - auch BAföG-Empfänger? Oder wird es
dort eine andere Regelung geben?


nach einem monat (!!!) kam das zurück:
Zitat
Sie finden dazu einen Artikel im Spiegel-Ei 8/2005 auf der Website des
Studentenwerks unter "Wir über uns".
Sollten Sie noch Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an unsere
Rechtsberatung: Tel: 4697 820.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Sucker
Sozialberatung


ich hab das zwar durchgelesen und auch diese §verweise aber ich bin mir immer noch nicht sicher
muss mich auch noch weiter erkundigen

nach der aussage "Mit einer solchen Steuer soll die besondere Leistungsfähigkeit von Bürgern abgeschöpft werden, die sich - wie hier beispielsweise - mehrere Wohnsitze „leisten“ können." können doch eigentlich keine studis gemeint sein oder wink.gif

bei "Zweitwohnung im Sinne der Dresdner Satzung ist jede Wohnung, die einen Dresdner Einwohner als Nebenwohnung gemäß § 12 Abs. 2 des Sächsischen Meldegesetzes innehat." bin ich mir auch nicht sicher... bin ich "dresdner" einwohner wenn ich meinen hauptwohnsitz woanders habe

Dieser Beitrag wurde von schnatterinchen: 09 Aug 2005, 13:47 bearbeitet


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post 09 Aug 2005, 13:47
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also meines wissens braucht man für nen zweitwohnsitz nen erstwohnsitz..und den hat man nur [im falle des hauptwohnsitzes bei den eltern] wenn man da ein eigenes bad und ne eigene küche hat. also n seperater eigenständiger wohnbereich. und ich glaub nich dass das irgendwer von den studenten bei den eltern hat. [ich hab nurn bad smile.gif]
ich glaub auch, dass man dann für erst- und zweitwohnsitz miete zahlen muss.. um unter diese neuregelung zu fallen.
also nebenwohnsitz != zweitwohnsitz

Dieser Beitrag wurde von simpson: 09 Aug 2005, 13:49 bearbeitet


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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten

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post 09 Aug 2005, 14:21
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soooo...... ich hab telefoniert!!! phone.gif

also prinzipiell ist es erstmal so, dass jeder, der irgendwo in deutschland eine wohnung/hauptwohnsitz hat und in dd eien zweitwohnung angemeldet hat, die steuer zahlen muss. d.h. auch studenten

was simpson meinte war folgendes: irgendwo im norden deutschland gab es einen rechtsspruch oder eine einigung, dass man nur eine zweitwohnung besitzen kann, wenn man denn eine erstwohnung hat. da die meisten studenten aber nur ein zimmer bei ihren elten haben und dadurch der mindestbedarf eines erwachsenen an wohnraum nicht gedeckt ist, entfällt diese erstwohnung und man hat ein recht auf eine eigene...
das wurde rechtlich vom studentenwerk versucht durchzuboxen - ging aber (noch) nicht

bei einer wg wird da auch kein unterschied gemacht (zb dass der wohnraum ja geteilt wird oder so... nix da)

bafög oder nich ist wohl auch egal

das was wichtiger ist, ist die tatsache, dass es studenten wohl mehr belastet als andere einwohner, die sich eine zweitwohnung "leisten" können. denn eigentlcih war es neben der tatsache, dass die stadt dd geld haben will, so angedacht, dass die abgezockt werden, die sich hier so eine art urlaubdomizil oder größere datsche unterhalten und so im "luxus schwimmen"

das studentenwerk versucht da dran zu bleiben, hat aber mit der stadt noch nix erreichen können.

keine ahnung was ich jetzt da machen soll - aber ich denk ich meld mich um... shocking.gif aber da müssten ja auch meine wg-mb mitmachen...
oder will einer von euch klagen?
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post 09 Aug 2005, 14:26
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schokladenmädchen
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du bist tatsächlich der held!
abgesehn davon sollteste erstma durchrechnen, wie du günstiger kommst... bei ner wg geht ja dann auch die steuer durch die zahl der mb


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post 09 Aug 2005, 14:28
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Straight Esh
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Wieso müssen die WG MBs mitmachen?

Ich glaube nicht, dass die Steuer ausschliesslich dafür gedacht ist, dass sie die Reichen trifft. Ich denke, sie soll mit voller Absicht die Studenten treffen. Immerhin brauchen diese in ihrer Studienstadt eine Menge Infrastruktur, und enthalten meistens ebendieser Stadt Schlüsselzuweisungen des Landes vor, weil sie eben noch bei ihren Eltern wohnen. Nachdem die Umzugsbeihilfe wohl nicht so recht fruchtet, macht man es jetzt eben so.

@teebs: sind trotzdem noch für jeden 10% der persönlichen kaltmiete wink.gif


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bonum agere et bonum edere,
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post 09 Aug 2005, 14:30
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4. Schein
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Also ich persönlich werde erst mal weiter abwarten da ja noch ein wenig zeit ist und dann mal weitersehen, vll erreicht das studentenwerk ja auch noch was wink.gif

@ schnatterinchen
Einwohner biste dann wenn du in der stadt wohnst also auch wenn es nur ne zweitwohnung ist wink.gif
§ 10 I Sächische Gemeindeordnung
wird auch deutlich wenn man § 15 SächsGemO noch dazu liest

Dieser Beitrag wurde von chaoscamp: 09 Aug 2005, 14:31 bearbeitet


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post 09 Aug 2005, 14:35
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Vordiplom
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seit: 23.04.2005

Wenn man in einem Wohnheim wohnt, ist man jedenfalls nicht davon betroffen.

Ich hab mir dennoch meinen Hauptwohnsitz auf Dresden ins Wohnheim gelegt. Damals gabs noch 250€ und außerdem ist es doch sehr edel vollwertiger Einwohner dieser genialen Stadt zu sein. cool.gif


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Dieser Beitrag enthält viele schlimme Worte und aufgrund seines Inhaltes sollte er von niemandem gelesen werden.
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post 09 Aug 2005, 14:38
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schokladenmädchen
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Zitat(VTOL @ 09 Aug 2005, 14:35)
Wenn man in einem Wohnheim wohnt, ist man jedenfalls nicht davon betroffen.
*


wieso? ich schnall gar nix mehr confused1.gif
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post 09 Aug 2005, 14:44
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Vordiplom
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seit: 23.04.2005

Hab ich mal auf dem Formular des Einwohnermeldeamtes gelesen, das Beherbergungen nicht als dauerhafter Wohnraum gelten, und somit steuerbefreit sind.
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post 09 Aug 2005, 14:45
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Hockeyprophi
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Der Grund für diese Zweitwohnsitzsteuer ist natürlich der:

Dresden hat ca. 482.000 Einwohner. Ab 500000 Einwohner bekommt die Stadt Dresden eine ganze Menge mehr Geld vom Bund. Da Dresden aber seit einigen Jahren keinen grandiosen Zuwachs verbuchen kann, wird natürlich mit allen Mitteln versucht, auf die 500000 zu kommen.
Leipzig soll übrigens auch nachziehen, so "wie ich es gehört habe", da sie trotz ihres Eingemeindungsfetischismus immer noch nicht die 500000 Einwohner geknackt haben.


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post 09 Aug 2005, 15:18
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schokohörnchen
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@VTOL ich wohn ja auch im Wh... man is das ein hickhack.. fürchterlich eben und vor allem finde ich es eben wieder mal so dolle dass man keine wirklich klare ansage von der stadt bekommt was denn nun eigentlich wie los is da tauchen mal hier und da ein paar kleine pressemeldungen auf aber mal ne richtige info... tztztzt naja ich werde mal die wochen zum einwohnermeldeamt gehen und mich dort nochmal schlau machen yes.gif

Dieser Beitrag wurde von babyG: 09 Aug 2005, 15:27 bearbeitet
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post 09 Aug 2005, 17:28
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6. Schein
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ob es begrüßungsgeld gibt, steht noch nicht 100%ig fest... und wenn es welches gibt, steht noch nicht fest, wieviel...
kann mir jemand sagen, wo ich das beantragen muss (das begrüßungsgeld, quasi)?
smile.gif

Dieser Beitrag wurde von Mimi: 09 Aug 2005, 17:29 bearbeitet


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post 09 Aug 2005, 19:14
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jo... musste.. beim stura beantragen? weis net denk schon, bin dieses jahr ja auch damit dran smile.gif


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