sQeedy
19 Nov 2006, 21:59
Zitat(chaoscamp @ 19 Nov 2006, 17:36)
es wäre auch noch ok mit einem studententarif! Den gibts sogar in sehr vielen zweitwohnungssteuersatzungen


unterstütze ich! lasst uns demonstrieren!
Weil das wichtigeste noch nicht gefallen ist. Die Stadt erhält Teile der Lohn- und Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuern. Diese Steuern, die 70% des deutschen Steueraufkommens ausmachen, muss sie sich mit Bund und Ländern teilen. Alle Städte bekommen insgesamt 15% davon ab.
Die blöde Frage ist nun, woher weiss Vater Staat, wieviel jede einzelne Stadt bekommt. Ja ganz einfach sagt sich Vater Staat, schauen wir uns doch an, wieviele Einwohner eine Stadt hat.
Uhh. Ein Einwohner ist ein Bürger, der seinen Hauptwohnsitz in der Stadt hat. Hätten wir in Dresden 500.000 Nebenwohnsitzler, so würde die Stadt keinen einzigen Cent vom Staat bekommen. Obwohl die alle hier einkaufen.
Nochmal Uhh.
Und nun wird vielleicht auch verständlich, warum im Wohnungsgesetz von Lebensmittelpunkt gesprochen wird (nämlich da, wo man sein Geld ausgibt). Und warum die Stadt so gerne möchte, dass sich die Leute bei ihr anmelden.
Seid also bitte so gut, und meldet euch in Dresden an.
Alle anderen Studenten, die wirklich ihren Lebensmittelpunkt bei ihren Eltern haben, d.h. jedes Wochenende nach Hause fahren und die kompletten Ferien immer zuhause verbringen, unterstütze ich natürlich in ihrem Anliegen gegen die ZWS zu klagen und Recht zu bekommen.
Unter diesem Gesichtspunkt würden alle Orte ohne Uni Dresden subventionieren (und wenn man die Studenten- und sonstigen Ausbildungszahlen den Arbeitslosenzahlen gegeüberstellt, dürfte der Vorteil von Ersterem überwiegen).
Versteh ich nicht? Was soll denn daran Subvention durch eine andere Stadt sein, wenn Dresden das Geld für die Versorgung seiner Bürger bekommt?
Der TU StuRa hat einen gangbaren Weg zur Klage entworfen. Teilnehmen können alle Studenten (auch HTW), die von der Zweitwohnsitzsteuer betroffen sind und klagen möchten. Weiteres in diesem Thema:
/index.php?showtopic=17252
FrodoBaggins
21 Nov 2006, 09:09
Zitat(stroeh @ 25 Jan 2005, 23:10)
/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:---
:shocked1: :shocked1:
weitere Infos bei:
eXmatrikulationsamt.desz-online.derenephoenix.de
Es ist falsch, dass mit der Zweitwohnungssteuer Geld hereingeholt werden soll, da die Beträge im öffentlichen Sektor bei ca. 5000 Wohnungen eher gering ist und in der Gelderverteilung eher gering bis gar nicht berücksichtigt werden.
Richtig ist, dass die die Stadt die "magische" Grenze von 500.000 überschreiten will. Dazu hat man sich wie in anderen Städten üblich (z.B.: München) eine Zweitwohungssteuer zugelegt. Hier gehts einfach darum, dass Studenten Ihren Erstwohnsitz in Dresden anmelden sollen. Ab 500.000 Einwohner gibts eine höhere Förderung durch den Bund. Dies ist der Hintergrund der Steuer. Nichts anderes. Deshalb ist die These, dass diese Steuer verpufft ebenfalls falsch, da wenn jeder diese Steuer einführt, die Leute wie Studenten gezwungen sind, die Erstwohnsitze zu verlagern. Auf der anderen Seite ist es auch so, da kenne ich ne Menge Studenten, wo Mama und Papa das Geld in den Arsch blasen (Ich rede hier nicht von 150 Euro im Monat, Kindergeld sondern von Summen bis zu 1500 Euro) denen das nichts ausmacht. Die Lage wird sicherlich noch schlimmer, wenn in anderen BL die Studiengebühren eingeführt werden. dann wird es einen regelrechten Run auf die Städte (Bundesländer) ohne geben, die keine Studiengebühren erheben. Dazu gehört auch Dresden.
Viel bedenklicher sehe ich den WOBA Verkauf, der langfrsitig eine Erhöhung des Mietspiegels hier in Dresden bringen wird. Dann ist nichts mehr mit 150 Euro für ein Zimmer... Leider.
@Chris :
wir haben bereits 500.000 Einwohner

.
Mrs. Spookiness
21 Nov 2006, 18:20
so, hab jetzt auch meinen steuerbescheid bekommen
yocheckit
21 Nov 2006, 21:09
Zitat(Chris @ 19 Nov 2006, 21:35)
Uhh. Ein Einwohner ist ein Bürger, der seinen Hauptwohnsitz in der Stadt hat. Hätten wir in Dresden 500.000
Nebenwohnsitzler, so würde die Stadt keinen einzigen Cent vom Staat bekommen. Obwohl die alle hier einkaufen.
Nochmal Uhh.

Zitat(FrodoBaggins @ 21 Nov 2006, 08:09)
@Chris :
wir haben bereits 500.000 Einwohner

.

richtig lesen!
Luca Brasi
27 Nov 2006, 00:47
ich hab ihn jetzt auch bekommen. was macht ihr jetzt damit? einfach nicht bezahlen oder doch noch eine begründung schreiben? oder doch einen rechtsanwalt einschalten?
Mrs. Spookiness
27 Nov 2006, 02:45
wir werdens mal nem rechtsanwalt zeigen und den fragen was wir machen sollen, ansonsten werd ich (bzw. meine Mutter) die zws zahlen
shgeri
30 Nov 2006, 19:23
hi,
kann mir jemand der den Bescheid schon bekommen hat
das 2. Blatt zuschicken, in der die Begründung der stadt drinsteht
ich find bei mir nurnoch das 1. und für meinen Rechtsanwalt wäre das sicher nützlich...
meine e-mail addy gibts per PN...
damit würdet ihr mir sehr helfen und euch evtl auch falls ich was erreiche...!!
dArignac
07 Jan 2007, 20:41
Hat jemand zufällig noch das Steuerformular da, was man da ausfüllen muss und wonach die Bemessungsgrundlage ermittelt wird? Ich war so doof und hab von meinem keine Kopie gemacht, brauch aber jetzt eins... danke
Vielleicht allgemein nur ein paar Argumente in die Runde (auch an yocheckit):
Man sollte nicht nur die Situation Nebenwohnsitz -> Hauptwohnsitz betrachten, sondern auch Nebenwohnsitz -> Gar kein Wohnsitz. (Und den Gedanken habe ich versucht, da einzubringen)
Sicher wird es für die Stadt ein nette Zusatzeinnahme sein. Auch in den anderen Uni-Städten. Darauf könnte man eigentlich stolz sein, oder? Was kümmern uns auch die ganzen kleinen Dörfer ringsherum?
dermuelli
09 Feb 2007, 20:14
im momentanen Satus sind die Argumente eh egal. Die Stadt geht auf einzelne Argumente doch nicht ein und verschickt nur personalisierte Standardschreiben
Von daher kann man sich die Argumente fürs VG aufheben...
wie kann man einen Nebenwohnsitz besitzen, wenn man keinen Hauptwohnsitz besitzt? Sollte da nicht jeder Angestellte im Meldeamt hellhörig werden und sagen: "so nicht Freundchen"?
Eisregen
09 Feb 2007, 21:39
Zitat(Chris @ 09 Feb 2007, 20:34)
wie kann man einen Nebenwohnsitz besitzen, wenn man keinen Hauptwohnsitz besitzt? Sollte da nicht jeder Angestellte im Meldeamt hellhörig werden und sagen: "so nicht Freundchen"?

hauptwohnsitz bei den eltern, nebenwohnsitz ürjentwo ?
Ich muss dermuelli Recht geben, hat in dieser Stadt alles keinen Sinn oder hat schon jemand mit seiner Beschwerde Erfolg gehabt? Und die Leute vom Meldeamt können da auch nichts für, als ich mich umgemeldet habe, haben die auch nur den Kopf geschüttelt, und das Beste kommt noch, ich muss tatsächlich für den Monat Januar 10€ bezahlen obwohl ich mich am 4.1 umgemeldet habe. Geld regiert die Welt!
dermuelli
10 Feb 2007, 12:50
Zitat(Chris @ 09 Feb 2007, 20:34)
wie kann man einen Nebenwohnsitz besitzen, wenn man keinen Hauptwohnsitz besitzt? Sollte da nicht jeder Angestellte im Meldeamt hellhörig werden und sagen: "so nicht Freundchen"?

vielleicht meint er den unterschied: nebenwohnsitz mit eigener wohnung und hauptwohnsitz ohne eigene wohnung da ja von den Eltern gemietet.
ansonsten macht es keinen Sinn
@klaus: Naja einen Sinn hat es schon dagegen vorzugehen. Finde aber man kann sich zich Schreiben, Ausführungen und damit Aufwand sparren wenn eh immer der gleiche Brief rausgeht und auf die Argumente des Widerspruches nicht eingegangen wird. Ich habe nun schon die 2te Anhörung zum Widerspruch hinter mir und lass mich mal überraschen, ob die Stadt nun mal Aussage kräftiger antworten kann, als nur mit dem "Schwerin Urteil"...
In Rheinland-Pfalz ist ein Student mit Erfolg gerichtlich gegen die Zweitwohnsitzsteuer der Stadt Mainz angegangen:
Spiegelartikel
lustig die stadt dresden....eine zahlungsaussetzung bei widerspruchsverfahren ist ausgemacht und die schicken erstmal fleißig mahnungen raus...vielleicht is ja einer so blöd und zahlt...ganz schön dreist find ich....aber nich mit mir
hoffentlich hat mainz in gewisserweise relevanz
SnakePlissken
14 Feb 2007, 14:59
Ich habe heute auch meinen Bescheid bekommen. Naja, für 3 Euro im Monat für die nächsten 3 bis 4
Jahre lohnt sich
kein Rechtsstreit....
Ärgert mich aber schon....
haben denn soviele studenten zu hause bei mutti ein auto gemeldet oder warum wird sich an einen hauptwohnsitz geklammert, der in wahrheit keiner ist?
Zitat(spon)
Wenn der Student lediglich ein Kinderzimmer im Haus seiner Eltern bewohnt, kann man nicht von einem echten Hauptwohnsitz ausgehen
ich glaub solche leute verklagen ihren späteren nachbarn mal, weil ein ast vom apfelbaum ins grundstück hängt
stroeh
14 Feb 2007, 15:24
stellt sich die frage ob man immernoch unter vorgehalt zahlen kann
oder hat sich das in der zwischenzeit, rechtlich gesehen, erübrigt?
sQeedy
14 Feb 2007, 20:04

? unter vorbehalt zahlen ist ein allgemein zulässiges mittel.
stroeh
14 Feb 2007, 20:25
das hat zumindest der STURA mal als empfehlung rausgegeben
(ich hab schon die seite gesucht, aber noch nicht wieder gefunden ... meld mich wieder)
SnakePlissken
14 Feb 2007, 21:59
Zitat(loco @ 14 Feb 2007, 14:19)
haben denn soviele studenten zu hause bei mutti ein auto gemeldet oder warum wird sich an einen
hauptwohnsitz geklammert, der in wahrheit keiner ist?

Hey, nicht jeder der in Dresden studiert wohnt auch hier. Ich persönlich fahre wirklich (fast) jedes
Wochenende nach Hause weil ich da Familie + Freundin habe. In Dresden bin ich nur unter der Woche
zum studieren.
Außerdem würde ich doch mein Vaterland verleugnen wenn mich Preuße mein Personalausweis als
Sachse deklariert. Undenkbar!
ich fragte nach denen, die dies nicht tun, du darfst natürlich weiter lokalpatriot bleiben
Es bleibt wie in jedem Fall, diejenigen die wirklich betroffen sind, müssen leiden, durch die große Masse derer, die sich nicht ganz korrekt verhalten. Schade.
EnjoyTheChris
15 Feb 2007, 00:38
Zitat(loco @ 14 Feb 2007, 14:19)
haben denn soviele studenten zu hause bei mutti ein auto gemeldet oder warum wird sich an einen hauptwohnsitz geklammert, der in wahrheit keiner ist?
Wenn das Auto auf Mutti angemeldet ist (wie es ja bei vielen Studenten ist), dann ist es eh' egal, wo der Wohnsitz ist. Abgesehen davon, können Autos auch auf den Nebenwohnsitz angemeldet werden...
C'ya,
Christian
PS:Motorräder natürlich auch
@stroh und sqeedy: Unter Vorbehalt bringt nichts!
Ihr habt einen Bescheid und müßt Widerspruch einlegen!
mcnesium
19 Feb 2007, 18:42
und wat is wenn man trotz widerspruch ne mahnung bekommen hat? den gleichen widerspruch nochmal abschicken?
Zitat(Maxe @ 14 Feb 2007, 11:10)
lustig die stadt dresden....eine zahlungsaussetzung bei widerspruchsverfahren ist ausgemacht und die schicken erstmal fleißig mahnungen raus...vielleicht is ja einer so blöd und zahlt...ganz schön dreist find ich....aber nich mit mir
also ich hab mich an die anwaltskanzlei gewandt, die ich vom stura genannt bekommen habe.die machen für mich nun den ganzen widerspruchs-kram, sind ja nun auch schon 2 (2006 & 2007)...und die haben mit der stadt ne zahlungsausetzung ausgemacht aber die stadt hat trotzdem einfach mal auf gut glück (so seh ich das) mahnungen rausgeschickt....hatte mich dann natürlich beim anwalt erkundigt und die meinten --> nich zahlen (muss wohl vielen so gehen, die sie vertreten)...
also weiß ja nich wo und wie du dich rechtlich vertreten lässt aber eigentlich steht ja in dem zahlungsbescheid drin das ein widerspruch keine zahlungsaufschiebende wirkung hat (das muss dann halt dein anwalt auskaspern)
@Maxe: aha, das ist ja mal interessant ... verfolge ich mal im weiter!
@McNesium: hatten wir uns da nicht letztens unterhalten? Ein Widerspruch an sich hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, du muß erst einmal - so will es die Stadt - das Geld zahlen. Gibt sie deinem Widerspruch statt, bekommst du es zurück.
Zitat(René @ 20 Feb 2007, 00:28)
Ein Widerspruch an sich hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, du muß erst einmal - so will es die Stadt - das Geld zahlen. Gibt sie deinem Widerspruch statt, bekommst du es zurück.
sehr interessant.. wenn die stadt das darf (einen widerspruch so einzugrenzen, dass er keine aufschiebende wirkung hat), dann darf das doch jeder x-beliebige bürger in dtl auch? (vor dem gesetz sind alle gleich blablub)
also kann ich, als x-beliebiger bürger, mc oder dir jetzt eine rechnung über 30.000€ schicken, du darfst natürlich widerspruch einlegen, dieser hat aber keine 'aufschiebende' wirkung, ergo müsste ich das geld bekommen und darf damit solange rumpfuschen, bis der widerspruch abgewickelt ist, meinetwegen 30 tage (hypothetische zahl) und dann geb ich dir das geld wieder, weil du ja eh recht bekommst.. das mache ich nun bei 40mio bürgern und habe über einen monat lang 30.000€ * 40mio bürger zu meiner freien verfügung..
was da wohl für zinsen anfallen?
also so ganz sauber kommt mir das mit der aufschiebenden wirkung nicht vor..
edt:
ich würde eher mal sagen, dass dir die stadt in falle einer 'nicht aufschiebenden wirkung' weiterhin mahngebühren auferlegen kann und falls sie am ende doch recht bekommen, zahlst du halt die mahngebühren auch noch..
oder ist doch obige vermutung richtig? ..dann habe ich jetzt zu tun
Das ergibt sich m.E. aus der Abgabenordnung - die gilt für alle Bürger für steuerliche Angelegenheiten und Abgaben gleich. Und da werden diese Verfahren auch bei der Einkommenssteuer angewandt.
Was du als Privatperson machst, steht wieder auf einem anderen Blatt.
dermuelli
27 Feb 2007, 23:24
[quote=loco,20 Feb 2007, 00:50]
sehr interessant.. wenn die stadt das darf (einen widerspruch so einzugrenzen, dass er keine aufschiebende wirkung hat), dann darf das doch jeder x-beliebige bürger in dtl auch? (vor dem gesetz sind alle gleich blablub)
naja die fehlende aufschiebende Wirkung hat schon seine Richtigkeit: aus §80 VwGO
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung...
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur
1. bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten
da die ZWS ne Steuer ist, darf die Stadt das Geld also sofort einfordern. alles andere ist "Kulanz"
YaYstefan
28 Feb 2007, 22:14
so mädels, ich musste mich nun auch hier nebenwohntechnisch melden, Kfz-stelle sein dank, wie ist der progress so? ist mit der ganzen klagerei schon was rausgekommen? Wieviel soll man so als student der eh kein geld hat zahlen? wie ist es mit dem einspruch? danke für ne hilfreiche&kurze antwort

)
Du kannst auch dein Auto auf deinen Nebenwohnsitz anmelden. Das ist wesentlich einfacher, als sich durch alle Instanzen von der Stadt verklagen lassen und dann doch zu verlieren.
sQeedy
04 Mar 2007, 03:06
Zitat(René @ 18 Feb 2007, 21:39)
@stroh und sqeedy: Unter Vorbehalt bringt nichts!
Ihr habt einen Bescheid und müßt Widerspruch einlegen!

warum?
chaoscamp
04 Mar 2007, 12:25
weil der va sonst in bestandskraft erwächst und du nichts mehr gegen ihn tun kannst!
auch wenn er rechtswidrig war so spielt es keine rolle! dein recht hast du dann sozusagen verwirkt dagegen vorgehen zu wollen. ausnahme wären nur nichtige va ob das hier aber der fall ist und es jemals zu so einer entscheidung kommt nuja.
auf jeden fall steht es auch in der rechtsbehelfsbelehrung die man bekommen hat mit drin!
die frist für den widerspruch ist genau 1 monat! (meist plus drei tage wegen zustellung)
glasklar
24 Apr 2007, 16:30
mein zweitwohnungssteuerbescheid liegt gerade zerknüllt in der ecke. was ist denn das eigentlich für
ein drecks-mist-steueramt.
also, ich konnte mich damals im januar nicht ummelden, weil ich gar nicht in deutschland war. so hat
meine mam irgendwie eine verlängerung der ummeldefrist beantragt, die auch genehmigt wurde. im
märz hatte ich dann meinen dd-hauptwohnsitz angemeldet und dachte die sache ist gegessen.
pustekuchen, jetzt sitz ich vor so nem wisch und soll von januar bis märz 2006 steuern nachzahlen. so
sitz ich jetzt da und frag mich 1. warum? und 2. wovon? natürlich muss auch ich das geld zahlen und
bekomme es eventuell, man weiß es ja nicht... irgendwann wieder. ist doch total bescheuert?! vorallem
die wissen da auf dem amt genau, dass es aufgeschoben wurde, denn ansonsten hätten die doch viel
eher eine mahnung rausgeschickt, oder?
was soll ich denn jetzt machen? ich mein ich hab denen die kopie von der genehmigung der
fristverlängerung, mein auslandsvisum, und nen fetten widerspruch... etc. schon geschickt...
bürokratie...oder so wat ähnliches
Mir ist das irgendwie nicht ganz glasklar?
Du bis zum Januar hier nach Dresden gezogen und gleich ins Ausland geflogen und hast deswegen von deiner Mami beantragen lassen, dass die 2 Wochen Ummeldefrist auf 3 Monate ausgedehnt wird. Und weil du keinen Wohnsitz in Dresden angemeldet hattest (für die 3 Monate), aber einen Mietvertrag besessen hast, sollst du jetzt für die 3 Monate Nebenwohnsitzsteuer zahlen? Richtig?
sQeedy
24 Apr 2007, 20:20
geduld und beharrlichkeit werden dich zum erfolg fuehren, junger padawan
YaYstefan
24 Apr 2007, 20:46
dann ignorier das teil doch einfach ....mir können die ämter alle mal an meinem persönlich ebenfalls langsam bürokratisch arbeitendem arsch vorbei ...
ich hab auch nur probleme mit den wichsern...
Ich hab seit 5 jahren mein Motorrad hier nebenwohnsitzlich angemeldet. hatte ende Feb. RECHTZEITIG meine neue Dresdner adresse zur kfz stelle gefaxt und 2monate später bekomm ich post von meinem hauptwohnsitz das ich dort SOFORT mein kfz anmelde..weil seit 1.3.07 kannst du kfz´s nur noch auf hauptwohnsitz anmelden...
ey frag nich man, die haben posteingangstempel 29.Feb im KFZ amt, bearbeiten das 14tage später und sagen GEHT NIMMER...wichser...ich soll jetz 500km fahren und noch neue nummernschilder von zuhause mir machen lassen und wieder hierher, laut denen ...
nur ärger mit den bürokraten...das beste ist echt NIE ANMELDEN!
glasklar
24 Apr 2007, 21:52
@chris
nee,..eventuell hab ich da was bissl falsch erklärt...also wohn schon ziemlich lang in dresden, hatte die
wohnung, aber als zweitwohnung gemeldet..und als das dann im januar umgestellt wurde und die auf
einmal steuern (wahrscheinlich für die neue brücke) kassieren wollten, konnt´sch mich ne ummelden.
verstehst?
Für Januar hättest eh bezahlen müssen, ich hab mich am 3.1 umgemeldet und musste für Januar auch noch blechen. Die sind hier echt das letzte in DD, können aber nicht mal ne Brücke und ein Stadion bauen, diese Deppen.
glasklar
24 Apr 2007, 22:05
ähm,..ich war eigentlich auf dem stand, dass man den januar nicht bezahlen mußte, wenn man sich mit
widerspruch meldet...bzw. sich dann zum hauptwohnsitz ummeldet.
mich piept das so an!!! nicht mal nur wegen der kohle...ES IST SO UNGERECHT!!!
und ich glaub die
gute sachbearbeiterin erkennt mich schon am klang meiner zarten stimme...

ich mein, die haben sich ein jahr bei mir nicht gemeldet und auf einmal soll ich kohle an die sonne
bringen??? ich find das komisch...
...jap so isses. und denen is egal wo du das geld hernimmst. und wenn de dafür nen kredit aufnehmen müsstest.
hat eigentl. in dresden mal einer explizit dagegen geklagt?
bin doch schon dabei

.....frau merkel hat halt ein ei am wandern
was ich auch noch lustig finde, hatte ne zahlungsaufforderung für 06 bekommen und mein anwalt hatte ne kostenaussetzung mit der stadt vereinbart. tjo da flattert mir doch glatt ne mahnung ins haus

, hab ich meinen anwalt gefragt, der meinte "nich zahlen,isn fehler der stadt....jut dacht ich mir....dann bekam ich ne 2. letzte mahnung über die mahngebühren der 1. (unberechtigten mahnung) in höhe von 5 euro oder so....ruf ich wieder beim anwalt an....tjo, muss wieder nich zahlen weil unberechtigt....naja versuchen kann man es ja, nich war, liebe "landeshauptstadt" ..... musss immer so lachen wenn ich einen brief mit diesem briefkopf erhalte....nur deppen am werk
glasklar
24 Apr 2007, 22:51
das heiß ich sollt auch mal nen anwalt besuchen, hab damit heut schon gedroht...auf einmal hatte die
doch mein zeug gefunden, was ich der guten frau nochmal schicken sollte...nerv!!!
ich sags ja die haben da echt ein ei am helm..oder im kaffee...wer weiß.
Zitat(Maxe @ 19 Feb 2007, 21:22)
also ich hab mich an die anwaltskanzlei gewandt, die ich vom stura genannt bekommen habe.die machen für mich nun den ganzen widerspruchs-kram, sind ja nun auch schon 2 (2006 & 2007)...und die haben mit der stadt ne zahlungsausetzung ausgemacht aber die stadt hat trotzdem einfach mal auf gut glück (so seh ich das) mahnungen rausgeschickt

kann ich bisher nur empfehlen...hast zwar bissl papierkram aber geschenkt wird denen nix
Genau. Schenke niemals der Stadt in der du lebst Geld. Die bauen davon eh nur die Prager Straße, das Stadion und die Waldschlößchenbrücke. Außerdem finanzieren sie den DVB, so dass die 61 alle 3 Minuten fahren kann. Also bloss nichts verschenken!
Sowjet
25 Apr 2007, 08:26
Korrektur:
Sie bauen die Prager Straße und planen das Stadion und die Waldschlösschenbrücke.
Zitat(Maxe @ 25 Apr 2007, 15:22)
Fakt ist einfach:
Eine Stadt bekommt je nach Einwohnerzahl Zuweisungen aus der Mehrwertsteuer (nicht automatisch bekommt sie die Mehrwertsteuer, die ihr in einer Stadt zahlt). Und zwar nach gestaffelten Sätzen, die an bestimmte Einwohnerzahlen gekoppelt sind. Eine dieser Kennzahlen ist die Marke 500.000. Erreicht man diese, dann erhält man einen höheren Prozentsatz von der Mehrwertsteuer.
Aber wie kann eine Stadt dies erreichen. Durch Zuzug von Einwohnern, Eingemeindung oder hoher Geburtenrate. Die Geburtenrate ist aber leider im Keller, eingemeindet haben wir auch schon alles, was im halbwegs erreichbaren Umkreis zu finden ist, bleibt also nur noch der Zuzug. Für eine Stadt wie Dresden, die laufend von unten an der 500.000 Einwohnermarke kratzt ist es natürlich ein besonderes Ärgernis, wenn 15.000 Studenten nur als Nebenwohnsitz angemeldet sind. Also führt man (da die Zuzugsprämie nicht den gewünschten Erfolg hatte) die Nebenwohnsitzsteuer in einer Höhe ein, die für den normalen Studenten nicht mehr tragbar ist. Schwupps hat man 5000 Einwohner mehr und damit geht es allen in Dresden besser.
Die Nebenwohnsitzsteuer ist also eine Gängelei von sagen wir 1% der Einwohner (hab ich Einwohner gesagt *lol* - also eher nebenwohnsitzlich angemeldeten, aber nicht in der Statistik gezählten Einwohner), damit für die anderen 99% mehr Geld zur Verfügung steht.
Wenn man denn auf pauschale Mehrheitsentscheidungen steht, müsste man sagen, dass die Maßnahme durchaus vertretbar ist.
Ps: Im Übrigen musst du das ja nicht zahlen, du hättest ja die Alternative ergreifen können, dich rechtzeitig mit Hauptwohnsitz hier anzumelden.
glasklar
25 Apr 2007, 21:57
genau das konnte ich ja nicht, also den zweitwohnsitz in nen hauptwohnsitz umzumelden, weil ich im
ausland war... naja...
Zitat(Chris @ 25 Apr 2007, 21:20)
Fakt ist einfach:
Eine Stadt bekommt je nach Einwohnerzahl Zuweisungen aus der Mehrwertsteuer (nicht automatisch bekommt sie die Mehrwertsteuer, die ihr in einer Stadt zahlt). Und zwar nach gestaffelten Sätzen, die an bestimmte Einwohnerzahlen gekoppelt sind. Eine dieser Kennzahlen ist die Marke 500.000. Erreicht man diese, dann erhält man einen höheren Prozentsatz von der Mehrwertsteuer.
ich wollte nich auf die mehrwertsteuer anspielen, sondern eher auf die willkür "ach machen wir mal ne steuer um noch paar schlüsselzuweisungen zu bekommen"....der rest is mir schon klar
die art und weise wie das alles vor sich geht missfällt mir ganz einfach...und ich behaupte de facto von mir "nicht in dresden" zu leben (jedes we zu hause usw., unter anderem um zu arbeiten), also wozu ummelden und sachse werden und nich mehr in der heimat wählen dürfen und meiner kleinen stadt die schlüsselzuweisungen wegnehmen, die sie definitiv eher nötig hat als die schuldenfreie landeshauptstadt...
nö hab ich kein bock drauf...den versuch isses mir wert denn wie gesagt geschenkt wird hier nix
Zitat(Maxe @ 26 Apr 2007, 01:17)
die art und weise wie das alles vor sich geht missfällt mir ganz einfach...
Ja mir auch. Mir wär es auch lieber gewesen, wenn defacto von jedem Studenten angenommen würde, dass er seinen Hauptwohnsitz in Dresden hat, und jemand, der partou das nicht will eine Art Fahrtenbuch führen müsste, anhand dem er beweisen kann, dass er wirklich weniger Zeit in Dresden als in der Stadt seines Hauptwohnsitzes verbringt.
Zitat
und ich behaupte de facto von mir "nicht in dresden" zu leben (jedes we zu hause usw., unter anderem um zu arbeiten), also wozu ummelden und sachse werden und nich mehr in der heimat wählen dürfen und meiner kleinen stadt die schlüsselzuweisungen wegnehmen, die sie definitiv eher nötig hat als die schuldenfreie landeshauptstadt...
ja, wir haben mal ausgerechnet, wenn man wirkliches jedes Wochenende und die komplette vorlesungsfreie Zeit zu Hause verbringt, dass man es tatsächlich auf die Hälfte der Tag im Jahr bringt. Aber ob das wirklich die Idee des Studierens ist? Und ob wirklich dein Lebensmittelpunkt dann zuhause liegt? Naja, eventuell kann das ja sein. Schon mal über ein Fernstudium nachgedacht, dann musst du gar nicht mehr von zuhause weg?
Tja, wie gesagt. Ob die Stadt Dresden die Schlüsselzuweisungen eher nötig hat, oder nicht, kann ich nicht sagen. Generell hat keine Stadt Geld. Aber vermutlich ist es so, dass du die Dresdner Infrastruktur nutzt, die meisten Studenten stehen auch noch drauf, dass die 61 hübsch häufig fährt, dass man hier und dort seinen Studentenrabatt bekommt etc. pp. Das sind alles Sachen, die von der Stadt Dresden bezahlt werden, und zwar aus den Schlüsselzuweisungen durch die Mehrwertsteuer.
Zitat
nö hab ich kein bock drauf...den versuch isses mir wert denn wie gesagt geschenkt wird hier nix


Die Stadt Dresden verschenkt auch nichts.
_joschi_
26 Apr 2007, 07:59
Tut mir leid für meine dümmliche Frage vielleicht.
Aber ich hab von 2004 bis 2006 in Dresden gewohnt und war als Nebenwohnsitz eingetragen.
Zur Zeit lebe ich wieder bei meinen Eltern.
Zum WS 07/08 zieh ich wieder nach Dresden, hab aber vor, meine Wohnung als Hauptwohnsitz einzutragen und nebenbei 150 Euro einzustreichen. Bekomm ich die trotzdem noch, auch wenn ich schon 2 Jahre in Dresden gewohnt habe?
glasklar
26 Apr 2007, 08:53
denk schon,..
jo, wenn sie nicht vorher abgeschafft wird, bekommste die noch, hast ja nicht den Hauptwohnsitz in den 2 Jahren in DD gehabt..
Jo, nur zweimalig den Hauptwohnsitz anmelden gibt nicht zweimalig Knete.
dermuelli
07 May 2007, 11:40
schon jemand gesehen??
OVG Koblenz Beschluss vom 29. Januar 2007, Aktenzeichen 6 B 11579/06.OVG
zitat: "...Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer von Studierenden, die am elterlichen Wohnsitz mit Hauptwohnung gemeldet seien und am Studienort eine Nebenwohnung nutzten, verstoße gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Der Studierende habe bereits keine rechtliche und tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über die in der elterlichen Wohnung genutzten Räumlichkeiten und deshalb im steuerrechtlichen Sinne keine Hauptwohnung inne. Darüber hinaus sei die Zweitwohnungssteuer nur gerechtfertigt, wenn das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Erstwohnung den Schluss auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zulasse. Studierende, die während des Semesters am Studienort eine Nebenwohnung unterhielten, im Übrigen aber den Wohnraum der Eltern als Teil der Unterhaltsleistung nutzten, stellten jedoch im allgemeinen keine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter Beweis..."

jetzt kann man neben Lüneburg noch auf eine höhere Instanz verweisen
soooo wollt nur mal kundtun, dass morgen der große tag ist....
"maxe ./. landeshauptstadt dresden"
ich hoffe jetzt mal, dass ich hier nich der einzige student im exma kreise bin, der dagegen geklagt hat und nun zur mündlichen verhandlung antreten darf

...
ich werde versuchen das fachgelaber zu entwirren und mir ein paar notizen machen und die dann hier bekanntgeben, denk ich mal...
vielleicht kann man ja über ne exclusiv-berichterstattung verhandeln @ exma
(dem fernsehen hab ich schon abgesagt

)
dermuelli
09 Jul 2007, 20:31
also ich klage zwar nicht persönlich, aber bitte berichten ich bin dafür!! immerhin habe ich die stadt 1,5jahre erfolgreich hingehalten und NICHT BEZAHLT
kann wohl positiv für uns ausgehen. bzw MUSS. Sonst zweifle ich am VG und meinem Studium...
Digger
10 Jul 2007, 17:02
Habe erst in der ABS Radio NRJ gehört und dort hieß es, das Dresdner Verwaltungsgericht habe die Zweitwohnsitzsteuer teilweise gekippt. Generell sei diese Steuer zwar rechtens, jedoch nur, wenn wirklich der "Tatbestand" von 2 Wohnungen erfüllt sei.
Demnach ist ein Zimmer in einem Wohnheim und das Zimmer im elterlichen Haus nicht als Wohnung anzusehen.
Dies es zumindest im Radio...bin zwar noch am Stöbern, aber hab' noch weiter nix dazu gefunden.
siehe auch
beim MDR
soo also mal meine laienhafte kurze zusammenfassung:
erstmal das wichtigste:
-die steuerbescheide sind rechtswidrig-
war eine gute verhandlung (war mein erster kontakt mit gerichten etc.), freundlicher, sachlicher und durchaus humorvoller vorsitzender (so war es nicht ganz so trocken).
also die zws (zweitwohnsitzsteuer) satzung ist sehr gut formuliert und rechtlich nicht zu beanstanden aber sie findet keine korrekte anwendung, denn für die erhebung einer zws ist das "innehaben" einer hauptwohnung vorrausgesetzt.
das innehaben der wohnung bedeutet "rechtliche verfügungsbefugnis" zu haben (das kann man nicht anders regeln), wovon bei einem kinderzimmer nicht die rede sein kann.
man muss also eine hauptwohnung und eine zweitwohnung "innehaben" um steuerpfichteig sein zu können.
zweitwohnung ist auch nicht gleich nebenwohnung (nebenwohnung ist ein melderechtlicher begriff), man kann also eine nebenwohnung haben, die aber noch lange keine zweitwohnung sein muss.
die zws ist eine reichen-,luxus- und vergügungssteuer,eben für jene die sich das kleine häuschen am grünen elbhang zusätzlich leisten, davon kann jedoch bei studenten keine rede sein.
auch kann die steuer nicht als zwang zum ummelden angesehen werden, obwohl es melderechtlich nachvollziehbar ist.
die kammer orientiert sich an den koblenzer und weimarer urteilen, das müchner urteil ist eher melderechtlich geregelt, was für dieses verfahren allerdings keine rolle spielt.
die landeshauptstadt wollte sich immer auf das augsburger urteil beziehen, was aber vollkommen an der sache vorbei ging, da die stadt augsburg eine andere satzung als die stadt dresden hat und diese eher melderechtlich anzusehen ist.
die berufung auf augsburg ist so nicht möglich, da es sich um eine andere satzung handelt
(man kann ja nicht äpfel mit birnen vergleichen).
die dresdner satzung ist nicht konstitutiv, sondern deklaratorisch...
der aufwand vor ort ist nur besteuerbar, wenn aufwand woanders betrieben wird.
der vorsitzende empfahl der stadt auch die zws-satzung nich in eine nebenwohnungsteuersatzung zu ändern, da die satzung so wie sie ist, sehr gut ist....
dresden will nun die fälle vom VG entscheiden lassen, die aber wohl nicht anders als die kammer entscheiden werden, da die kammer so argumentieren wird, dass es OG-fest sein wird.
der vorsitzende ordnete dann die aussetzung der vollziehung an, bis zur rechtskräftigen entscheidung.
wann das VG nun urteilt steht in den sternen, wohl frühestens im september/oktober...
Digger
10 Jul 2007, 19:12
ellipirelli1980
10 Jul 2007, 20:17
Aber da die Urteile nichts rechtskräftig sind kann man doch noch nichts in die Wege leiten oder? Müssen wir nun auch für das nächste Quartal bezahlen?
Elli
Digger
10 Jul 2007, 20:19
Ich denke, wenn die Vollziehung erstmal ausgesetzt wird, muss nicht gezahlt werden.
Zumindest hab' ich persönlich einen Antrag darauf gestellt und musste erstmal nix bezahlen, bis ein rechtskräftiges Urteil steht.
ellipirelli1980
10 Jul 2007, 20:36
Hallo Digger,
hast du die Auskunft vom Amt bekommen? Wie hast du deinen Antrag formuliert? Denkste man bekommt wirklich die Auskunft nicht zahlen zu müssen, nicht das ich dann ne fette Mahnung bekomme!
Elli
PS: Das Geld was wir hier sparen nehmen sie uns ja gleich wieder beim Semesterbeitrag ab!
also so siehts aus...wer son zws bescheid bekommt, geht den normalen weg wie gehabt, widerspruch einlegen, nicht bezahlen, und aussetzung der vollziehung beantragen...
aber um mich hier nich zuweit aus dem fenster zu lehnen (so genau hab ich den wortlaut meines anwalts nicht mehr im kopf

), empfehl ich euch demnächst mal beim stura nachzufragen oder gleich bei einem anwalt nachzufragen...ich kann unseren nur empfehlen
achso: mahnungen hab ich noch und nöcher erhalten, alle unberechtigt (sogar eine mahnung über die mahngebühren einer nicht berechtigten mahnung)--> versuchen kann man es ja (es war bereits eine aussetzung vereinbart)
Interessant, besonders der Abschnitt über den Unterschied zwischen Zweitwohnung und Nebenwohnsitz. Muss sich die Stadt mal wieder was neues einfallen lassen, um die Studenten dazu zu bringen, sich hier mit Hauptwohnsitz anzumelden.
z.B. die Angestellten darauf zu trimmen, dass sie immer annehmen sollen, die Studenten mit dem Hauptwohnsitz hier anzumelden, außer einer widerspricht

Ich könnte mir aber vorstellen, dass in 10 Jahren das ganze dank Schäuble eh nicht mehr benötigt wird, weil die automatische Überwachung dann festlegt, was dein Hauptwohnsitz ist
Luca Brasi
11 Jul 2007, 09:41
oder hier die meldung des stura
stura mitteilung zur zws
@Maxe
könntest du mal das aktenzeichen bzw. die urteilsnummer posten? so dass man sich dann in nem brief gleich konkret darauf beziehen kann...
hmm also mein aktenzeichen ist: 2 K 141/07 ... das ist jedenfalls das was auch im verfahren mitgenannt wurde...
aber rechtskräftiges urteil fällt erst das VG glaub ich, also ne urteilsnummer hab ich noch nich...
ihr widersprecht dem bescheid, zahlt nicht und stellt nen antrag auf aussetzung des vollzugs (ganz wichtig)
LateNightAlumni
14 Jul 2007, 02:09
Hi @ll,
man bekommt doch sein schon bezahltes Geld zurück, wenn das Urteil rechtskräftig wird, oder?
bye
chaoscamp
14 Jul 2007, 12:53
Na nur wenn du auch in Widerspruch gegangen bist

Wenn nicht solltest es wenigstens für die Folgebescheide tun.
Lejanni
14 Jul 2007, 14:01
ehm nur mal kurz ne zwischenfrage: was sollte mich davon abhalten mich hier mit erstwohnsitz anzumelden? hab ich da irgendwas schlimmes verpasst?
ne bonze mit auto bei mutti macht das so
Lejanni
14 Jul 2007, 15:59
hä?
Digger
14 Jul 2007, 16:24
Zitat(Lejanni @ 14 Jul 2007, 14:01)
ehm nur mal kurz ne zwischenfrage: was sollte mich davon abhalten mich hier mit erstwohnsitz anzumelden? hab ich da irgendwas schlimmes verpasst?

Versteh' die Frage nicht!? Nix hält Dich davon ab, kann doch jeder regeln, wie er möchte.
Aber manche möchten sich eben nicht vollständig von der Heimat trennen...schon gar nicht auf Grund erpresserischer Mittel wie der Zweitwohnsitzsteuer!
sparomba
14 Jul 2007, 16:28
Zitat(Lejanni @ 14 Jul 2007, 14:01)
ehm nur mal kurz ne zwischenfrage: was sollte mich davon abhalten mich hier mit erstwohnsitz anzumelden? hab ich da irgendwas schlimmes verpasst?

ich denke mal, dass muss wohl jeder für sich selbst entscheiden.
für mich zum beispiel lohnt es nicht hier in dresden meinen erstwohnsitz anzumelden.
ich bekomme von meiner heimatstadt den kompletten semesterbeitrag erstattet. und das ist aufs jahr gesehen mehr als die Zweitwohnsitzsteuer.
Vorraussetzung ist aber das ich auch in meiner heimatstadt mit hauptwohnsitz angemeldet bleibe. für die stadt lohnt sich das immernoch. und für mich natürlich auch.
wenn dresden mir auch anbieten würde den semesterbeitrag zu zahlen, würde ich mich eventuell auch ummelden. aber wenn sie nur geld von mir wollen,dann nicht.
lusch3
14 Jul 2007, 16:31
wenn du dich ummeldest gibts einmal begrüßungsgeld...aber das wars schon. wo kommst du denn her, dass dir die gemeinde bzw stadt die semestergebühren bezahlt?
sparomba
14 Jul 2007, 16:46
aus ner kleinen stadt am arsch der welt der die jungen leute wegrennen*g
die im rathaus haben halt bemerkt, dass viele junge leute die studieren sich ummelden eben wegen dieser Zweitwohnsteuer! Das gilt aber nicht für studenten, es gibt auch noch was vergleichbares für schüler die eine ausbildung irgendwo (zb in Bayern*g) machen.
Und da die stadt natürlich selber gern die siebenhundert-irgendwas euro pro einwohner hätte, hat man vor 3 jahren diese aktion gestartet.
es gibt glaub ich auch ne höchstgrenze, 170euro oder sowas war das pro semester.
es wird jedes jahr zwischen winter und sommersemester neu entschieden ob gezahlt wird oder nicht.
das heißt man schießt selber den wintersemester-beitrag vor und dann erfährt man im januar ob man das geld für das ganze jahr(also dann auch fürs somersemester) wiederbekommt oder nicht.
ist halt ein bisschen risiko aber bis jetzt wurde es immer gezahlt.
für die stadt bleiben dann ja immernoch 300-400 euro. und das ist natürlich besser als gar nix.
ich finds jedenfalls ne gute idee
onkelroman
14 Jul 2007, 17:03
ich hab mich vor 2 jahren oder so umgemeldet, hab aber vergessen, mir die hunnortfuffzsch mack abzuholen. habe ich darauf jetzt immernoch einen anspruch?
lusch3
14 Jul 2007, 17:25
nein...den antrag musst du innerhalb eines jahres nach der neuanmeldung stellen....
Lejanni
15 Jul 2007, 17:38
und wenn ich mich von zweitwohnsitz auf hauptwohnsitz ummelde?
das hab ich nämlich vor...mir bringt's nämlich nix weiterhin "zu hause" hauptwohnsitzgemeldet zu sein...
lusch3
15 Jul 2007, 17:50
da fragst du am besten in deinem zuständigen bürgerbüro nach. die werden dir auf jeden fall weiterhelfen.
Lejanni
16 Jul 2007, 14:04
oke....dachte nur, weil sich hier doch einige ziemlich gut auskennen...
aber was das jetzt mit "ner bonze mit nem auto bei mutti" zu tun hat, weiss ich immernoch nich
Digger
16 Jul 2007, 15:21
Weil man bei der Ummeldung des Hauptwohnsitzes normalerweise auch sein Auto mitummelden muss. Allerdings soll es da auch Ausnahmen geben und das Auto bliebe am Zweitwohnsitz angemeldet.
Da kenn' ich mich aber nicht so genau aus.
Das war allerdings auch ein Grund für mich, mich nicht umzumelden...wollte kein "DD" auf meinem Nummernschild haben.
Seit 1.3.2007 ist die fixe Idee, der Studenten seit Jahrhunderten schon aufsitzen, Wirklichkeit geworden. Nach § 46 Abs. 2 FZV darf das Auto einer Privatperson nur noch auf den Hauptwohnsitz angemeldet werden.
Lejanni
16 Jul 2007, 18:33
naju gut, das auto, das ich ab und zu benutze, gehört meinem paps...
so ihr lieben,
damit da mal ein bißchen ordnung in die sache kommt, verweise ich auf die seite des stura. geht auf www.spirex.de und der link auf der startseite ist nicht zu übersehen.
aussetzen kann nur der, der einen widerspruch geschrieben hat und ihn nicht zurückgezogen hat. dann schleunigst einen antrag auf aussetzung des vollzugs schreiben. das ist nen dreizeiler und sollte nicht besonders schwierig sein.
für die leute, die keinen widerspruch geschrieben haben tut es mir leid, die haben einen rechtskräftigen bescheid und müssen auch weiterhin zahlen. nur eine neue berechungsgrundlage bringt einen neuen bescheid. ansonsten bleibt der alte gültig.
aber es gibt noch einen ausweg. ein erlassantrag. den könnt ihr stellen, wenn ihr weniger als das steuerrechtliche existenzminimum habt. das sind 7664 euro im jahr. der wird dann aber abgelehnt und dann kommt ihr im stura vorbei. der stura klagt auch gegen die abgelehnten erlassanträge, denn die begründung ist ja haaresträubend. dort bekommt ihr einen vorgefertigten musterwiderspruch und müsst warten, bis das urteil in dem falle kommt. und so lange müsst ihr zahlen. leider.
fragen an zws(ät)stura.tu-dresden.de
alles klar?
ulli
der zwei jahre arbeit reingesteckt hat und es der stadt ordentlich gezeigt hat.
nonametoo
09 Aug 2007, 14:02
DANKE für deine/eure Bemühungen !!!
dermuelli
12 Aug 2007, 01:01
tja alles soweit schon gemacht wie es beschriben ist. nur die stadt antwortet wie folgt: bis zum Erlass eines neuen Bescheides oder eines Nullbescheides bleibt man steuerpflichtig und muss weiter zahlen. toll, oder??
die gehen immer noch auf Dummenfang. und mein Problem: der Erlassantrag wurde schon im Dezember bei mir abgelehnt. Das bringt wohl nichts mehr jetzt zu klagen
Zitat(dermuelli @ 12 Aug 2007, 01:01)
tja alles soweit schon gemacht wie es beschriben ist. nur die stadt antwortet wie folgt: bis zum Erlass eines neuen Bescheides oder eines Nullbescheides bleibt man steuerpflichtig und muss weiter zahlen. toll, oder??

hast du widerspruch eingelegt???
so wie es aussieht hast du es nicht gemacht, dann hast du wohl pech. tut mir leid.
ulli
Ich hab da mal meinen Chef gefragt und der hat einen Artikel drüber geschrieben:
In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Dresden vom 10.07.2007 erhielten alle Studenten Recht, die wegen Zahlung der Zeitwohnungssteuer in Dresden geklagt hatten.
Demnach sei die Satzung der Landeshauptstadt Dresden zwar grundsätzlich in Ordnung, sie wird bei Studenten jedoch in der Regel falsch angewendet. Zwar müsse die Stadt keine ausdrückliche Ausnahmeregel für Studenten aufnehmen, sie müsse bei ihren Einzelfallprüfungen jedoch beachten, dass die melderechtliche Nebenwohnung nicht mir der steuerlichen Zweitwohnung gleichgesetzt werden dürfe. Diese Prüfungen seien zudem nicht mit großem Aufwand verbunden, weil dem erforderlichen Antrag sowieso Unterlagen wie Mietverträge etc. beizufügen sind. Die Landeshauptstadt hatte im Verfahren vorgetragen, dass bei der Zweitwohnungsteuer eine individuelle Prüfung des tatsächlichen Leistungsvermögens unpraktikabel sei.
Das Besteuern einer Zweitwohnung setzt das Innehaben einer Erstwohnung voraus. Wer jedoch als melderechtliche Hauptwohnung lediglich ein Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung hat und dort weder Mieter noch Eigentümer ist und also auch keine wirtschaftliche Verfügungsmacht hat, ist steuerlich nicht Inhaber einer Erstwohnung, sodass eine Zweitwohnung logischerweise nicht vorhanden ist. Die Landeshauptstadt kann eine solche also auch nicht besteuern.
Das Gericht argumentiert im Sinne unserer Klage: „Im Unterschied zum durchschnittlichen Inhaber einer Hauptwohnung hat der Kläger keine Erstwohnung im steuerlichen Sinne. Als Inhaber einer Erstwohnung kann nach allgemeinem Sprachgebrauch und gefestigter abgabenrechtlichen Rechtsprechung nur derjenige angesehen werden, dem die rechtliche und tatsächliche Verfügungsbefugnis über die von ihm als Hauptwohnsitz genutzten Räumlichkeiten zusteht.“ Einem die elterliche Wohnung mitbenutzenden Studenten komme aber nicht einmal die tatsächliche Verfügungsbefugnis zu, sodass von einer rechtlichen Befugnis um so weniger die Rede sein kann. Damit unterscheidet er sich von dem Personenkreis der rechtlich und tatsächlich eine Erstwohnung innehat, also beispielsweise dem Mieter oder Eigentümer selbst.
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird die Zweitwohnungsteuer dadurch legitimiert, dass das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf neben der Hauptwohnung einen Zustand kennzeichnet, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt, so das Bundesverfassungsgericht. Das Innehaben einer Zweitwohnung impliziert daher zum einen, eine Erstwohnung zu haben, die der eines durchschnittlichen Steuerpflichtigen entspricht und zum anderen muss die Zweitwohnung Ausdruck gesteigerter finanzieller Leistungsfähigkeit sein. Nur dann wäre der Abschöpfungszweck der Zweitwohnsitzsteuer als Aufwandsteuer erfüllt.
Gemessen daran stellen Studenten, die am Standort der Universität eine Nebenwohnung unterhalten, dadurch in der Regel keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter Beweis. Dies gilt umso mehr, als den Bewohnern lediglich eines WG-Zimmers gerade das Indiz der finanziell fehlenden Leistungsfähigkeit (eine eigene, alleinige Wohnung zu mieten) anhaftet. Folgt man dem Satzungszweck der Zweitwohnungsteuer der Landeshauptstadt Dresden als Aufwandsteuer, so fehlt bei einem Studenten mangels des „Luxusaspekts“ die Rechtfertigung für diese Steuererhebung.
(Detailinformationen: Rechtsanwalt Andrej Klein Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, Tel.: 0351/8071890, klein@kwbws.de)
StuRa HTW
06 Sep 2007, 19:45
Im aktuellen Wochenkurrier (Ausgabe 36) war zu lesen, dass die Satzungen wirksam aber Studenten nicht betroffen sind, da das Kinderzimmer bei den Eltern nicht als Erstwohnung angesehen werden kann.
Die Entscheidung fiel das Oberverwaltungsgericht MV in mehreren Fällen AZ.: 1 L 194/06, 1 L 241/06, 1 L 242/06
(quelle: www.stura.htw-dresden.de)