Zitat(StuRa HTW @ 06 Sep 2007, 19:45)
Im aktuellen Wochenkurrier (Ausgabe 36) war zu lesen, dass die Satzungen wirksam aber Studenten nicht betroffen sind, da das Kinderzimmer bei den Eltern nicht als Erstwohnung angesehen werden kann.
Die Entscheidung fiel das Oberverwaltungsgericht MV in mehreren Fällen AZ.: 1 L 194/06, 1 L 241/06, 1 L 242/06
(quelle: www.stura.htw-dresden.de)
es gibt auch eine aktuellere entscheidung aus dresden. der stura der tu dd hat gegen die steuer geklagt und in erstinstanzlich gewonnen, ob es eine berufung der stadt geben wird, entscheidet sich in den nächsten zwei wochen. ich verweise, auch wenn es das forum der htw ist, auf die seiten des
stura der tu dddie entscheidungen aus mv haben keinerlei relevanz für sachsen, wurden aber im dresdner urteil ausführlich berücksichtigt.
Für alle, die es im anderen Thread nicht gelesen haben:
Ich hab da mal meinen Chef gefragt und der hat einen Artikel drüber geschrieben:
In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Dresden vom 10.07.2007 erhielten alle Studenten Recht, die wegen Zahlung der Zeitwohnungssteuer in Dresden geklagt hatten.
Demnach sei die Satzung der Landeshauptstadt Dresden zwar grundsätzlich in Ordnung, sie wird bei Studenten jedoch in der Regel falsch angewendet. Zwar müsse die Stadt keine ausdrückliche Ausnahmeregel für Studenten aufnehmen, sie müsse bei ihren Einzelfallprüfungen jedoch beachten, dass die melderechtliche Nebenwohnung nicht mir der steuerlichen Zweitwohnung gleichgesetzt werden dürfe. Diese Prüfungen seien zudem nicht mit großem Aufwand verbunden, weil dem erforderlichen Antrag sowieso Unterlagen wie Mietverträge etc. beizufügen sind. Die Landeshauptstadt hatte im Verfahren vorgetragen, dass bei der Zweitwohnungsteuer eine individuelle Prüfung des tatsächlichen Leistungsvermögens unpraktikabel sei.
Das Besteuern einer Zweitwohnung setzt das Innehaben einer Erstwohnung voraus. Wer jedoch als melderechtliche Hauptwohnung lediglich ein Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung hat und dort weder Mieter noch Eigentümer ist und also auch keine wirtschaftliche Verfügungsmacht hat, ist steuerlich nicht Inhaber einer Erstwohnung, sodass eine Zweitwohnung logischerweise nicht vorhanden ist. Die Landeshauptstadt kann eine solche also auch nicht besteuern.
Das Gericht argumentiert im Sinne unserer Klage: „Im Unterschied zum durchschnittlichen Inhaber einer Hauptwohnung hat der Kläger keine Erstwohnung im steuerlichen Sinne. Als Inhaber einer Erstwohnung kann nach allgemeinem Sprachgebrauch und gefestigter abgabenrechtlichen Rechtsprechung nur derjenige angesehen werden, dem die rechtliche und tatsächliche Verfügungsbefugnis über die von ihm als Hauptwohnsitz genutzten Räumlichkeiten zusteht.“ Einem die elterliche Wohnung mitbenutzenden Studenten komme aber nicht einmal die tatsächliche Verfügungsbefugnis zu, sodass von einer rechtlichen Befugnis um so weniger die Rede sein kann. Damit unterscheidet er sich von dem Personenkreis der rechtlich und tatsächlich eine Erstwohnung innehat, also beispielsweise dem Mieter oder Eigentümer selbst.
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird die Zweitwohnungsteuer dadurch legitimiert, dass das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf neben der Hauptwohnung einen Zustand kennzeichnet, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt, so das Bundesverfassungsgericht. Das Innehaben einer Zweitwohnung impliziert daher zum einen, eine Erstwohnung zu haben, die der eines durchschnittlichen Steuerpflichtigen entspricht und zum anderen muss die Zweitwohnung Ausdruck gesteigerter finanzieller Leistungsfähigkeit sein. Nur dann wäre der Abschöpfungszweck der Zweitwohnsitzsteuer als Aufwandsteuer erfüllt.
Gemessen daran stellen Studenten, die am Standort der Universität eine Nebenwohnung unterhalten, dadurch in der Regel keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter Beweis. Dies gilt umso mehr, als den Bewohnern lediglich eines WG-Zimmers gerade das Indiz der finanziell fehlenden Leistungsfähigkeit (eine eigene, alleinige Wohnung zu mieten) anhaftet. Folgt man dem Satzungszweck der Zweitwohnungsteuer der Landeshauptstadt Dresden als Aufwandsteuer, so fehlt bei einem Studenten mangels des „Luxusaspekts“ die Rechtfertigung für diese Steuererhebung.
(Detailinformationen: Rechtsanwalt Andrej Klein Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, Tel.: 0351/8071890, klein@kwbws.de)
nonametoo
08 Sep 2007, 11:50
mein Aussetzungsantrag wurde abgelehnt
abadd0n
08 Sep 2007, 12:58
@Chrissi0703: Gute Erklärung, vielen Dank! Jetzt hab ich sogar mal was kapiert, zumal ich mich bisher nicht damit befasst habe
abd
Zitat(nonametoo @ 08 Sep 2007, 11:50)
mein Aussetzungsantrag wurde abgelehnt


hast du einen widerspruch geschrieben gehabt?
so wie es aussieht, geht die stadt in berufung. so kann sich die endgültige klärung noch ein bißchen ziehen. bis zu einem jahr. mehr, wenn alles spruchreif ist.
bütte. Wennns von meinem chefchen diesbezüglich was neues gibt, meld ich mich nochmal
chenny
25 Sep 2007, 12:16
Ich gehe nachher endlich mal meinen Zweitwohnsitz hier in Dresden anmelden, da man ja sonst keinen Anwohnerparkschein bekommt. An die Fachkundigen unter euch: sollte ich da gleich einen Widerspruch einreichen (und wenn ja, wie formuliert) oder macht man das im Nachhinein?
dermuelli
25 Sep 2007, 13:18
Zitat(chenny @ 25 Sep 2007, 12:16)
Ich gehe nachher endlich mal meinen Zweitwohnsitz hier in Dresden anmelden, da man ja sonst keinen Anwohnerparkschein bekommt. An die Fachkundigen unter euch: sollte ich da gleich einen Widerspruch einreichen (und wenn ja, wie formuliert) oder macht man das im Nachhinein?

Den Widerspruch kann man nur gegen einen ausgestellten Steuerbescheid erheben! Du müßtest also warten, bis dir ein solcher zugestellt wird. Vorher brauchst Du nichts zu machen...
eriandur
25 Sep 2007, 18:26
alles zum heulen
definitionofmay
13 Nov 2007, 18:46
"sie werden hiermit aufgefordert bis zum 6.12.07 eine steuererklärung zur zweitwohnungssteur auf dem beiliegenden amtlichen vordruck abzugeben."
den spaß erstmal ausfüllen und dann den widerspruch formulieren oder erst,
wenn der bescheid kommt, dessen grundlage ja eigentlich diese steuererklärung ist!?
kann mir vielleicht mal einer sagen, wie ich den ganzen spaß formulieren soll?
Zitat(Maxe @ 10 Jul 2007, 20:08)
also so siehts aus...wer son zws bescheid bekommt, geht den normalen weg wie gehabt, widerspruch einlegen, nicht bezahlen, und aussetzung der vollziehung beantragen...
aber um mich hier nich zuweit aus dem fenster zu lehnen (so genau hab ich den wortlaut meines anwalts nicht mehr im kopf

), empfehl ich euch demnächst mal beim stura nachzufragen oder gleich bei einem anwalt nachzufragen...ich kann unseren nur empfehlen
achso: mahnungen hab ich noch und nöcher erhalten, alle unberechtigt (sogar eine mahnung über die mahngebühren einer nicht berechtigten mahnung)--> versuchen kann man es ja (es war bereits eine aussetzung vereinbart)

also die steuererklärung machen, bescheid abwarten...dann wie oben beschrieben, am besten in absprache mit anwalt (natürlich unter nutzung von rechtsberatungsbeihilfe oder so ähnlich --> wenn dein monatliches einkommen unter 500€ is, bekommst du das beim amtsgericht...sagt dir aber alles auch der anwalt). kannst aber auch mal in ruhe zum stura gehen und dich dort beraten lassen...
achso, was vielleicht noch interessant wäre:
dresden ist in berufung vor das ovg in bautzen gegangen
definitionofmay
13 Nov 2007, 20:05
am besten wärs wohl, wenn ich mich mal mit einer kostenlosen rechtsberatung auseinandersetze.
@Maxe:
Nur so als Hinweis: das Einlegen eines Widerspruches entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Wenn du nicht zahlst, könntest du dir so leicht (kostenpflichtige) Mahnungen einhandeln ...
snoopy
13 Jan 2008, 23:15
Gegen meinen ersten Zweitwohnungssteuerbescheid von 2007 hatte ich fristgemäß Widerspruch eingelegt, woraufhin die Stadt Dresden dies in einem Antwortbrief bestätigte. In einem weiteren Brief der Stadt vom September 2007 wurde mir dann mitgeteilt, dass die weitere Bearbeitung des Einspruches vorerst zurückgestellt wurde. Grund dafür sei die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom August 2007. Anfang Januar wurde mir nun ein neuer Zweitwohnungssteuerbescheid für 2008 zugeschickt.
Nun stellt sich für mich die Frage: Muss ich gegen den erneuten Bescheid jetzt wieder einen Widerspruch einreichen oder nicht? Noch eine Info dazu: Das Kassenzeichen ist identisch mit dem des ersten Bescheides, umgezogen bin ich auch nicht. Bestimmt haben auch noch andere diese neuen ZWS-Festsetzungen bekommen. Wie verhaltet ihr euch denn so?
Digger
13 Jan 2008, 23:34
Hab so einen Bescheid auch bekommen..steht aber explizit drin, das kein Widerspruch notwendig ist und die Zahlung im Falle einer Niederlage (der Stadt Dresden) beim OLG rückerstattet wird! Trotzdem eine Sauerei...theoretisch könnten die in der Zeit meine Kohle anlegen und Zinsen kassieren > Säcke!!!
interessant das in euren bescheiden dieser hinweis auftaucht (wegen ovg und so) bei meinem nicht...aber ich klag ja eh...
@snoopy: du musst gegen jeden neuen steuerbescheid widerspruch einlegen.
@rene: ich habe noch nie geld an die stadt wegen zws oder mahngebühren wegen zws gezahlt und das werde ich auch in zukunft nicht tun, das liegt aber auch daran, das die mahnungen die ich wegen der zws bekommen habe unberechtigt waren, da eine zahlungsaussetzung vereinbart war...was daran vielleicht noch lustig ist, ich hab für die unberechtigte 1. mahnung eine 2. mahnung für die mahngebühren der unberechtigten 1. mahnung bekommen...schon klar

...
dermuelli
14 Jan 2008, 01:03
Zitat(Maxe @ 13 Jan 2008, 23:54)
@snoopy: du musst gegen jeden neuen steuerbescheid widerspruch einlegen.

es sind für 2008 neue Bescheide ergangen. Die Stadt bezieht soch auf §165 I S.2 Nr.3 AO...demnach kann die Steuer vorläufig eingetrieben werden und wird automatisch zurückgezahlt, wenn das OVG feststellt es war rechtswidrig ( was ja wohl dauern wird

). Damit meint die Stadt man könnte auf einen Widerpsruch verzcihten...
snoopy
14 Jan 2008, 11:51
@Digger und @Maxe: Bei meinem Bescheid steht kein Hinweis drin, dass man keinen Widerspruch einlegen muss.
Hab allerdings auch nicht gegen den Erstbescheid geklagt, sondern lediglich schriftlich Widerspruch eingelegt. Vielleicht liegt es daran dass der Hinweis deshalb nicht drin steht?!
@dermuelli: Wenn ich dich richtig verstanden habe, brauche ich keinen Widerspruch einzulegen, wenn ich irgendwo auf dem Blatt einen Hinweis zu "§165 I S.2 Nr.3 AO" finde...
dermuelli
14 Jan 2008, 12:52
Zitat(snoopy @ 14 Jan 2008, 10:51)
@dermuelli: Wenn ich dich richtig verstanden habe, brauche ich keinen Widerspruch einzulegen, wenn ich irgendwo auf dem Blatt einen Hinweis zu "§165 I S.2 Nr.3 AO" finde...


joa so sieht es die stadt das man das nicht bräuchte. ich würde aber entfehlen es trotzdem zu machen!!! in dem §165 AO wird immer von der Unvereinbarkeit mit höherrangigen Recht gesprochen. Irgendwie paßt das hier nicht!!! Es geht ja darum das die Voraussetzungen der Steuererhebung schon überhaupt nicht erfüllt sind...
deswegen finde ich diese vorläufige Steuererhebung seltsam

Ich würde in Widerspruch gehen da es für meine Begriffe ein neuer Bescheid ist.
wollten die nicht das gesetz anpassen, sodass es nun auch die studenten trifft?
also nix von wegen zweitwohnsitz steuer, sondern eine "nicht-hauptwohnsitz-steuer"???
bin mir aber nicht sicher...
Digger
14 Jan 2008, 14:36
Zitat aus meinem Bescheid:
"Bei einer entsprechenden obergerichtlichen Entscheidung dieser Frage zu Gunsten des/der Steuerpflichtigen wird der vorliegende Bescheid von Amts wegen berichtigt. Ein Rechtsbehelf gegen den vorliegenden Bescheid ist insofern nicht erforderlich. Die festgesetzten Steuerbeträge sind jedoch termingerecht zu entrichten, sie werden bei einer Berichtigung der Festsetzung erstattet."
Polygon
06 Feb 2008, 16:32
Gibt's da eigentlich auch irgendwo einen Musterwiederspruch oder sollte man sowas ohne Rechtsberatung gar nicht angehen? Ich würde ja auch gerne Wiederspruch einlegen, aber ich hab eigentlich keine Ahnung wie man sowas schreibt ohne gleich wegen irgendwelcher Formalien abgelehnt zu werden. Bei mir ist eigentlich genau der gerichtlich verhandelte Fall (keine "richtige" Wohnung am Hauptwohnsitz) zutreffend.
Ich zitiere mal aus meinem Widerspruch. Der Eingang dessen wurde mir bereits bestätigt und die Vollziehung wurde ausgesetzt. Sollte das Gericht nun in nächster Instanz gegen die Stadt Dresden entscheiden, werden wohl die Bescheide berichtigt.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass in meinem Bescheid auch stand, ein Widerspruch sei nicht erforderlich. Es erfolgte jedoch am Ende des Schreibens eine Rechtsbehelfsbelehrung. Und somit ist es geboten, Widerspruch einzulegen, wenn man zu seinem Recht kommen will.
Hier nun mein Text:
Widerspruch gegen den Zweitwohnungsteuerbescheid 2008 vom xx.xx.2008
Kassenzeichen xxxx.xx.xxxxxx
Sehr geehrte Frau xxx,
gegen Ihren Zweitwohnungsteuerbescheid 2008 vom xx.xx.2008, mir zugegangen am xx.xx.2008, lege ich Widerspruch ein.
Ergänzend wird beantragt die Vollziehung des Zweitwohnungsteuerbescheides bis zum rechtskräftigen Abschluss der obergerichtlichen Entscheidung auszusetzen.
Begründung:
Ich bin eingeschriebener Student an der (Hochschule) und bin mit Nebenwohnsitz bei der Stadt Dresden gemeldet (01xxx Dresden, Straße Nr.). Bei meinem Hauptwohnsitz (xxxxx Wohnort, Straße Nr.) handelt es sich um den Haushalt meiner Eltern. Dieser Wohnsitz erfüllt die Voraussetzungen an das Innehaben einer Wohnung nicht, wie es die §§ 1, 2 Abs.1, Abs. 2 und § 3 Abs.1 der Zweitwohnungssteuersatzung der Landeshauptstadt Dresden verlangen. Eine Wohnung hat nur inne, wer nicht nur die tatsächliche Verfügungsmacht, sondern auch die rechtliche Verfügungsbefugnis hat, etwa als Eigentümer, Mieter oder Pächter. Wer ein Zimmer in der elterlichen Wohnung benutzen darf, ist nicht dessen Inhaber, sondern Besitzdiener gemäß § 855 BGB. Und eben dieser Umstand ist auch bei mir der Fall – mein Hauptwohnsitz besteht lediglich aus einem Zimmer bei meinen Eltern, welches sie mir unentgeltlich überlassen.
Die Merkmale des Wohnungsbegriffs gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung müssen nicht nur für die Zweit-, sondern zusätzlich für die Hauptwohnung vorliegen. Das folgt aus dem Wortlaut der Satzung.
Fazit: Dem Widerspruch ist somit statt zu geben.
Hinsichtlich des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung wird folgendes mitgeteilt:
Die Aussetzung der Vollziehung ist geboten. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zweitwohnungsteuerbescheides.
Mit freundlichen Grüßen
Polygon
06 Feb 2008, 17:44
Vielen Dank, das hilft mir weiter.
lextra
19 Feb 2008, 01:19
Aus der SZ (online) von heute:
Zitat
Zweitwohnsteuer: OVG Bautzen gibt Studenten Recht
Studierende, die im elterlichen Haushalt ein Zimmer bewohnen, müssen für ihre Bleibe in Dresden keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Dies teilte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Bautzen gestern mit. Gezahlt werden müsse nur, wenn am Studienort eine Unterkunft zur Verfügung steht, die eine separate Wohnung gemäß Sächsischer Bauordnung darstellt, das heißt, über ein Bad mit WC und eine Küche oder Kochgelegenheit verfügt.
Gegen das entsprechende Verwaltungsgerichtsurteil kann die Stadt keine Berufung einlegen. Peter Grünberg vom Studentenrat der TU Dresden zeigte sich „sehr erfreut, dass unseren Argumenten entsprochen wurde“. Der Stura hatte Studenten juristisch unterstützt, die gegen die Steuer klagten. Vertreter der Kommune kommentierten das Urteil gestern nicht. (are)

Toll, toll, toll!
Eine Frage hätt ich dann doch noch:
In dem Artikel steht, dass nur gezahlt werden muss, wenn man am Studienort ne Wohnung mit Bad&Küche hat. Ich dachte bisher, es sei egal, wie meine Wohnung hier ausgestattet ist, solange ich bei meinen Eltern nur ein Zimmer und keine rechtliche Verfügungsbefugnis über die Wohnung habe. Ist das nun ein Interpretationsfehler der SZ oder muss ich tatsächlich zahlen, wenn ich in DD in ner eigenen Wohnung wohne?
Also nach der Auslegung sind wir wohl eher angeschissen denn befreit. Es ging doch eigentlich darum, ob die (Haupt-)Wohnung bei den Eltern überhaupt als solche anzunehmen sei und nicht um die Zweitwohnung. Deine Frage ist berechtigt. Das was da jetzt in dem Artikel steht, geht also völlig am eigentlichen Thema vorbei. Verwirrung pur
chaoscamp
19 Feb 2008, 02:09
Ja, das klingt besser
Zitat
Dresdner Studenten mit einem Zimmer bei den Eltern müssen für ihre Unterkunft am Studienort keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Die Steuer dürfe nur erhoben werden, wenn auch die zweite Wohnung dem Wohnungsbegriff der Sächsischen Bauordnung entspricht, teilte das Sächsische Oberverwaltungsgericht unter Verweis auf einen Beschluss vom 28. Januar am Montag in Bautzen mit.
Hervorhebung von mir.
Heißt also, wenn schon die erste Wohnung nicht dem Wohnungsbegriff entspricht, dann ist es egal, wie auch immer die Zweitwohnung ausgestattet ist.
muahahahaha...siiieeg!
Luca Brasi
19 Feb 2008, 13:21
und was genau heißt das jetzt? ich seh bei diesem ständigen hin und her echt nicht mehr durch. muss ich jetzt nicht mehr zahlen? kann ich jetzt mein bisher gezahltes geld zurückverlangen?
wechselstrom
19 Feb 2008, 13:22
kurzgesagt, damit nicht alle den Link klicken müssen:
Wir (Studenten) haben gewonnen
Stormi
19 Feb 2008, 14:11
Allerdings gibt es schon längst eine neue Satzung, die das mit dem Zweitwohnsitz anders formuliert und daher nicht mehr mit der Argumentation dieses Urteils anfechtbar ist. Allerdings, so glaube ich mich erinnern zu können, sagte das Gericht schon beim 1. Urteil, dass eine Änderung der Satzung für Studenten, die tatsächlich nicht ihren Zweitwohnsitz in Dresden haben, nichts ändern wird und die Stadt das gar nicht versuchen braucht. Getan hat sie es dennoch und das muss auch wieder angefochten werden. Also erstmal gegen Zweitwohnsitzsteuerbescheide Einspruch erheben.
Man lese dazu unbedingt
hier. Außerdem kann man sich auch einfach ummelden ihr faules Pack :P
Zitat(Stormi @ 19 Feb 2008, 13:11)
Allerdings gibt es schon längst eine neue Satzung, die das mit dem Zweitwohnsitz anders formuliert und daher nicht mehr mit der Argumentation dieses Urteils anfechtbar ist. Allerdings, so glaube ich mich erinnern zu können, sagte das Gericht schon beim 1. Urteil, dass eine Änderung der Satzung für Studenten, die tatsächlich nicht ihren Zweitwohnsitz in Dresden haben, nichts ändern wird und die Stadt das gar nicht versuchen braucht. Getan hat sie es dennoch und das muss auch wieder angefochten werden. Also erstmal gegen Zweitwohnsitzsteuerbescheide Einspruch erheben.

das mit der neuen satzung stimmt schon, aber was heißt dieser satz:
Zitat
Die Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 13. Dezember 2007 konnte den Angaben zufolge in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
ist damit jetzt gemeint, dass die änderung sinnlos ist und an der sache nichts ändert oder dass dieser aspekt neu verhandelt werden muss, also wieder geklagt werden muss?
ansonsten könnte die stadt doch dann bei jeder niederlage die satzung ändern und aufgrund der "neuen" grundlage neue bescheide verschicken.
p.s. zusätzlich zum widerspruch den antrag auf aussetzung des vollzugs der steuer mit urteilsbegründung nicht vergessen
Stormi
20 Feb 2008, 13:25
Ich denke mal, dass die Änderung neu verhandelt werden muss und das geht solange, bis die Stadt entweder den Kanal voll hat, oder das Gericht eine Grundsatzentscheidung trifft (muss man dann evtl. ne Instanz höher gehen), die es der Stadt unmöglich macht vom Prinzip her eine solche Steuer den Studenten aufzuerlegen.
Achja und Ummelden ist immer noch eine gute Wahl ihr verfluchten Muttikinder.
Zitat(Stormi @ 20 Feb 2008, 12:25)
Achja und Ummelden ist immer noch eine gute Wahl ihr verfluchten Muttikinder.

japp, immer schön gängeln lassen...
Digger
20 Feb 2008, 14:00
Zitat(Stormi @ 20 Feb 2008, 12:25)
Achja und Ummelden ist immer noch eine gute Wahl ihr verfluchten Muttikinder.

...immer gegen alles sein wollen, aber dann schön ducken!!!
Stormi
20 Feb 2008, 14:06
Was hat denn das mit ducken zu tun? Es hat für mich keine Nachteile bedeutet mich umzumelden, ganz im Gegenteil.. Ich habe (damals noch) 250 Euro Umzugsbeihilfe eingesackt und muss mich nicht mit der dämlichen Zweitwohnsitzsteuer rumschlagen. Dazu war das Ummelden sowieso logisch, da ich eh die meiste Zeit hier in DD bin.
Bücken müssen sich doch alle, die nur von Papas Geldsäckel leben und sich dafür jede Woche bei Mutti Kloppe abholen. Übrigens bin ich nicht immer dagegen, ich bin nur manchmal nicht dafür, das ist ein gewaltiger Unterschied
Digger
20 Feb 2008, 14:45
Zitat(Stormi @ 20 Feb 2008, 13:06)
Bücken müssen sich doch alle, die nur von Papas Geldsäckel leben und sich dafür jede Woche bei Mutti Kloppe abholen.


Jaaaa...auf die Schublade und alle faulen Leute mit Zweitwohnsitz in DD rein damit!
Stormi
20 Feb 2008, 14:50
Lies doch mal richtig. Ich habe niemanden faul genannt, ich sprach lediglich von Muttikindern und Heimscheißern. Wer einen Großteil seiner Studienzeit damit verbringt, ständig von oder zu Mutti zu fahren, kann definitiv nicht als faul bezeichnet werden.
silkwing
20 Feb 2008, 15:10
Vielleicht wollen ja manche, die vom Dorf kommen lieber, dass das Kopfgeld für den Hauptwohnsitz in der Gemeinde bleibt wo man her kommt und nicht in der Stadt Dresden verpulvert werden. Ausserdem hat du den ganzen Versicherungschutz von zu Hause wärend des Studiums.
Stormi
20 Feb 2008, 15:20
Vielleicht sollte man aber so fair sein und das Kopfgeld lieber dort zahlen, wo man durch seine Anwesenheit auch Kosten verursacht? Immerhin verpulvert die Stadt Dresden viel Geld dafür, dass (nicht zuletzt) die Damen und Herren Studenten in einer schönen Stadt studieren.
simpson
20 Feb 2008, 15:22
meine haftpflicht stört sich nicht am fehlenden HWS bei den eltern..
Stormi
20 Feb 2008, 15:23
Meine übrigens auch nicht.
Digger
20 Feb 2008, 16:58
Zitat(Stormi @ 20 Feb 2008, 13:06)
die nur von Papas Geldsäckel leben und sich dafür jede Woche bei Mutti Kloppe abholen.

...wie würdest Du diese Zeile denn deuten?
Dann formulier' in Zukunft Deine Argumente anders!
Stormi
20 Feb 2008, 17:05
Argumente? Man Junge das war ein astreiner Trollpost, da gibts keine Argumente. Seit wann ist Kloppe abholen denn ein Argument? Leute gibts...
Digger
20 Feb 2008, 17:07
Nee...das meinte ich auch nicht > man kann sich auch blöd stellen!
Aber Leuten zu unterstellen, sie liegen nur den Eltern auf der Tasche und melden sich deshalb hier nicht an ist ... gelinde gesagt ... ohne Verstand!
Stormi
20 Feb 2008, 17:13
Nee auf Trollings ala
Zitat(Stormi @ 20 Feb 2008, 12:25)
Achja und Ummelden ist immer noch eine gute Wahl ihr verfluchten Muttikinder.

einzugehen und dann noch ne ernsthafte Diskussion mit sachlichen Argumenten zu erwarten ist ... gelinde gesagt ... ohne Verstand!
Digger
20 Feb 2008, 17:20
Wie Du meinst...aber diese Verallgemeinerungen und ständigen Diskussionen à la "Meldet Euch doch einfach um!" sind ja hier nicht neu...
Polygon
21 Feb 2008, 03:30
Mhm, großes Tennis. Da ist noch nichtmal ne Antwort auf den Wiederspruch gekommen, das Urteil ja auch da und was passiert: Es wird fleissig Geld abgebucht. Die Dame im Amt kann mir natürlich nicht helfen, weil sie nicht zuständig ist (obwohl gleiche Behörde) und ihre Kollegin ruft mich zurück, was auch nicht passiert. Ist doch nur noch zum Kotzen mit dieser Stadt...
dermuelli
21 Feb 2008, 08:37
Zitat(Polygon @ 21 Feb 2008, 02:30)
Mhm, großes Tennis. Da ist noch nichtmal ne Antwort auf den Wiederspruch gekommen, das Urteil ja auch da und was passiert: Es wird fleissig Geld abgebucht. Die Dame im Amt kann mir natürlich nicht helfen, weil sie nicht zuständig ist (obwohl gleiche Behörde) und ihre Kollegin ruft mich zurück, was auch nicht passiert. Ist doch nur noch zum Kotzen mit dieser Stadt...

Bei Steuern und Abgaben ist es leider so, dass diese sofort "fällig" werden. Den Widerspruch mußt Du einlegen um dein Geld wieder zu sehen, aber sie müssen dir nicht erst antworten um abzubuchen!
Wahrscheinlich bucht die Stadt auch für den Bescheid von 2008 ab? oder?? Aufgrund einer Satzungsänderung hält die Stadt die Bescheide von 2008 für rechtmäßig...weis der Teufel warum
allerdings eine Frage: Du hast der Stadt deine Kontodaten gegeben, damit sie Geld einziehen kann??

so was macht man nicht! dann passiert nämlich genau das!!
Polygon
21 Feb 2008, 11:37
Zitat(dermuelli @ 21 Feb 2008, 07:37)
Bei Steuern und Abgaben ist es leider so, dass diese sofort "fällig" werden. Den Widerspruch mußt Du einlegen um dein Geld wieder zu sehen, aber sie müssen dir nicht erst antworten um abzubuchen!
Wahrscheinlich bucht die Stadt auch für den Bescheid von 2008 ab? oder?? Aufgrund einer Satzungsänderung hält die Stadt die Bescheide von 2008 für rechtmäßig...weis der Teufel warum

Hatte heute nochmal ein Telefongespräch. Offenbar haben sich Abbuchung und der Wiederspruch ungünstig überschnitten, das Geld wird dann jetzt wohl zurückgebucht.
Zitat
allerdings eine Frage: Du hast der Stadt deine Kontodaten gegeben, damit sie Geld einziehen kann??

so was macht man nicht! dann passiert nämlich genau das!!

Damit entgeht man wenigstens der Gefahr einer Mahnung (bei meiner Schusseligkeit sehr wahrscheinlich). Wenn die Abbuchung unrechtmässig war kann ich die immernoch bei der Bank rückgängig machen lassen.
Luca Brasi
21 Feb 2008, 16:18
ich hab jetzt nochmal ne grundsätzliche frage zu dem urteil: und zwar, was genau bedeutet es denn jetzt?
ich bin 2005, als die bescheide für die steuer verschickt wurden, wie viele andere auch in widerspruch gegangen, welcher mit einem faltblatt seitens der stadt beantwortet wurde, in denen sämtlich gründe standen, die bei einem widerspruch nicht gelten würden. daraufhin hab ich halt gezahlt, weil ich kein gerichtsverfahren anstreben wollte. für die bescheide für 2007 und 2008 bin ich nicht nochmals in widerspruch gegangen, weil dies laut dem bescheid auch nicht nötig gewesen sei. eine beantragung auf aussetzung hatte die stadt vor kurzem auch abgelehnt, weil sie ja nach dem letzten urteil des amtsgerichts dresden in revision gehen wollte.
wie ist das mit dem jetztigen urteil? muss ich weiterhin zahlen oder nicht? bekomme ich jetzt das gezahlte geld wieder? wenn ja, wie?
ehrlich gesagt sehe ich bei dem ganzen hin und her nicht mehr durch...
dermuelli
22 Feb 2008, 14:47
Zitat(Luca Brasi @ 21 Feb 2008, 15:18)
ich hab jetzt nochmal ne grundsätzliche frage zu dem urteil: und zwar, was genau bedeutet es denn jetzt?
ich bin 2005, als die bescheide für die steuer verschickt wurden, wie viele andere auch in widerspruch gegangen, welcher mit einem faltblatt seitens der stadt beantwortet wurde, in denen sämtlich gründe standen, die bei einem widerspruch nicht gelten würden. daraufhin hab ich halt gezahlt, weil ich kein gerichtsverfahren anstreben wollte. für die bescheide für 2007 und 2008 bin ich nicht nochmals in widerspruch gegangen, weil dies laut dem bescheid auch nicht nötig gewesen sei. eine beantragung auf aussetzung hatte die stadt vor kurzem auch abgelehnt, weil sie ja nach dem letzten urteil des amtsgerichts dresden in revision gehen wollte.
wie ist das mit dem jetztigen urteil? muss ich weiterhin zahlen oder nicht? bekomme ich jetzt das gezahlte geld wieder? wenn ja, wie?
ehrlich gesagt sehe ich bei dem ganzen hin und her nicht mehr durch...

in der SZ stand die Stadt würde das auf die Bescheide gezahlte Geld zurücküberweisen. Ich würde aber vorschlagen der Satdt formlos mitzuteilen/aufzutragen das Geld für 2005-2007 zurückzuzahlen! Kann mir das schwer vorstellen, dass die Stadt wirklich von selbst tätig wird

Für den Bescheid 2008 wird es etwas schwieriger. Hier geht die Stadt davon aus, dass die Bescheide aufgrund einer Satzungsänderung rechtmäßig sind (stand in einer der letzten AdRems). Gegen die muss man wohl noch mal extra "vorgehen"...
außer die Stadt hat endlich mal ein einsehen...aber wie liest man so schön "Vertreter von der Stadt wollten sich zunächst dazu nicht äußern..."...dolle Wurst!
ich wollt mal eben kurz nachfragen wie der stura zur satzungsänderung 2008 steht?
also für alle älteren bescheide ist das urteil ja rechtskräftig und ich wollt nun fragen ob wieder ein musterverfahren angestrebt wird bzw. eine kostenübernahme durch den stura erfolgt?
Luca Brasi
10 Mar 2008, 16:29
ich hab auch nochmal ne frage: wenn die bescheide für 2006/2007 rechtswidrig waren und man das gezahlte geld zurückverlangen kann, gilt dass dann auch für die mahngebühren? ich hatte nämlich ein par mal vergessen, dass geld pünktlich zu überweisen und wurde dann jeweils mit 5 euro mahngebühr belastet. wenn jetzt aber die zweitwohnungssteuer für 2006/2007 unrechtmäßig erhoben wurde, gilt das dann nicht auch für die mahngebühren? diese sollten doch dann keine rechtliche grundlage mehr haben, oder?
Zitat(dermuelli @ 22 Feb 2008, 13:47)
in der SZ stand die Stadt würde das auf die Bescheide gezahlte Geld zurücküberweisen. Ich würde aber vorschlagen der Satdt formlos mitzuteilen/aufzutragen das Geld für 2005-2007 zurückzuzahlen! Kann mir das schwer vorstellen, dass die Stadt wirklich von selbst tätig wird

Für den Bescheid 2008 wird es etwas schwieriger. Hier geht die Stadt davon aus, dass die Bescheide aufgrund einer Satzungsänderung rechtmäßig sind (stand in einer der letzten AdRems). Gegen die muss man wohl noch mal extra "vorgehen"...
außer die Stadt hat endlich mal ein einsehen...aber wie liest man so schön "Vertreter von der Stadt wollten sich zunächst dazu nicht äußern..."...dolle Wurst!

also zu 1: hab die bescheide ohne mich zu melden schon bekommen, geld wird zurücküberwiesen (mal sehen wanns drauf ist) und den hinweis, dass der rechtsbehelf sich damit erledigt hat.
zur satzungsänderung: hab auch für 2008 widerspruch eingelegt und nen antrag auf aussetzung des vollzugs gestellt, welchem auch stattgegeben wurde. in meinen augen wird auch die satzungsänderung null und nichtig sein, und das wissen die. die richter habens in beiden urteilen erwähnt.
stabilo
30 May 2008, 16:26
Hier ein aktuelles Urteil vom OVG Rheinland-Pfalz zu dem Thema.
Da die Stadt Dresden nun wieder fleißig Bescheide verschickt, gibt's denn noch die Möglichkeit um die Zahlung drumrum zu kommen? Wie ist denn der aktuelle Stand?
das würde mich auch mal interessieren.
soeben ist bei mir der bescheid eingeflogen...nach ungefähr 9 monaten bearbeitungszeit

...
hab jedoch gelesen, das die satzung geöndert wurde, und nun dieses kinderzimmer bei den eltern ist kein hauptwohnsitz-gedöhns nicht mehr zieht!
sollte ich dennoch widerspruch einlegen, wenn ja mit was für ner begrüdung. ach und dieser antrag auf aussetzung bringt der mir was?
dermuelli
12 Mar 2009, 19:19
Zitat(Letti @ 12 Mar 2009, 12:15)
sollte ich dennoch widerspruch einlegen, wenn ja mit was für ner begrüdung. ach und dieser antrag auf aussetzung bringt der mir was?

Ja und Ja. Begründung...puh... gibts jemanden aktuell der dagegen klagt?? - darauf könnte man sich beziehen. es gab doch auch mal ne homepage wo das alles zusammengefasst war *grübel*
notfalls so blöd es ist - trotzdem die begründung bringen!
Ich hab einfach erstmal den alten Widerspruchstext genommen. Aus der Antwort geht hervor, dass noch ne Klage anhängig ist, bis zu deren Entscheidung der Widerspruch auf Eis liegt.
Der Antrag auf Aussetzung bringt in soweit was, als dass du jetzt nichts zahlen musst. Dem wurde bei mir auch stattgegeben.
ah ok.
@ zivi: kannst du mir da mal nen muster schicken von deinem widerspruchsschreiben und dem antrag auf aussetzung? schicke dir gerne meine mailadresse per pm.
das wäre echt lieb!!