|
|
|
 09 Nov 2007, 15:46
|

Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
|
Der 9. November ist schon stark historisch vorbelastet. Ein gutes Datum für solch eine Entscheidung. http://www.heise.de/newsticker/meldung/98733
--------------------
bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
|
|
|
|
|
 09 Nov 2007, 15:56
|

4. Schein    
Punkte: 480
seit: 18.11.2004
|
Vor zwei Jahren hat der Missbrauch von zwei Mädchen aus Hellerau und Coswig Dresden erschüttert. Seitdem ermittelt die Soko Heller unter anderem mit dem größten Massengentest Deutschlands.
Wer bezahlt diese Tests? Würde es diese riesen Aufgebot auch geben, wenn die Mädchen aus sozial schwachem Milieu kommen würden?
Warum werden Personen vor der eigenen Haustür auf den Test angesprochen, und man läd Sie nicht vor? und wer erklärt danach den Nachbar das man unschuldig ist?
Werden die Daten danach wirklich vernichtet oder dient es dem Aufbau einer bundesweiten Datenbank?
Ist der Fingerbadruck im Pass wirklich der letzte Schritt?
Ich glaube nicht.
Dieser Beitrag wurde von silkwing: 09 Nov 2007, 15:57 bearbeitet
--------------------
Wir, die Willigen, geführt von den Unwissenden, verrichten das Unmögliche für die Undankbaren. Wir haben so viel, mit so wenig, schon so lange vollbracht, dass wir qualifiziert sind, Alles mit Nichts zu erreichen. Ein guter Kaffee muss schwarz sein wie die Nacht, heiß wie die Liebe und so bitter wie das Leben.
|
|
|
|
|
 09 Nov 2007, 16:07
|
3. Schein   
Punkte: 170
seit: 06.11.2003
|
Zitat(Chris @ 09 Nov 2007, 12:21) Und noch eine Pressemitteilung, zum Thema, was für Entscheidungsgrundlagen dem Bundestag verschwiegen werden: Max-Planck-Institut sieht kaum Bedarf für VorratsdatenspeicherungEine Studie des Bundeskriminalamts hatte schon 2005 ergeben, dass den Strafverfolgern in nur 381 Fällen Verbindungsdaten fehlten - gemessen an den 6 Mio. pro Jahr begangenen Straftaten eine verschwindend geringe Zahl von 0,01%. Auf dieser Basis könnte die Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote von 55% im besten Fall auf 55,001% steigern.  Super Zahlen! Man sollte jedoch mal die Anzahl schwerer Straftaten herausfiltern und in dem Bereich schauen, wie sich die Auklärungsquote ändern könnte bzw. in welcher Relation dann die Anzahl fehlender Verbindungsdaten stehen. Ist ja logisch, dass bei der ganzen nicht aufklärbaren Kleinkriminalität (Unfallflucht, Sachbeschädigung, Diebstahl etc.) die VDS nichts bringt. Was aber, wenn sich mit der VDS die Aufklärungsquote schwerer Straftaten (zB bei Sexualdelikten) deutlich erhöhen würde? Hat jemand diese Zahlen? Denn mit dem oben genannten Vergleich kann man nichts anfangen; anders aber wenn man nachweist, dass auch bei der schweren Kriminalität der Fortschritt gering ist... Gegen VDS meinetwegen, aber nicht mit Scheinargumenten, die die Bevölkerung verdummen! edit: @silkwing: selber schuld, wer seine daten freiwillig beim gentest abgibt! ganz einfach! denn verpflichtet ist dazu keiner. (man braucht einfach nicht mitmachen; allein diese verweigerung macht einen noch nicht verdächtig) Dieser Beitrag wurde von schennster: 09 Nov 2007, 16:10 bearbeitet
--------------------
www.thalheim-e-ontour.de
|
|
|
|
|
 09 Nov 2007, 17:01
|
5. Schein      
Punkte: 842
seit: 15.07.2004
|
Eigentlich gibt es ja nichts mehr zu sagen, denn das Gesetz ist durch. Wer aber mal sehen will, wie sein(e) Abgeordnete® abgestimmt hat, klickt hier.
|
|
|
|
schildkroet |
 09 Nov 2007, 17:14
|
Abgemeldet
|
Zitat Max-Planck-Institut sieht kaum Bedarf für Vorratsdatenspeicherung Eine Studie des Bundeskriminalamts hatte schon 2005 ergeben, dass den Strafverfolgern in nur 381 Fällen Verbindungsdaten fehlten - gemessen an den 6 Mio. pro Jahr begangenen Straftaten eine verschwindend geringe Zahl von 0,01%. Auf dieser Basis könnte die Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote von 55% im besten Fall auf 55,001% steigern. Ich denke auch dass die Statistik insgesamt gesehen nicht sehr aussagekräftig ist... Mord und Ähnliches machen eben auch nur einen winzigen Teil der "Straftaten" aus. Logisch, dass eine Gendatenbank keine Parkplatzrempler erwischen lässt
|
|
|
|
|
 09 Nov 2007, 18:45
|

Vordiplom     
Punkte: 528
seit: 03.11.2005
|
Das Gutachten des MPI ist über 400 Seiten stark. Es jetzt hier ohne genauere Recherche zu zerreissen halte ich für sehr fragwürdig. Die deutlich überwiegende Mehrheit aller Experten zu diesem Thema, schiessen sich übrigens der Meinung des MPI an.
--------------------
Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nix!
|
|
|
|
|
 12 Nov 2007, 22:36
|

∴~∇~∞~Δ~Ξ         
Punkte: 7060
seit: 01.10.2003
|
Es heißt ja Abgeordnete würden nicht überwacht werden dürfen, auf der anderen Seite sollen Internetprovider aber alle Verbindungen (Email und Co) speichern. Die Auswertung der Daten ist dann nur erlaubt wenn ein gewisser Tatbestand erfüllt ist ... Erstens, woher soll der Provider wissen ob "haJo1955@providerderwahl.de" ein Abgeordneter ist oder nicht und zweitens woher will man wissen ob innerhalb der Mail ein Tatbestand vorliegt, der die Überwachung möglich macht, ohne vorher den Inhalt zu kennen? Ich glaube die Abgeordneten wissen gar nicht über was sie da eigentlich unter dem Banner der Terrorbekämpfung abgestimmt haben. Traurig... Grüsse C°°° Dieser Beitrag wurde von Chino: 12 Nov 2007, 22:48 bearbeitet
--------------------
∴ ~ ∇ ~ ∞ ~ ◊ ~ ☺ ~ ☼wie∞oben∞so∞unten☼ ~ ☻ ~ ■ ~ ∅ ~ Δ ~ Ξ
|
|
|
|
|
 12 Nov 2007, 22:47
|

about:away         
Punkte: 3998
seit: 01.10.2003
|
na das es die deutswchen Ermittlungsbehörden bei der Einhaltung von Gesetzen nicht so genau nehmen zeigen unter anderem dieser Artikel der taz http://www.taz.de/1/politik/deutschland/ar...Hash=760b9c2b30 (sehr viele andere auch) und die Tatsache, das nach Augenzeugenberichten in ganz Hannover und Hannover Umland Polizisten jedes Auto "begutachtet" haben und sich Notizen zu diesem gemacht haben... nirgends hab ich einen Bericht gelesen, was das eigentlich sollte... die Vorgehensweise der Beamten sah so aus: Kennzeichen angucken, etwas notieren, Lack runterrum begutachten, unter das Auto schauen, etwas notieren, ausführlich in das Wageninnere geschaut, etwas notiert, nächstes Auto... Meine Tante hat 2 Beamte "auf frischer Tat ertappt" und bekam auf die Frage "Was die Polizisten denn an ihrem Auto verloren hätten" die Antwort: "Wir überprüfen die Fahrzeuge ob sie abgeschlossen sind und ob Wertsachen im Auto seien die zum Diebstahl anstiften. Verführung zum Diebstahl sei immerhin auch eine Straftat"... verdutzt über diese Antwort ließ meine Tante dies auf sich beruhen... warum in Wirklichkeit sämtliche PKW's in Hannover protokolliert wurden ist bis heute schleierhaft... Im Kontrollgebiet meines Vaters wurde laut Augenzeugen ohne Block und Stift gearbeitet... Eine Erklärung für dieses Vorgehen der Polizei im allgemeinen ist mir mein Vater allerdings noch schuldig...
|
|
|
|
|
 24 Nov 2007, 21:45
|

Anti-Gegner      
Punkte: 802
seit: 25.11.2005
|
 "Das Fernmeldegeheimnis ist unverletztlich..." - Jetzt noch 38 Tage bis zur totalen Protokollierung der Telekommunikation... Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung: HIERDer Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. Falls diese erfolgt, werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation ist ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung braucht Ihre Hilfe. Helfen Sie mit bei unserer Kampagne gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
--------------------
|
|
|
|
|
 26 Nov 2007, 09:55
|

Nigirimaki     
Punkte: 699
seit: 20.01.2005
|
Heute in SPONVorratsspeicherung soll Copyright-Inhabern helfen Aber vielleicht ist die auch gar nicht notwendig: Der Gesetzgeber könnte die Internetprovider über einen Umweg zu Erfüllungsgehilfen der Musik- und Filmkonzerne machen. Vor zwei Wochen hat der Bundestag die sogenannte Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Einmal in Kraft, wird das Gesetz deutsche Internetprovider verpflichten, sechs Monate lang zu speichern, wer wann, von wo und mit welchen Adressen im Netz Daten ausgetauscht hat. Der Bundesrat drängt darauf, dass in das Gesetz noch aufgenommen wird, dass auch Rechteinhaber die Verbindungsprotokolle nutzen dürfen, um Raubkopierer zu verfolgen. Am kommenden Freitag dürften die Länderchefs entschließen, dass der Bundestag den Film- und Musikverlagen erlauben soll, sich an diesen Daten zu bedienen - ohne dass ein Richter entscheiden muss. Zwingen können die Länder den Bundestag aber nicht zu dieser Verschärfung - das Schnüffel-Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Allerdings ist im Bundestag ohnehin noch das Gesetz zur sogenannten "besseren Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" in Arbeit ( PDF-Dokument des Entwurfs). Und darin ist - zumindest im Regierungsentwurf - ein Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Providern vorgesehen.
|
|
|
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder:
|