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 31 Oct 2007, 18:27
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3. Schein   
Punkte: 297
seit: 28.01.2005
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Für die Klickfaulen mal das aktuelle Interview unseres heißgeliebten Innenterroristen mit Telepolis:Herr Schäuble, Sie sind seit 2005 Bundesminister des Innern. Was hat sich für Sie seit Ihrem Amtsantritt verändert und wie sehen Sie Ihre Aufgaben? Wolfgang Schäuble: Wenn ich meine jetzige Amtszeit mit der Anfang der 90er Jahre vergleiche, so gibt es zwei Aspekte, deren Bedeutung und Rolle sich entscheidend verändert hat. Zum einen ist die Arbeit auch des Bundesinnenministers europäischer und internationaler geworden. Denken Sie nur an den international agierenden Terrorismus, für dessen Bekämpfung eine enge Zusammenarbeit im internationalen Rahmen essentiell notwendig ist. Zum anderen spielt die Digitalisierung eine ganz andere Rolle. Moderne Technologien wie IT und Internet bestimmen nicht nur unsere Arbeitsabläufe und Arbeitsweisen, sondern bergen auch Risiken in sich, auf die wir eine Antwort finden müssen. Nicht nur müssen wir unsere IT-Systeme hinreichend zu schützen wissen, wir müssen die Sicherheitsorgane auch in die Lage versetzen, terroristische oder kriminelle Machenschaften, die sich der modernen Technologie bedienen, aufzudecken und zu verfolgen. Sie haben am 9. Oktober in Berlin gemeinsam mit Peter Schaar dessen Buch vorgestellt ( Datenschutz: Weit verbreitete Unkenntnis oder sogar Ignoranz ). Wie würden Sie die wichtigsten Gedanken des Buches zusammenfassen und wo weichen Sie vom Inhalt des Buches ab? Wolfgang Schäuble: Herr Schaar ist ein engagierter Kämpfer für den Datenschutz. Das achte ich sehr. Sein Buch ist eine gute Sammlung der in den letzten Jahren diskutierten und gegenwärtig anstehenden Datenschutzthemen. Anders als Herr Schaar bin ich nicht nur für den Datenschutz, sondern auch für die Sicherheit in diesem Lande zuständig. Insofern unterscheiden sich unsere Blickwinkel. Der Innenminister muss das "große Ganze" sehen, und da bin ich eher geneigt, der Sicherheit als Grundbedingung für die Freiheit einen größeren Stellenwert einzuräumen als Herr Schaar. In der Grundtendenz, dass Datenschutz ein wichtiges Verfassungsgut ist, unterscheiden wir uns aber gar nicht. Wie weit muss die Überwachung ausgedehnt werden, um ein ausreichendes Maß an Sicherheit in Deutschland herzustellen?Wolfgang Schäuble: Es geht nicht um eine uferlose Ausdehnung von Überwachungsbefugnissen der Sicherheitsbehörden. Exemplarisch lässt sich dies an der Maßnahme der Online-Durchsuchung belegen. Niemand möchte mit diesem Instrument eine Rundumüberwachung ermöglichen. Es geht allein darum, mit der technischen Weiterentwicklung Schritt zu halten. Besonders im Bereich des Terrorismus ist zu beobachten, dass sich Gefährder modernster Technologien bedienen, um einer Entdeckung zu entgehen. Die rasante technische Entwicklung im Bereich der Informationstechnik führt dazu, dass die Sicherheitsbehörden zunehmend an Ermittlungshindernisse stoßen. Um auch zukünftig eine effektive Gefahrenabwehr zu gewährleisten, muss gesetzgeberisch dafür Sorge getragen werden, dass keine Räume entstehen, in denen Terroristen ungestört ihrem Tun nachgehen können. Sie mussten sich wiederholt Vorwürfen aussetzen, dass Sie eine absolute Überwachung fordern, die die Freiheit, die sie schützen soll, abbaut. Darf es für Sie überhaupt noch einen Ort geben, an dem ein Mensch unbeobachtet ist, oder stellt nicht jeder Freiraum eine Gefahr dar? Welche Gefahren können durch einen zu großen Ausbau der Überwachung entstehen? Wolfgang Schäuble: Diese Fragen lassen sich nicht getrennt voneinander beantworten. Wir haben ein ausdifferenziertes Recht, das der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ebenso verpflichtet ist wie deren Freiheit. Vor diesem Hintergrund verhält es sich in der Realität gar nicht so, wie Ihre Fragestellung nahe legt, sondern im Wesentlichen genau umgekehrt: Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen werden der Wohnraum oder die Kommunikation unserer Bürgerinnen und Bürger überwacht; den Regelfall stellt dies keineswegs dar. Die Freiheit und die Abwesenheit von staatlicher "Überwachung" sind ganz wesentlich für die Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Trotz alledem kann die Freiheit nur durch ein vernünftiges Maß an Sicherheit verwirklicht werden. Nicht umsonst lautet Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes vollständig: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." In diesem Gebot, die Menschenwürde zu achten und zu schützen, kommt bereits zum Ausdruck, dass Freiheit und Sicherheit sich ergänzen. Die Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber dem Staat sogar einen Anspruch auf wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Rechte, ihrer Freiheit und ihrer Sicherheit. Ich stimme ausdrücklich Herrn Bundesverfassungsrichter Landau zu, der kürzlich geäußert hat, es gerate zu schnell in Vergessenheit, dass die Sicherheit der Bürger fundamentaler Staatszweck und erste Voraussetzung für ein Leben in Freiheit ist. Potentielle Gefahren, die in einem übermäßigen Ausbau freiheitsbeschränkender Maßnahmen liegen könnten, werden sich in der Bundesrepublik nicht verwirklichen. Bei jeder staatlichen Maßnahme mit Auswirkung auf die Rechte des Einzelnen wird der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet: Ist die Maßnahme geeignet zur Erreichung des verfassungsrechtlich legitimen Ziels, ist sie erforderlich und auch angemessen im Verhältnis zwischen Mittel und Zweck? Bei der Anpassung des rechtlichen Instrumentariums hat der Gesetzgeber zu beachten, dass jeder staatliche Eingriff in den grundrechtlich geschützten Bereich unter dem rechtsstaatlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit des Mittels steht, das gewählte Mittel also in einem vernünftigen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen muss. Das bedeutet, dass der Eingriff zur Erreichung des vom Gesetzgeber angestrebten Ziels geeignet, aber auch erforderlich sein muss. Erforderlich ist ein Eingriff nur dann, wenn das Ziel nicht auf eine andere, den Einzelnen weniger belastende Weise ebenso gut erreicht werden kann. Besteht die Gefahr, dass ein demokratischer Rechtsstaat wie der unsere in ein autoritäres System umkippt und durch einen Wegfall der juristischen Beschränkungen die Werkzeuge der Überwachung uneingeschränkt genutzt werden? Wie kann dies verhindert werden?Wolfgang Schäuble: Diese Frage stellt sich im Grunde nicht. Denn aus den von mir dargestellten Erwägungen heraus wird es nie zur "uneingeschränkten" Anwendung freiheitsbeschränkter Maßnahmen kommen. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine solche Entwicklung zu verhindern wissen, stehen hierfür auch diejenigen Menschen ein, die diese Maßnahmen bei uns im Land anordnen und umsetzen. Ich meine damit die Verantwortlichen in den Sicherheitsbehörden, insbesondere bei der Polizei. Sie erfüllen eine schwierige, oft auch gefährliche Aufgabe, bei der sie täglich im konkreten Einzelfall die Balance zwischen konsequenter Durchsetzung des Rechts und dem Schutz individueller Freiheit finden müssen. Ich habe vor dem Hintergrund meiner hiermit gemachten Erfahrungen keinen Zweifel daran, dass diese Menschen diese besondere Verantwortung annehmen und ihr gerecht werden. Wie stehen Sie zu der Aussage, dass Datenschutz Täterschutz ist? Wolfgang Schäuble: Datenschutz bedeutet Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürger vor stattlichen Eingriffen, aber auch vor Eingriffen durch Private. Das hat Verfassungsrang. Dort, wo die Nutzung der Daten der Verfolgung insbesondere schwerer Straftaten oder der Abwehr von Gefahren dienen kann, muss grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit abgewogen werden. Wem es ausschließlich um den Schutz der Daten geht, gerät in Gefahr, die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu vernachlässigen. Mein Ansatz ist es, die Menschen zu schützen. Dies geschieht auch, aber nicht nur durch Datenschutz. Welche alternativen Umgangsweisen zur Verhinderung der Zunahme des so genannten internationalen Terrorismus gibt es jenseits von Überwachung? Wolfgang Schäuble: Deutschland verfolgt bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus eine Strategie, die ein Bündel von präventiven und repressiven Maßnahmen umfasst. Dabei werden fünf Zielrichtungen verfolgt: Wir wollen terroristische Strukturen durch einen hohen Fahndungs- und Ermittlungsdruck zerstören. Zudem wollen wir den Terrorismus bereits im Vorfeld abwehren, z. B. durch das Verbot islamistischer Unterstützer- und Vorfeldorganisationen oder den Einsatz biometrischer Verfahren. Wichtig ist uns der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit. Unser primäres Ziel ist es natürlich, die Bevölkerung zu schützen und die Verwundbarkeit des Landes zu reduzieren, bspw. durch den Schutz kritischer Infrastrukturen oder die Erhöhung der Luftsicherheit. Und schließlich geht es darum, die Ursachen des Terrorismus zu beseitigen durch einen intensiven Dialog mit dem Islam, Integrationspolitik, die Deutsche Islam-Konferenz und die geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Islamismus. Sie sehen, dass die Informationsgewinnung in nahezu allen Bereichen der Terrorismusbekämpfung eine Rolle spielt.
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The pen is mightier than the sword, but only if the sword is very small, and the pen is very sharp! - Terry Pratchett 
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 31 Oct 2007, 19:44
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about:away         
Punkte: 3998
seit: 01.10.2003
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 nimmt den jemanden Ernst? [fiction] Seit Internetüberwachung nutzen Terroristen vermehrt den rechtlich geschützten Briefverkehr... Innenminister denkt über Aufweichung des Postgeheimnisses nach... "Wir müssen gewappnet sein dem internationalen Terror zu begegnen. Es kann nicht sein, daß Terroristen einfach Briefe verschicken können und wir das nicht mitbekommen! Natürlich werden wir nur Briefe von Verdächtigen öffnen, der unschuldige Bürger hat nichts zu befürchten!" [/fiction] ähnliche Gedanken kennt man von Hitler, Stalin und Milke...
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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 Abs. 1
Selber denken statt fern sehen!
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 31 Oct 2007, 20:31
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No-Know-How     
Punkte: 631
seit: 26.04.2007
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der herr schäuble wird sich sicher über dieses neue spielzeug freuen: Zitat AT&T Invents Surveillance Programming Language
"AT&T has long been associated with advances in the programming arts as well as communications. They've recently brought those disciplines together to create a powerful datamining language called Hancock. Hancock is a C variant developed to mine gigabytes of the company's telephone and internet records for surveillance purposes. 'The manual for the language includes a Hello World variant that shows you how to write a program that will parse logs of IP addresses and record them into permanent hashes. The program for parsing millions of records as they flow into permanent data farms sounds oddly close to the data mining the NSA performed after 9/11 to find targets for its warrantless spying on American citizens calls and emails." Slashdot MeldungDieser Beitrag wurde von wicked: 31 Oct 2007, 20:31 bearbeitet
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 01 Nov 2007, 04:12
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5. Schein      
Punkte: 842
seit: 15.07.2004
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Edit: Kommt davon, wenn man so spaet noch postet... Am 7.11. ist die Sitzung des Rechtsausschusses und nicht die Abstimmung im Bundestag. Diese wird aber auch demnaechst sein. Dieser Beitrag wurde von hullbr3ach: 01 Nov 2007, 14:44 bearbeitet
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 01 Nov 2007, 05:36
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der christian       
Punkte: 1119
seit: 01.10.2003
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Zitat(hooni @ 31 Oct 2007, 18:27) Wolfgang Schäuble: Es geht nicht um eine uferlose Ausdehnung von Überwachungsbefugnissen der Sicherheitsbehörden. Exemplarisch lässt sich dies an der Maßnahme der Online-Durchsuchung belegen. Niemand möchte mit diesem Instrument eine Rundumüberwachung ermöglichen. Mit solchen Aussagen sollte man bei Politikern IMMER vorsichtig sein (und aufmerksam werden, wenn sie so formuliert sind wie in der noch nicht allzu ferner Vergangenheit: Zitat(Walter Ulbricht @ 15.06.1961 (knapp zwei Monate vor dem Mauerbau)) Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.
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 03 Nov 2007, 16:00
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about:away         
Punkte: 3998
seit: 01.10.2003
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"Niemand möchte mit diesem Instrument die Rundumüberwachung ermöglichen" - aber mit anderen Instrumenten? Zitat Der Einführung von Überwachungsgesetzen, wie es in Deutschland zurzeit der Fall ist, muß sich entgegen gestellt werden. Durch die angedachten und teilweise bereits verabschiedeten Gesetzesvorhaben werden Bürgerrechte aufgehoben und der Rechtsstaat wandelt sich in einen Überwachungsstaat, wie wir es nur von totalitären Regimen kennen.
Der Staat installiert Werkzeuge, die dazu genutzt werden können, die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger zu durchdringen. So kann politische Opposition und freie Meinungsbildung kontrolliert, deformiert und manipuliert werden. Die Regierung schafft sich die Möglichkeit, Kontrolle über politische Gegner zu erlangen und sich so den Machterhalt zu sichern. Es wird eine Kultur des Verdachts und des Misstrauens aufgebaut, in der jeder zum Verdächtigen wird und jedem misstraut wird. Gegenseitiges Ausspionieren, Ausgrenzung bzw. Abschottung und Angst werden unser gesellschaftliches Miteinander bestimmen.
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 08 Nov 2007, 22:58
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5. Schein      
Punkte: 842
seit: 15.07.2004
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Zitat Innenminister Schäuble provozierte mal wieder, diesmal mit einem Hitler-Vergleich. "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten", assoziierte er am Mittwochabend vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe. Der geschmacklose Vergleich galt einer Sammel-Verfassungsbeschwerde, die der AK Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtsgruppen, initiiert hat. Quelle: taz
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 09 Nov 2007, 12:21
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Und noch eine Pressemitteilung, zum Thema, was für Entscheidungsgrundlagen dem Bundestag verschwiegen werden: Max-Planck-Institut sieht kaum Bedarf für VorratsdatenspeicherungZitat Pressemitteilung vom 08.11.2007:
Max-Planck-Institut sieht kaum Bedarf für Vorratsdatenspeicherung
Herausgeber: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Im Vorfeld der Abstimmung des Deutschen Bundestags über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am morgigen Freitag hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Empfehlungen des Max-Planck-Instituts veröffentlicht. Die Empfehlungen stammen aus einem 400-seitigen Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Obwohl die Bundestagsabgeordneten morgen über eine grundlegende Neuregelung der Abfrage von Verbindungsdaten abstimmen sollen, verweigert das Bundesjustizministerium die Herausgabe des vollständigen Gutachtens. Das Gutachten war auf Verlangen des Bundestags in Auftrag gegeben worden, um besser informiert über die bis Ablauf des Jahres befristeten Regelungen über den Zugriff auf Kommunikations- und Bewegungsdaten entscheiden zu können. Vermutlich hält das Bundesjustizministerium das Gutachten zurück, um die von der Koalition geplante Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung am morgigen Tag nicht durch objektive Zahlen zu gefährden.
Schon aus dem jetzt vorliegenden Auszug geht aber die Fragwürdigkeit des Gesetzesvorhabens hervor. In Bezug auf die neu geplante, massiven Protesten ausgesetzte Regelung zur verdachtslosen Erfassung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) heißt es in den Empfehlungen des Instituts wörtlich: "Doch weist die Aktenanalyse selbst unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur für etwa 2% der Abfragen nach, dass sie wegen der Löschungen ins Leere gehen."
Eine Studie des Bundeskriminalamts hatte schon 2005 ergeben, dass den Strafverfolgern in nur 381 Fällen Verbindungsdaten fehlten - gemessen an den 6 Mio. pro Jahr begangenen Straftaten eine verschwindend geringe Zahl von 0,01%. Auf dieser Basis könnte die Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote von 55% im besten Fall auf 55,001% steigern.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert alle Bundestagsabgeordneten dringend auf, den Gesetzentwurf morgen abzulehnen. Er stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
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 09 Nov 2007, 12:34
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∴~∇~∞~Δ~Ξ         
Punkte: 7060
seit: 01.10.2003
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.. was mich allerdings wundert ist, was daran neu sein soll? Sekundengenaue Abrechnungen und Verbindungsnachweise gibt es schon seit etlichen Jahren, in wie weit die Daten gespeichert wurden weiß eigentlich keiner genau aber ich könnte mir vorstellen, dass auch jetzt schon solche Daten länger als 3 Monate gespeichert wurden. Genau so wie die Lokalisation des Handys. Hier gabs neulich einen Fall bei dem ein Manager seine Lebensgefährtin samt Kind verschwindenlassen hat. Da wurde auch "nachträglich", sprich Monate später geschaut wo der vermeindliche Täter wann mit seinem Handy unterwegs war. Anfangs war er ja auch kein Verdächtiger also hat man auch nicht gezielt sagen können "die Daten müssen wir speicher", die wurden einfach so gespeichert und monate Später abgerufen... Das aktuelle Gesetzt ist also im Grunde nur eine Art Legalisierung von Praktiken die schon jetzt genutzt werden (was nicht heißt, dass sie dadurch gut und richtig sind). Das was durch das Gesetzt neu sein wird ist, dass diese gespeicherten Daten als legaler Beweis angesehen werden wohingegen dieses vorher nicht der Fall war. Ich bin nicht für das Gesetzt ich finde nur, dass der Aufschrei Jahre zu spät kommt. Grüsse C°°°
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