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 22 Feb 2008, 00:55
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chaos.         
Punkte: 9600
seit: 22.10.2004
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Anbei der Referentenentwurf (war mir bisher in der Form noch nicht bekannt, ist aber schon von Dezember) des neuen Meldegesetzes, welches demnächst vor den Bundestag gebracht werden soll. Inklusive Steuer-ID. Zugriff durch Ermittlungsbehörden wie Polizei und Zoll versteht sich von selbst. Interessant ist §3 Abs. 2 auch wenn §7 harmlos klingt, ist er es nicht. #a /e: PDF gelöscht Dieser Beitrag wurde von abadd0n: 14 Apr 2008, 14:11 bearbeitet
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..:: Wir sind gekommen Dunkelheit zu vertreiben, in unseren Händen Licht und Feuer ::..
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 27 Feb 2008, 11:42
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eXma Poltergeist         
Punkte: 6729
seit: 20.10.2004
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Hat wohl noch keiner gemerkt was? Lt. hier und hier hat Karlsruhe die Onlinedurchsuchung prinzipiell erlaubt, aber nur unter sehr strengen Ausnahmeregelungen und Richtervorbehalt. Ich persönlich befürchte jedoch, dass die Ausnahmen und der Richtervorbehalt ähnlich wie bei der Hausdurchsuchung mit "Gefahr im Verzug" aufgeweicht werden. Das alles ist aber eher 2., denn viel wichtiger ist, dass Karlsruhe ein neues Grundrecht eingeführt hat: Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Das heißt im Klartext, dass jeder ein Anrecht darauf hat, dass seine Informationen (Daten, Programme, Hardware) sowohl nicht unbefugt eingesehen (Vertraulichkeit), als auch nicht unbefugt verändert (Integrität) werden. Da Kryptographie das Mittel der Wahl ist, um Vertraulichkeit und Integrität zu erreichen, wird man sie in Zukunft von staatlicher Seite nicht verbieten oder einschränken dürfen. Ich bin durchaus begeistert. Leider haben wir nach wie vor kein Grundrecht auf Verfügbarkeit. Das wäre dann aber auch zuviel des guten, bricht doch Microsoft ständig mit diesem Grundsatz *stichel* Dieser Beitrag wurde von Stormi: 27 Feb 2008, 11:43 bearbeitet
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 19 Mar 2008, 10:20
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chaos.         
Punkte: 9600
seit: 22.10.2004
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Zitat(Mr_T @ 19 Mar 2008, 10:09) Weiß jemand, obund wie eine schwere Straftat definiert ist? Oder ist das ein aufweichbarer Begriff? Ich würde mal sagen, hier trifft sowas wie in § 100c Abs. 2 STPO zu *. Aber das ist eine sehr gute Nachricht an sich  Karlsruhe gefällt mir in letzter Zeit, auch die Geschichte mit den Vaterschaftstests und so.. - die Jungs machen ihren Job !abaddon
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 24 Mar 2008, 05:25
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Neuling
Punkte: 1
seit: 24.03.2008
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Hi Leute
Wie heißt es so schön? Geld regiert die Welt und wer das Geld in Händen hält regiert uns oder nicht, also ich glaube sicherlich nicht sofort jedes Zeug was einem so an Theorien vorgesetzt wird, aber das auf dieser Welt etwas nicht ganz stimmt sieht wohl jeder von uns. Was eine Totalüberwachung bringen sollte frag ich mich auch, aber was viel wichtiger ist ist doch zu wissen für was wir unser Geld ausgeben und wie man es uns am besten aus den Taschen ziehen kann, das ist schon immer so gewesen und wenn sich nix ändert wird das auch immer so sein. Ich meine wir würden die ganzen Bänker und Multimillionäre wohl etwas falsch einschätzen wenn wir glauben sie wollten ihr Geld und ihre Macht doch wirklich mit uns teilen. Es sind sicher nicht alle schlecht, bestimmt sogar die wenigsten, aber die skrupelllosen schrecken wohl am wenigsten davor zurück ihre Pläne, welche auch immer, durchzusetzen und noch mehr Profit daraus zu schlagen. Was bei diesem System wohl recht einfach zu sein scheint, nicht umsonst sind 90% der gesamten Geldmenge auf 10% der Weltbevölkerung verteilt und man höre und staune, sowas hört man schon in den normalen Nachrichten, also alles nur Gewöhnungssache oder????? ;-)
Ich wünsch uns allen das beste Peace
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 24 Mar 2008, 13:30
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Was will die Justiz machen, wenn die Gesetze nach den Regeln der Wirtschaft gemacht werden? Hätte das Bundesverfassungsgericht nicht die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung für kleine Straftaten wie Raubkopieren verboten würden die Gerichte munter die Nutzer aufgrund dieser Beweise aburteilen.
Natürlich kann niemand den Zusammenhang zwischen Reichen und Überwachung beweisen. Aber jeder kann zugeben, dass die Reichen das Geld haben Lobbyisten in den Bundestag zu schicken. Und jeder kann sich denken, welche Funktion Lobbyisten haben.
Des weiteren kann man sich ja überlegen, was man mit Überwachung so alles tun kann. Und Überwachung verfolgt nur einen Zweck. Nämlich Sicherheit. Man kann damit die Bevölkerung vor Terroranschlägen schützen. Und zwar vor Terroranschlägen von Ausländern. Und das funktioniert indem man jegliche Zusammenrottung von subversiven Elementen frühzeitig erkennt und ohne Aufsehen eliminieren kann. Die Bevölkerung bleibt immer auf dem Standpunkt, dass die Welt schön ist. Das geht natürlich auch mit Terroranschlägen aus der eigenen Bevölkerung. Am besten gegen die herrschende Kaste.
Das ist natürlich kein Beleg dafür, dass ein Zusammenhang zwischen Reichen und Überwachung existiert. Aber spätestens, wenn der Druck durch die Reichen auf die Armen so groß geworden ist, dass die Armen etwas gegen die Reichen tun wollen und das aufgrund der Überwachung nur noch sehr sehr eingeschränkt tun können, dann gibt es diesen Zusammenhang.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 29 Mar 2008, 18:01
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5. Schein      
Punkte: 842
seit: 15.07.2004
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Die neueste Aktion des Chaos Computer Club ist wirklich eine sehr offensive Nummer: Sie veroeffentlichen einen echten Fingerabdruck von W. Schäuble in ihrer Clubzeitschrift, inklusive einer Attrappe zum Aufkleben. Ausserdem soll es eine Art Sammelalbum geben mit den Fingerabdruecken vieler Politiker (so wie mit den Fussballbildchen) Ich bin gespannt was daraus wird. Mehr wie immer bei heise.de.
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