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>Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?

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post 25 Jan 2005, 23:10
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Punkte: 551
seit: 22.02.2004

/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:
Zitat
Kurzüberblick über die Zweitwohnsitzsteuer

Am 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.de

Allgemeines zur Steuer

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine "rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten.

Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können)

Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren.

In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten.

Hintergrund der Steuer

Das die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen).

Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat.

Umgehung der Steuer

Sehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt.

Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv.

In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden).

Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

Weitere Informationen:


---

Zitat
Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen.
http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319

:shocked1: :shocked1:

weitere Infos bei:
eXmatrikulationsamt.de
sz-online.de
renephoenix.de


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Antworten(210 - 224)
post 13 Feb 2006, 03:51
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@Mr. Orange:
1. Zwischen den Universitätsstädten gleicht sich das sicherlich aus! Aber es gibt jede Menge auch Geminden ohne Universität, Berufsschule und der gleichen!
2. Die Erwartung durch die Steuer liegen bei 700K, drei Mal so groß ist die Erwartung durch erhöhte Schlüsselzuweisung.
3. Solche Argumente sind immer dünnes Eis. Es gibt nun mal kein Optimum. Würdest du (rein theoretisch) nur aufgrund das Baukindergeldes die Meldefrage verletzten, wäre es irgendwie Erschleichen von Steuergeldern. Andererseits könnte man sagen: Gut, da hast du das eine, dann kannst du ja auch das andere abdrücken.
6. Für die Steuer (Nebenwohnsitz) spielt die Bezugsfrage der Wohnung eine Rolle. Hat die Person so gesehen noch die Schlüssel für den Raum, ist die Wohnung noch bezogen (gibt sicher noch andere Argumente), der Nebenwohnsitz ist anzumelden und ZWS zu zahlen.

@Glubschoge: es können ja viele dagegen sein, einen Bürgerentscheid würdest du niemals durchbringen. Dazu müßtest du mind. einen Hauptwohnsitz haben, um gegen die Steuer zu stimmen. Und dann juckt dich für diesen Ort die Steuer nicht.

@Lutz: Einkommen ist nun mal keine Bemessungsgrundlage, sondern die zu zahlende Miete. Gut, man könnte der Stadt mit Härtefall kommen, die Erfolgsaussichten dürften gering sein. Und wenn die zu zahlende ZWS bei dir wirklich 324€ beträgt, sicher noch um einiges geringer!

@Linnie: Wechselt lieber mal den Steuerberater.

@babyG:
1. Der typisch deutsche Neid. Im Endeffekt wird es vermutlich dir nichts nützen, sondern nur den Petersburgern schaden.
2. OB Rotzberg dürfte wohl der falsche sein: schließlich hat es der Stadtrat ja so gewollt. Wenn dann mind. 1 Stufe höher. Da würde ich aber eher mit Gründen anfangen, daß einzelne Städte versuchen, die Verteilungsschlüssel der Steuern für ihre Vorteile hin zu manipulieren. Sachsen kann ja darauf hin ein Gesetz erlassen, daß z.B. ZWS nicht erhoben werden dürfen (so was gab es mal in Bayern)

@Luca Brasi: du kannst noch tausend andere Definitionen für eine Wohnung finden, die Dresdner Satzung bezieht sich aber ganz klar auf §48!

@Maxe: Du hättest ja auch mal nen Besuch im Rathaus abhalten können, dann kostet es keine Marke.
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post 13 Feb 2006, 06:05
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schon...aber die wollen was von mir und nich andersrum sleeping.gif
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post 15 Feb 2006, 19:47
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@rene: Du hast in allem Recht. Und die Strategie der Stadt ist mir auch klar.

Ändert nichts daran, dass die ZWS nicht GeRecht ist und ich mich als Student nicht von DD abzocken lassen würde. Dann mögen doch bitte der Städte- und Gemeindetag ein verändertes Modell für die Schlüsselzuweisungen erarbeiten. Ich finde es unsinnig, nur der Gemeinde, bei der ich mit Hauptwohnsitz gemeldet bin Kohle zuzuscheffeln, während die mit mir als Nebenwohnsitz keine Kohle bekommt. Das ist aber nicht mein Problem und mir deshalb auch nicht anzulasten. Das mögen die Städte und Kommunen bitte unter sich klären.

Es ist in Ordnung, Steuern zu verlangen, wenn jmd. Kohle für ne Zweitwohnung hat. Bei Studenten setzt man aber beim schwächsten Glied an und sowas kann ich nicht leiden. Das Studium ist schon teuer genug und es ist ein offenes Geheimnis, dass BaföG-Empfänger i.d.R. mehr Kohle haben, als Studenten, die auf Eltern angewiesen sind. Mein Studium läuft nicht ohne jobben. Und mir hat keine Stadt vorzuschreiben, wo ich wie mit was zu leben habe. Und daher habe ich kein Problem damit, die Stadt zu bescheißen. Im übrigen eine dumme Stadt, die zu keiner vernünftigen Finanzplanung i.d. Lage ist bzw. ihr Geld für unsinnige Projekte ausgibt und gleichzeitig ihr Tafelsilber verscherbelt. Und: ob ich in einer Wohnung wohne, entscheidet nicht der Schlüsselzugang, sondern ich.

Ergo: wenn ich nicht bezahlen will, bezahle ich nicht. Und es interessiert mich herzlich wenig, ob ich damit gegen Gesetze oder Satzungen verstoße. Irgendwann ist bei mir Schluss.


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Dry your eyes mate, I know you want to make her see how much this pain hurts. But you've got to walk away now, it's over.
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post 15 Feb 2006, 20:02
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@orange: da teile ich deine Meinung!
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post 06 Mar 2006, 13:25
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Aktueller Hinweis in eigener Sache: auf der ZWS-Seite habe ich ein Interview mit der Anwältin veröffentlicht, die die ZWS-Satzung in Halle außer Gefecht gesetzt hat.

zum Interview

Dieser Beitrag wurde von René: 06 Mar 2006, 16:27 bearbeitet
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post 06 Mar 2006, 13:37
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hat eigentlich schon irgendjemand wieder was von denen gehört?
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post 06 Mar 2006, 13:51
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ich hab das immer noch ni abgeschickt. aht jemand ne ahnung was das strafe kostet und ob die mir die überhaupt ausstellen dürfen. ich dachte immer die frage der einführung der 2.wohnsitzsteuer ist noch gar nicht richtig geklärt.
ich gebe zu mich hat der ganze kram net interessiert, weil ich hier meinen 1. sowie meinen 2. wohnsitz habe, aber das scheint wohl bei denen keine rolle zu spielen....


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"S'ils n'ont plus de pain, qu'ils mangent de la brioche."
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post 06 Mar 2006, 16:25
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Vor einer knappen Stunde waren zwei reifere Damen hier (Buda24) äußerst an den Briefkasten interessiert, d.h. sah nach Überprüfung aus.


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Was haben ein Mann und ein Gebrauchtwagen gemeinsam?
Beide sind leicht zu kriegen, billig und unzuverlässig.

Zu fällen einen schönen Baum
Braucht's eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert,
Braucht er, bedenk es, ein Jahrhundert

Früher morgens wach ich auf - 16 Uhr 10,
die ganze Welt scheint sich um mich zu drehen.
Nur im Magen fühle ich mich nicht so recht,
eins von den 30 Bierchen gestern war wohl schlecht.
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post 06 Mar 2006, 16:32
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Es gab ein Urteil, daß die Gemeinden nicht diejenigen Bürger ausschließen dürfen, die sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitz in einer Gemeinde haben.

Wenn die Steuererklärung ohne triftigen Grund zu spät abgegeben wurde, kann mit sogenannten "Verspätungszuschlägen" belangt werden. Maximal 10% der zu zahlenden Steuer (Quelle: Steueramt)

Ansonsten gehen nach meinen Informationen die Bescheide im Laufe des Monats heraus.

@baren: interessant.
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post 06 Mar 2006, 18:04
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rationaler Idealist
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seit: 01.10.2003

Na hoffentlich gehen die an den Hauptwohnsitz, sonst kommt es dank der prüfungsfreien Zeit zu Zahlungsverzug.
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post 07 Mar 2006, 00:14
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3. Schein
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seit: 17.06.2005

danke an rene.
faulheit gilt sicher nicht als triftiger grund, auch wenn sie bis zum himmel stinkt...
aber 10% von der eventuellen steuer geht grad noch so.
aber morgen gehts auf jedenfall zum briefkasten!
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post 07 Mar 2006, 20:21
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Boeck
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seit: 08.12.2005

Zitat
ich hab das immer noch ni abgeschickt


Ich glaube die schätzen dann, wie viel du bezahlst und wie viel du bewohst (falls WG) und so weit ich das weiß sind die da gut im AUFrunden!!


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~~Music is my life~~

----> d(°_°)b <----
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post 07 Mar 2006, 20:50
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Vordiplom
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seit: 30.10.2003

klar sind die DA gut im "schätzen" ...
weil´s scheiss arschlöcher sind die das gesetz als rückendeckung haben.... idioten lol.gif


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post 07 Mar 2006, 20:53
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Boeck
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Punkte: 436
seit: 08.12.2005

Zitat
weil´s scheiss arschlöcher sind die das gesetz als rückendeckung haben.... idioten


Man hätte es ja auch rechtzeitig hinschicken könne....aber ich glaube in dem Brief steht auch drinn das die das dann schätzen!
ProfilPM
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post 07 Mar 2006, 21:00
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Vordiplom
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seit: 30.10.2003

wie die GEZ ...gesetzlich legitimierte abzocke ...

I loooove "SOZIALSTAAT" rofl.gif

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