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>Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?

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post 25 Jan 2005, 23:10
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Vordiplom
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Punkte: 551
seit: 22.02.2004

/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:
Zitat
Kurzüberblick über die Zweitwohnsitzsteuer

Am 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.de

Allgemeines zur Steuer

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine "rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten.

Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können)

Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren.

In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten.

Hintergrund der Steuer

Das die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen).

Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat.

Umgehung der Steuer

Sehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt.

Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv.

In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden).

Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

Weitere Informationen:


---

Zitat
Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen.
http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319

:shocked1: :shocked1:

weitere Infos bei:
eXmatrikulationsamt.de
sz-online.de
renephoenix.de


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Antworten(240 - 254)
post 13 Jun 2006, 19:08
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Zirpende Grille
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Punkte: 3688
seit: 17.06.2004

hab auch noch nix.


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Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht.
Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
Eichenschild
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post 19 Jun 2006, 00:31
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3. Schein
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Punkte: 167
seit: 04.10.2005

Die Antwort vom Steueramt ist: sie wollen erst alle Fälle klären - und die Unklarheiten beseitigen, ehe sie mit dem Versenden der Briefe beginnen. So gesehen rennt das Geld ja nicht weg - von Zinsverlusten mal abgesehen.
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post 19 Jun 2006, 15:59
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Zirpende Grille
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Punkte: 3688
seit: 17.06.2004

nungut. ich hab zeit...
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post 19 Oct 2006, 20:41

Neuling


Punkte: 2
seit: 19.10.2006

hi also hab mal ne frage
laut dem gerichtsurteil aus lüneburg wurde eine studentin von der nebenwohnsitzsteuer befreit da sie ihren hauptsitz noch zuhause hat. kann man das in dresden geltend machen und wenn ja wie?
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post 19 Oct 2006, 20:44
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UNO-Generalsekretär
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Punkte: 3047
seit: 24.06.2004

Ich hab bis heute nichts von der Stadt gehört. Hab die Stuwe-Erklärung zur Befreiung genommen und gut ist.


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post 19 Oct 2006, 22:41
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4. Schein
****

Punkte: 417
seit: 28.01.2004

auch bei mir fehlanzeige
bis jetzt ist nichts gekommen
na mal abwarten man kennt ja ämter
am ende verlangen sie das ganze jahr auf einmal
hmm dann müssen sie halt warten
*achselzuck*


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post 19 Oct 2006, 22:51
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Boeck
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Punkte: 436
seit: 08.12.2005

ich hatte irgendwo mal gelesen, dass die die Sommerferien abwarten wollten, zwecks studenten, die nicht da sind und so. Demnach wolen sie die Bescheide Ende Oktober rausschicken.
Hat jemand dazu vll noch nähere Infos??

Zitat
hi also hab mal ne frage
laut dem gerichtsurteil aus lüneburg wurde eine studentin von der nebenwohnsitzsteuer befreit da sie ihren hauptsitz noch zuhause hat. kann man das in dresden geltend machen und wenn ja wie?

Also dadurch die Stadt Lüneburg in Berufung gegangen war/ist, ist das urteil noch nicht rechtskräftig und du kannst dich nicht drauf berufen. Hat sich da eigentlich mal was ordentliches ergeben??

Dieser Beitrag wurde von Glubschoge: 19 Oct 2006, 22:53 bearbeitet


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post 20 Oct 2006, 05:11
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(i)
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seit: 17.12.2005

Hauptsache die führen keine Zweitbiersteuer ein!


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Du sagst alle wolln in den Himmel. Alle wolln wie Könige agiern. Doch niemand will am Ende sterben und keiner will regiern.


Puste was here
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post 02 Nov 2006, 22:23

Neuling


Punkte: 2
seit: 19.10.2006

hallo wo kann man denn die Stuwe-Erklärung downloaden?
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post 02 Nov 2006, 22:56
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UNO-Generalsekretär
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Punkte: 3047
seit: 24.06.2004

Ok, nix StuWe sondern StuRa..aber zu finden hier -> http://www.stura.tu-dresden.de/dienstleist.../zweitwhgsteuer
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post 03 Nov 2006, 15:18
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3. Schein
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Punkte: 171
seit: 08.12.2004

So, hab heute meinen Zweitwohnungssteuerbescheid bekommen. Wohne im Wohnheim in der Wu9. Gibt's denn schon irgendwelche Aktivitäten vom Stura gegen die Bescheide oder hat einer einen Rat was man jetzt dagegen tun kann?
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post 03 Nov 2006, 17:18
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old 's cool!
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man könnte zum beispiel die steuer einfach bezahlen.


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Kleine Aster
Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster!
-Gottfried Benn (1912)-
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post 03 Nov 2006, 17:20
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Herr Dachs
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seit: 15.12.2004

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post 03 Nov 2006, 17:20
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Oder seinen Hauptwohnsitz nach Dresden verlegen. Im übrigen wird die Zweitwohnsitzsteuer nicht fällig, sofern der Nebenwohnsitz sich bei deinen Eltern befindet. Auch kann man erst den Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Alle die dies auf die Ankündigung am Anfang des Jahres getan haben, müssen dies also nochmal tun. Steht aber alles im Bescheid.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

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post 03 Nov 2006, 17:21
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Vordiplom
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Punkte: 598
seit: 21.08.2005

Zitat(Chris @ 03 Nov 2006, 17:20)
Oder seinen Hauptwohnsitz nach Dresden verlegen. Im übrigen wird die Zweitwohnsitzsteuer nicht fällig, sofern der Nebenwohnsitz sich bei deinen Eltern befindet.
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es sei denn, in der heimatstadt gibts zws
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