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Kommt sie, oder kommt sie nicht?
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 03 Nov 2006, 18:23
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(Mrs. Spookiness @ 03 Nov 2006, 17:21) es sei denn, in der heimatstadt gibts zws  Laut der Stadt Dresden greift diese Steuer nicht, wenn der angemeldete Nebenwohnsitz bei deinen Eltern ist. Aber ich wiederhole mich.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 03 Nov 2006, 20:11
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3. Schein   
Punkte: 171
seit: 08.12.2004
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Aber nur wenn deine Eltern in Dresden wohnen du Besserwisser. Wenn der Nebenwohnsitz woanders ist als in Dresden kann die Stadt auch keine Zweitwohnungssteuer erheben sondern nur das zuständige Amt des Zweitwohnsitzes. Aber eins ist ja nunmal klar, bezahlen muss man eh, nur bei einem Einspruch besteht die Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen. Bei nicht bezahlen gibts bestimmt Mahngebühren.
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 05 Nov 2006, 14:59
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(klaus @ 03 Nov 2006, 19:11) Aber nur wenn deine Eltern in Dresden wohnen du Besserwisser. Wenn der Nebenwohnsitz woanders ist als in Dresden kann die Stadt auch keine Zweitwohnungssteuer erheben sondern nur das zuständige Amt des Zweitwohnsitzes. Aber eins ist ja nunmal klar, bezahlen muss man eh, nur bei einem Einspruch besteht die Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen. Bei nicht bezahlen gibts bestimmt Mahngebühren.  Wenn man zweitwohnsitzsteuer.de aufmerksam liest, dann stellt man fest, dass aufgrund eines Urteils des VG Gelsenkirchens ein "Kinderzimmer" bei den Eltern nicht als zu besteuernder Nebenwohnsitz gilt. Aber du hast Recht. Wer seinen Hauptwohnsitz nicht rechtzeitig an seinen Studienort Dresden verlegt hat, zahlt. Vermutlich könnte man wirklich klagen, wenn man nachweisen kann, dass man durch die Ummeldung eine Straftat begeht. Aber ich glaube es ist nicht so leicht jemanden zu finden, bei dem das zutrifft.
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 05 Nov 2006, 23:09
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3. Schein   
Punkte: 171
seit: 08.12.2004
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eine gute frage, denke aber der brief vom stura reicht da nicht, zumindest nicht als begründung um nicht zu bezahlen. und bezahlt werden muss ja eh, man kann halt nur einspruch einlegen gegen die zahlungsaufforderung und dann evtl.klagen.
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 16 Nov 2006, 23:05
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pssst!    
Punkte: 424
seit: 17.09.2006
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Zitat(Mrs. Spookiness @ 16 Nov 2006, 21:58) haben eigentlich alle schon nen bescheid bekommen?  hier iche...schweinebande, aber die meisten freunde von mir noch nich....
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84 takes a lifetime, and Bobby does it better
watching Creed videos years later, I now realize that Scott Stapp was a primadona!
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 16 Nov 2006, 23:23
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Zwangsoptimist    
Punkte: 400
seit: 07.01.2005
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ich hab den text vom stura beigelegt und noch nix bekommen.
gibt es jemanden, der dies ebenfalls hat und schon einen bescheid bekommen hat?
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Gewissen ist der Teil des Körpers, der sich schlecht fühlt, während sich alle anderen Teile gut fühlen.
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 17 Nov 2006, 00:10
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3. Schein   
Punkte: 171
seit: 08.12.2004
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Ich hab auch protestiert, muss halt ,wie oben schon geschrieben, bezahlen. Die von der Stadt haben nur ein schönes A4 Blatt beigelegt wo quasi alle Argumente die jemals gefallen sind zu nichte gemacht werden.
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 17 Nov 2006, 05:38
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Herr Dachs         
Punkte: 8394
seit: 15.12.2004
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Zitat(René @ 16 Nov 2006, 23:33) Ich möchte auf einen aktuellen Beitrag im Forum von zweitwohnsitzsteuer.de hinweisen: http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=910Ein Dresdner Student hat Widerspruch bereits eingelegt und postwendend eine Antwort bekommen, die er hier da veröffentlicht hat  alles völlig titte... NIEMAND bezahlt irgendwas... was sollen die bei nem studenten schon pfänden... hasta la victoria siempre! PS.: die 2wss is im übrigen verfassungswidrig
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