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Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?
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 25 Jan 2005, 23:10
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Vordiplom     
Punkte: 551
seit: 22.02.2004
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/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:Zitat Kurzüberblick über die ZweitwohnsitzsteuerAm 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.deAllgemeines zur SteuerDie Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine " rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten. Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können) Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren. In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten. Hintergrund der SteuerDas die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen). Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat. Umgehung der SteuerSehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt. Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv. In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden). Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt. Weitere Informationen: --- Zitat Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen. http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319:shocked1: :shocked1: weitere Infos bei: eXmatrikulationsamt.desz-online.derenephoenix.de
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Antworten(285 - 299)
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 18 Nov 2006, 01:28
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3. Schein   
Punkte: 167
seit: 04.10.2005
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Zitat sondern die gesamte infrastruktur sowie die ver- und entsorgung nutzt. denn es gibt keine bürgersteigabnutzungsgebühr oder eine winterdienstgebühr, straßenlampengebühr Ja, und? Verursache ich mit meinen Anwesen so viel Schatten, daß die Laternen ne Stufe heller eingestelllt werden müssen? Hält ein Gehweg nun plötzlich nur noch 40 statt angenommen 50 Jahre, weil ich drüber laufe? Und ich würde wesentlich mehr Leistung vom Winterdienst in Anspruch nehmen, wenn ich angenommen jeden Tag pendel. Und ich habe Einspruch bei der Stadtverwaltung gegen die im aktuellen Doppelhaushalt geplanten Aufwendungen für die Waldschlößchenbrücke eingelegt. Hätte man diesen angenommen, würde die Stadt wesentlich mehr Geld sparen, als sie durch diese Steuer in den nächsten Jahren überhaupt einnehmen kann ... Und ich würde eher den Schuh umdrehen: durch meinen Nebenwohnsitz herrscht weniger Leerstand in Dresden als wenn ich gar keinen Wohnsitz hätte. Die Kosten für die Müllabfuhr oder die Wasserwirtschaft würde für die Hauptwohnsitzler sicher nicht unwesentlich steigen, wenn plötzlich 20.000 Nebenwohnsitzler fehlen ... Die klassische Argumentation traf auf Städte wie Überlingen zu. Da mußten Straßen zu Ferienhaussiedlungen, in den fast nur Nebenwohnsitzler lebten, gebaut und in Schuß gehalten werden. Das waren aktive Kosten für die Kommune. Auf Dresden angewendet: durch Wegfall von 20.000 Nebenwohnsitzlern würde Dresden flächenmäßig so schrumpfen, daß in dem Anteil Straßen, Gebäude und Infrastruktur wegfallen würden, für die keine Straßenlaternen, Kehr- und Streumaschinen benötigt werden. Ist der Fall realistisch?
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 18 Nov 2006, 09:51
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NeoHippie    
Punkte: 456
seit: 11.09.2006
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die dame im amt hat mir freundlicherweise sogar diktiert, was ich in die begründung für den zweitwohnsitz schreiben soll. sozialer lebenmittelpunkt in berlin und während der wochenenden und semesterferien aufenthalt dort. damit komme ich theoretisch auf über 50% meiner zeit...
das hat zwar an sich nix mit dem thema zu tun, dem ich recht neutral gegenüberstehe, aber ich halte es für wissenswert.
btw. ist die zahlung der zweitwohnsitzsteuer abhängig von a) einem gültigen mietvertrag b) einem steuerwirksamen einkommen?
danke schonmal fee
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 18 Nov 2006, 17:26
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old 's cool!         
Punkte: 9493
seit: 12.07.2003
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Zitat(René @ 18 Nov 2006, 01:28) Ja, und? Verursache ich mit meinen Anwesen so viel Schatten, daß die Laternen ne Stufe heller eingestelllt werden müssen? Hält ein Gehweg nun plötzlich nur noch 40 statt angenommen 50 Jahre, weil ich drüber laufe? Und ich würde wesentlich mehr Leistung vom Winterdienst in Anspruch nehmen, wenn ich angenommen jeden Tag pendel.  schon das allein sagt mir, dass ich weder mit dir diskutieren kann noch muss. aber bitte akzeptiere, dass ich wahrlich kein mitleid für menschen die nur zuerst an sich denken aufbringen kann. viel spaß beim streiten und ich hoffe, du verursachst der stadt dresden nicht noch weitere kosten, z.b. für ein gerichtsverfahren..
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Kleine Aster Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster! -Gottfried Benn (1912)-
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 18 Nov 2006, 17:56
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NeoHippie    
Punkte: 456
seit: 11.09.2006
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auch wenn ich neutral bin, so hätte mich doch interessiert, was gegen die argumentation von rené gesagt werden kann.
zumal ich auch nicht verstehe, was daran auszusetzen ist. seine argumente greifen durchaus an realistischen punkten an.
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 19 Nov 2006, 13:01
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3. Schein   
Punkte: 170
seit: 06.11.2003
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Die Argumentation hinsichtlich der verursachten Kosten überzeugt mich auch nicht. Sie krankt daran, dass sie leicht zu widerlegen scheint(!). ABer der Gedanke dahinter ist richtig: Es geht einfach darum, möglichst viele Menschen an den Kosten zu beteiligen, die eine Stadt aufwendet, damit die Bürger gewisse (infrastrukturelle) Einrichtungen nutzen können. Die einen tun dies, indem sie durch ihren Hauptwohnsitz für Schlüsselzuweisungen sorgen, die anderen, die sich den "Luxus" eines zweiten Wohnsitzes leisten, eben durch eine entsprechende Steuer.
Wenn Rene sagt, ein Fußweg hält deswegen nicht länger, nur weil er als Nebenwohnsitzler drüberläuft ist das einerseits richtig. Aber andererseits trifft es nicht die Problematik: Denn mit dieser Argumentation könnte man sich auch gegen Straßenbaubeiträge wenden, wenn man gar kein Auto hat. Das macht aber keinen Sinn.
Um zum Ausgangspunkt zurückzukommen: Wer soll letzlich die Ausgaben der Stadt zahlen? Nur der, der bestimmte Einrichtungen auch nutzt, oder auch der, der jedenfalls die Möglichkeit hierzu erhält, ohne sie zu nutzen...?
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www.thalheim-e-ontour.de
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 19 Nov 2006, 14:37
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1. Schein 
Punkte: 32
seit: 02.06.2006
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ich denke der punkt ist, dass die zweitwohnsitzsteuer ersteinmal gezahlt werden muss! wer sich trotzdem der steuer nicht beugen will, sollte einen widerspruch gleich dazu einreichen. um später auch nachweisen zu können, dass er von anfang an dagegen war.
des weiteren ist eine zweitwohnsitzsteuer auch nicht schlecht. jedoch sollte von der kommune eine einzelfallüberprüfung stattfinden. es darf nicht pauschal geurteilt werden.
fakt ist doch, dass der staat bei der vergabe von geldern immer aufschlüsselungen bis ins detail verlangt. bei der zweitwohnsitzsteuer jedoch fast keine unterscheide macht. ich denke hier läuft etwas falsch!
Dieser Beitrag wurde von hansenpansen: 19 Nov 2006, 14:39 bearbeitet
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 19 Nov 2006, 14:51
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3. Schein   
Punkte: 170
seit: 06.11.2003
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Zitat(hansenpansen @ 19 Nov 2006, 14:37) ich denke der punkt ist, dass die zweitwohnsitzsteuer ersteinmal gezahlt werden muss! wer sich trotzdem der steuer nicht beugen will, sollte einen widerspruch gleich dazu einreichen.
Ich glaube hier sollte man vorsichtig sein, denn bei Steuern gibt es sowas wie Säumniszuschläge, die man auch durch einen Widerspruch nicht vermeiden kann. Zitat(hansenpansen @ 19 Nov 2006, 14:37) [...] sollte von der kommune eine einzelfallüberprüfung stattfinden. es darf nicht pauschal geurteilt werden.  Das führt sicher dazu, dass sich die Steuer selbst ad absurdum führt: Dann entsteht nämlich ein so hoher Verwaltungsaufwand, der große Teile der Einnahmen wieder verschlingt. Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, welche Einzelfälle sich da unterscheiden sollen...(Das einizige was mir einfällt, ist das Zimmer im Elternhaus, wobei durch eine Ummeldung ganz einfach die Steuer umgangen werden kann)
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 19 Nov 2006, 15:28
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4. Schein    
Punkte: 417
seit: 28.01.2004
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wie wäre es mit nem ausbildungs bzw. studententarif  dumm nur das, dass die hauptgruppe der zahler sein wird. So hat die stadt dann doch nicht die erhofften einnahmen  Albern find ich es dennoch so ne steuer zu erheben, denn es liegt bestimmt nicht an den kosten die durch die leute verursacht werden sollen  das brauch mir hier keiner erzählen. es ist einfach mal wieder möglichkeiten abschöpfen wie man an noch mehr geld kommt. allein die anwesenheit der studenten bringt recht viel geld, umsatzsteuer usw usf. Geldscheffelei Punkt aus Ende
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 19 Nov 2006, 16:38
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1. Schein 
Punkte: 32
seit: 02.06.2006
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Zitat(schennster @ 19 Nov 2006, 14:51) Ich glaube hier sollte man vorsichtig sein, denn bei Steuern gibt es sowas wie Säumniszuschläge, die man auch durch einen Widerspruch nicht vermeiden kann.  das habe ich ja auch nicht geschrieben, die steuer muss man in jedem fall zahlen. aber ohne widerspruch verbaut man sich das recht, später evt. auf eine rückzahlung zu bestehen. dies könnte z.b. der fall sein, wenn ein gericht diese zweitwohnsitzsteuer als nicht rechtskräftig erklärt. ich glaube außerdem, dass man zwischen vielen verschieden fällen unterscheiden kann.
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 19 Nov 2006, 16:52
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3. Schein   
Punkte: 170
seit: 06.11.2003
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Zitat(chaoscamp @ 19 Nov 2006, 15:28) es ist einfach mal wieder möglichkeiten abschöpfen wie man an noch mehr geld kommt. allein die anwesenheit der studenten bringt recht viel geld, umsatzsteuer usw usf. Geldscheffelei Punkt aus Ende  Sind Steuern nicht immer Geldscheffelei? Irgendwoher muss das Geld ja kommen...Aber bloß nicht von den armen Studenten, die sich aus vorgeschobenen Gründen weigern, ihren Hauptwohnsitz in ihrem Studienort anzumelden.
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 19 Nov 2006, 17:36
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4. Schein    
Punkte: 417
seit: 28.01.2004
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Naja vorgeschobene gründe sind es ja nicht unbedingt  und nicht zwangsläufig halten sich studenten wirklich die gewisse zeit hier auf, aber klar das ist bei jedem anders. außerdem erzähl mir das du nicht grauzonen nutzt um an bestimmten stellen geld zu sparen  soviel zu dem moralischen satz ... die armen studenten ... das die stadt geld dafür bekommen soll das sie infrastruktur erhält ist klar, dennoch kann man die umsetzung dessen sehr wohl anprangern. Die wahrscheinlich beste wahl wäre es die schlüsselzuweisungen zwischen beiden gemeinden zu teilen  denn der nachteil wenn sich alle in dd anmelden ist das kleinere orte noch mehr veröden etc... es wäre auch noch ok mit einem studententarif! Den gibts sogar in sehr vielen zweitwohnungssteuersatzungen
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